08.03.1992

Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung -- Mit dem Entwurf einer fünften Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) kommt die Bundesregierung ihrer Pflicht nach, die Richtlinie des EG- Ministerrates in deutsches Recht umzusetzen. Wie der Deutsche Brauer-Bund, Bonn, mitteilt, dürften drei Änderungen für die deutsche Brauwirtschaft wichtig sein. Die Worte an einer in die Augen fallenden Stelle in deutscher Sprache leicht verständlich, deutlich sichtbar, leicht lesbar in 3 Abs. 3 Satz 1 LMKV werden durch die Worte an gut sichtbarer Stelle, leicht verständlich, deutlich lesbar ersetzt. Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums bei Faßbier (nach 7 Abs. 6 Nr..

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