Abbau einer Überversorgung
Abbau einer Überversorgung -- In einem Streitfall war vom Bundesarbeitsgericht zu beurteilen, ob durch eine Betriebsvereinbarung ein Abbau der Über-versorgung der Rentner zulässig ist. Die Versorgung der Ruheständler mit einem Versorgungsgrad von mehr als 100% des früheren Einkommens entspricht nicht mehr dem, was mit dem Versorgungszweck erreicht werden sollte. Eine an dem Effektivverdienst der aktiven Arbeitnehmer orientierte Versorgung war nicht mehr gewährleistet. Unter den geänderten Umständen ist es nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Betriebsparteien erlaubt, die Versorgungsordnung an die geänderten Verhältnisse anzupassen. Sie dürfen dabei auch in schon erdiente Versorgungsrechte eingreifen. 10. 1990 - 3 AZR 260/69). 4. 1991 - 3 AZR 598/89)..