Einkommensteuer: Aufwendungen des Mieters/Entleihers für gemietete/entliehene Räume als Betriebsausgaben.
Einkommensteuer: Aufwendungen des Mieters/Entleihers für gemietete/entliehene Räume als Betriebsausgaben. -- Die betriebliche Veranlassung von Aufwendungen für die gemieteten Räume kann sich nach dem BFH-Urteil vom 5. 9. 1991 IV R 40/90, NWB 1992, Fach 1, S. 11 insbesondere daraus ergeben, daß der Mieter die gemieteten Räume für seine betrieblichen Zwecke herrichtet, ohne gegen den Vermieter einen entsprechenden Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zu haben, um die Räume weiterhin nutzen zu können oder die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten zu verbessern. Kennzeichnend für Gestaltungen dieser Art ist, daß die Aufwendungen ausschließlich oder fast ausschließlich im eigenen betrieblichen Interesse getätigt werden..