Angabe des Stammwürzegehaltes auf dem Etikett
Angabe des Stammwürzegehaltes auf dem Etikett -- Die kritischen Diskussionen in den kürzlich durchgeführten Bezirksstellen-Versammlungen des Bayerischen Brauerbundes zum Thema Angabe des Stammwürzegehaltes auf dem Etikett veranlaßten den Bayerischen Brauerbund, die ganze Problematik noch einmal direkt im zuständigen Referat des Bundesfinanzmnisteriums zu erörtern. Wie der Bayerische Brauerbund jetzt mitteilte, hat er dabei folgendes erfahren: Es wird vorausichtlich keine Bestimmung - weder im EG- noch im nationalen Bereich - geben, die die Angabe des Stammwürzegehaltes auf dem Etikett (auch nicht in verschlüsselter Form wie z.B. P11) zwingend vorschreibt (s.a. Brauwelt Nr. 9, 1992, S. 326). Das Bundesfinanzministerium hatte in Kenntnis der zum 1. 7. Die ab 1. 7..