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Image tschechischer Biere in Deutschland -- Über das Image von Bieren aus der CSFR in Deutschland sprach Rüdiger Ruoss zur Eröffnung eines Marketingseminares in Skalsky Dvur bei Brno am 14. Mai 1992 (s.a. Brauwelt Nr. 20, 1992, S. 905) . Dabei stellte Ruoss fest, daß die beiden Marken Budweiser und Pilsner Urquell mit ihren Slogans Zuneigung zum Besonderen bzw. Nicht von dieser Welt und mit einem Werbeetat von je 0,5 bis 1 Mio DM über den deutschen Premium-Bieren im Super-Premium-Bereich angesiedelt werden sollen. Bei einer Untersuchung über das Image von Importbieren in Deutschland aus dem Jahre 1988 schnitten die beiden Biere aus der CSFR hervorragend ab. Als positive Punkte wurden von den befragten Bierkennern u.a. Biere aus Regionen mit hoher Braukompetenz besitzen lt.G..

Zum Marketingseminar für das Topmanagement und die Nachwuchs-Führungskräfte der tschechischen und slowakischen Brau- und Getränkeindustrie kamen mehr als 300 Teilnehmer. - - Die Veranstaltung unter der Leitung von R. Ruoss und der Schirmherrschaft des tschechischen und slowakischen Brauereiverbandes fand vom 13. - 16. 5. 1992 in Skalsky Dvur bei Brno/Mähren statt (s.a. S. 934).

Bewertungsrecht: Einfluß einer Beteiligung auf die Geschäftsführung. -- 1. Sind an einer GmbH neun Gesellschafter mit Geschäftsanteilen zwischen 10 und 12,5 v.H. beteiligt, so wird der gemeine Wert der Anteile für alle Gesellschafter nach den Anweisungen des Stuttgarter Verfahrens über die Regelbewertung (Abschn. 77 - 79 VStR) ermittelt. 2. Ein Abschlag wegen der zu einem Paketzuschlag führenden Gesichtspunkte, kommt bei der Regelbewertung nicht in Betracht. 3. Anteile von Ehegatten können für die Beantwortung der Frage, ob eine Beteiligung auf die Geschäftsführung Einfluß gewährt, nicht aufgrund der Vermutung zusammengerechnet werden, daß Ehegatten gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen vertreten (BFH- Urteil vom 28. März 1990 II R 108/85, StE 1990 S. 172).

Australien In Australien wurden in der jetzt abgeschlossenen Hopfenernte rd. 56 000 Ztr auf nahezu unveränderter Fläche geerntet. -- Der größte Teil wurde bereits im voraus verkauft. Wie die Hopfenkommission Meier, Georgensgmünd, in ihrem neuesten Bericht schätzt, dürften nur noch 4000 Ztr für den freien Markt verfügbar sein. Die Alphawerte liegen bei der Sorte Pride of Ringwood zwischen 10 und 11%.

Umsatzsteuer: Vorsteuererstattung in den Niederlanden. -- Anträge auf Erstattung von niederländischer Mehrwertsteuer sind an die folgenden Anschriften zu richten: Belastingdienst/Ondernemingen Rijswijk, Postbus 5408, 2280 HK Rijswijk, Niederlande, oder Belastingdienst/Ondernemingen Rijswijk, Steenvoordelaan 370, 2284 EH Rijswijk, Niederlange, Tel. 0031/70-725811 (BMF vom 15. Januar 1991 NWB 1991, Fach 1, S. 47).

Ägypten Höhere Biersteuer. -- Ab 4. März 1992 gilt in Ägypten für Bier ein Steuersatz von 100% sowie ein Mindeststeuersatz von rd. 100 DM/hl. Für alkoholfreies Bier beträgt der Steuersatz jetzt 60%. Die Tarife gelten für einheimische und importierte Biere. Für Wein, Spirituosen und sonstige alkoholische Getränke wird jetzt eine Verkaufssteuer von 100% erhoben. Der Übergang von einem spezifischen Steuersatz zu einem Wertsteuersatz bei Bier und Wein verteuert den Import dieser Waren erheblich. Da die Verkaufssteuer auf den verzollten Warenwert erhoben wird, ergeben sich bei Zollsätzen von 1200% auf Bier und 1800% auf Wein entsprechend hohe Preise für die eingeführten Produkte.

Mitbestimmung bei Überstunden -- Nicht nur die Anordnung, auch die Duldung von Überstunden (Entgegennahme und Bezahlung) lösen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus, wenn ein kollektiver Tatbestand vorliegt. Dabei liegt ein kollektiver Tatbestand immer dann vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die kollektive Interessen der Arbeitnehmer berührt. So ist bei einem zusätzlichen Arbeitsbedarf immer die Frage zu regeln, ob und in welchem Umfang Überstunden geleistet werden sollen oder ob Neueinstellungen zweckmäßiger wären. Es ist zu entscheiden, wann und von wem die Überstunden geleistet werden sollen. Diese Regelungsprobleme bestehen unabhängig von der Person und den individuellen Wünschen eines einzelnen Arbeitnehmers. 11. 1990 - 1 ABR 77/89)..

Schweer, D.: Die Verpackungsverordnung. Inhalt und Chancen - - Die neue Verpackungsverordnung ist inzwischen im BGBI I 1991, S. 1234, veröffentlicht. Der Autor, der seit Jahren mit der Materie vertraut ist, setzt sich im folgenden Beitrag mit dem Inhalt der neuen Verordnung und den Chancen, die sie bietet, auseinander, und das vor dem Hintergrund, daß sich das duale System bereits etabliert hat und der Handel seine Lieferanten bereits nach ihren Aktivitäten hinsichtlich der in der Verordnung festgelegten Punkte befragt. Dabei geht es nicht nur um Definitionen, sondern auch um die Pflichten aus der Verordnung, die Vorschriften über die Bepfandungs- und Rücknahmepflicht sowie um die Voraussetzungen für die Teilnahme am dualen System.

Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit -- Mitglieder des Betriebsrats sind für die erforderliche Betriebsratsarbeit von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung ihres Arbeitsentgelts freizustellen ( 37 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz). Darüber hinaus muß der Arbeitgeber auch bei der Zuteilung des Arbeitspensums auf die Inanspruchnahme des Betriebsratsmitglieds durch Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht nehmen. Er darf dem Betriebsratsmitglied für die verbleibende Arbeitszeit kein Arbeitspensum aufbürden, das auf eine nicht durch Betriebsratstätigkeit verringerte Arbeitszeit zugeschnitten ist. Damit brächte er das Betriebsratsmitglied in die Zwangslage, entweder seine Betriebsratsaufgaben oder seine dienstlichen Aufgaben zu vernachlässigen. 6..

Abmahnung eines Reisenden -- Grundlage für die Bewertung der Arbeitsleistung eines im Außendienst tätigen Reisenden ist allein dessen Verkaufserfolg oder Mißerfolg. Dies ändert aber nichts daran, daß der Arbeitgeber bei einer Abmahnung im einzelnen aufzeigen muß, welche Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers zu dem behaupteten Verkaufsmißerfolg geführt haben. Mangels anderweitiger vertraglicher Regelungen schuldet ein Reisender nicht die Erreichung bestimmter Verkaufszahlen, sondern allein eine auf den Verkaufserfolg gerichtete Tätigkeit. Es gibt keinen Beweis des ersten Anscheins dahingehend, daß aus einem unzureichenden Leistungserfolg auf eine entsprechende Verletzung vertraglicher Pflichten geschlossen werden könnte. (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.12..

Angabe des Stammwürzegehaltes auf dem Etikett -- Die kritischen Diskussionen in den kürzlich durchgeführten Bezirksstellen-Versammlungen des Bayerischen Brauerbundes zum Thema Angabe des Stammwürzegehaltes auf dem Etikett veranlaßten den Bayerischen Brauerbund, die ganze Problematik noch einmal direkt im zuständigen Referat des Bundesfinanzmnisteriums zu erörtern. Wie der Bayerische Brauerbund jetzt mitteilte, hat er dabei folgendes erfahren: Es wird vorausichtlich keine Bestimmung - weder im EG- noch im nationalen Bereich - geben, die die Angabe des Stammwürzegehaltes auf dem Etikett (auch nicht in verschlüsselter Form wie z.B. P11) zwingend vorschreibt (s.a. Brauwelt Nr. 9, 1992, S. 326). Das Bundesfinanzministerium hatte in Kenntnis der zum 1. 7. Die ab 1. 7..

Einkommensteuer: Aufwendungen des Mieters/Entleihers für gemietete/entliehene Räume als Betriebsausgaben. -- Die betriebliche Veranlassung von Aufwendungen für die gemieteten Räume kann sich nach dem BFH-Urteil vom 5. 9. 1991 IV R 40/90, NWB 1992, Fach 1, S. 11 insbesondere daraus ergeben, daß der Mieter die gemieteten Räume für seine betrieblichen Zwecke herrichtet, ohne gegen den Vermieter einen entsprechenden Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zu haben, um die Räume weiterhin nutzen zu können oder die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten zu verbessern. Kennzeichnend für Gestaltungen dieser Art ist, daß die Aufwendungen ausschließlich oder fast ausschließlich im eigenen betrieblichen Interesse getätigt werden..

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