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Archiv

Aromaorientierte Kochung. Neue Entwicklung rund um die Würzepfanne -- Im nachfolgenden Artikel wird ein neues Verfahren bei der Würzekochung vorgestellt, das eine verbesserte Austreibung von Aromastoffen durch ein Doppelschirm-Modell gewährleistet.

Markt

Erstmals weniger als 700 Braustätten in Bayern -- Erstmals in der Geschichte der bayerischen Brauwirtschaft liegt die Zahl der gewerblichen Braustätten unter 700. Im Jahre 1992 gab es in Bayern noch 746 und 1993 noch 715 Brauereien. Als Ursache für den starken Rückgang der Braustätten nannte Dr. Georg Schneider, Präsident des Bayerischen Brauerbunds, in erster Linie den stark rückläufigen Bierausstoß. Im Jahre 1993 belief sich der Ausstoß aller bayerischen Brauereien auf noch 27,3 Mio hl, gegenüber 1992 ein Minus von 7%. Während in Südbayern der Ausstoßrückgang mit 4,6% in etwa im Bundesdurchschnitt lag, war der Norden Bayerns mit einem Rückgang von 10,6% erheblich stärker betroffen, eine Folge auch der rückläufigen Lieferungen in die neuen Bundesländer. T..

Recht

Anspruch aus Palettentauschvertrag -- Als aus einem Frachtvertrag ein Zahlungsanspruch in Höhe von rund 17 000 DM geltend gemacht wurde, meinte der Kunde, er könnte mit einer Gegenforderung aufrechnen. Er berief sich dafür auf den vorgenommenen Tausch von Paletten und Gitterboxen im Rahmen der bestehenden Geschäftsbedingungen. Jedoch konnte nicht festgestellt werden, daß der Frachtunternehmer sich dem Kunden gegenüber verpflichtet hatte, nach Kündigung oder nach Ende der Geschäftsbeziehungen einen zu seinen Lasten verbliebenen Saldo in der Stückzahl getauschter Paletten und Gitterboxen nach deren Verkehrswert in Geld auszugleichen. Entgegen der Auffassung des Kunden war der Frachtunternehmer auch nicht durch schlüssiges Handeln zu einem solchen Saldoausgleich verpflichtet. 12..

Archiv

Übergang von Chargenfertigung zu kontinuierlichen Verfahren bei der Bierherstellung -- In diesem Beitrag soll die Bedeutung der Verweilzeit bzw. des Verweilzeitspektrums für die Produktqualität in kontinuierlichen Verfahren erläutert werden.

Archiv

Norwegen Fallender Bierkonsum: Seit 1991, als in Norwegen 2,25 Mio hl Bier getrunken worden sind, bzw. 53 l/Kopf, hat der Bierabsatz kontinuierlich abgenommen und zwar auf 2,14 Mio hl bzw. auf einen Pro-Kopf-Verbrauch von 50 l. Nach Angaben der Vereinigung der Norwegischen Brauereien und Soft-Drink-Hersteller hatte Bier der Klasse 1 (0,7 - 2,5 Vol.-% Alkohol) einen Marktanteil von 5,2% (1992: 5,7%). Bier der Klasse 2 (2,5 - 4,75 Vol.-% Alkohol) kam auf 93,6% (89,7%) und Bier der Klasse 3 (über 4,75 Vol.-% Alkohol) auf 1,2% (4,6%). Damit setzte sich der Trend zu den schwächeren alkoholischen Getränken fort. Insgesamt tranken die Norweger im letzten Jahr 4,55 l reinen Alkohol/Kopf der Bevölkerung. Dosenbier erreichte wie in den zurückliegenden Jahren nur einen Anteil von 1%. 400 000 hl Bier.

Recht

Schwermetallrichtwerte für Lebensmittel -- Nach einer Mitteilung des Deutschen Brauer-Bundes hat das Bundesgesundheitsamt wieder Richtwerte für Blei, Cadmium und Quecksilber in Lebensmitteln festgelegt. Der DBB weist darauf hin, daß diese Richtwerte, die sich auf aktuelle Untersuchungsergebnisse stützen, keinen gesetzlich bindenden Charakter haben. Sie können jedoch nach Aussage des Bundesgesundheitsamtes den Überwachungsbehörden als Anhaltspunkt für mögliche Beanstandungen dienen. So können je nach Bundesland beim Überschreiten des doppelten oder bereits beim Überschreiten des einfachen Richtwertes Beanstandungen ausgesprochen werden. Für Bier gelten unverändert folgende Richtwerte : - Blei: 0,20 mg/l; - Cadmium: 0,03 mg/l; - Quecksilber: 0,01 mg/l..

Archiv

Hochmoderne Abfüllanlage für brasilianische Brauerschule -- Am 19. Mai 1994 wurde in Vassouras, Bundesstaat Rio de Janeiro/Brasilien, das neue Technikum der Nationalen Berufsschule für Brauerei- und Getränketechnik im Ausbildungszentrum des Servico Nacional de Aprendizagem Industrial (SENAI), Rio de Janeiro, offiziell in Betrieb genommen.

Recht

Der besondere Rat: Rechtsänderungen im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes ab dem 1.1.1994 -- In der Verfügung vom 1. 2. 1994 weist die OFD Rostock, DB 1994 Seite 659, auf die Rechtsänderungen im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes ab dem 1. 1. 1994 wie folgt hin: Die vermögenswirksamen Leistungen müssen wie bisher durch den Arbeitgeber angelegt werden. Für 1994 sind diese jedoch erstmals nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern auf Verlangen des Arbeitnehmers von den Anlageunternehmen zu bescheinigen (_ 15 Abs. 1 des 5. VermBG i.d.F. des StMBG). Damit entfallen für den Arbeitgeber die Bescheinigungspflicht der vermögenswirksamen Leistungen auf der Lohnsteuerkarte bzw. 5 des 5. VermBG). Der Arbeitnehmer-Sparzulagensatz beträgt ab 1. 1. 1994 für alle geförderten Anlageformen einheitlich 10 v..

Archiv

Kieselgurfreie Bierfiltration -- Angesichts der zunehmenden Problematik der Kieselgurfiltration (Gesundheitsrisiko, hohe Handlingskosten, aufwendige Entsorgung) gewinnt der Themenkreis Kieselgurfreie Bierfiltration immer mehr an Bedeutung. Darauf wies Dr. Paul Duchek, Seitz-Filter-Werke GmbH & Co, Bad Kreuznach, in seinem Referat anläßlich der diesjährigen Frühjahrstagung der VLB in Münster hin. In Zusammenarbeit mit der Westfalia Separator AG, Oelde, hat sein Unternehmen eine interessante Alternative zur Kieselgurfiltration entwickelt. Dieses System besteht aus zwei Baugruppen: - Hochleistungsseparator; Cross-Flow- Anlage. Der Separator trennt dabei zunächst die Hefe und die größeren Trübungsbestandteile ab. Die Biere werden lt. Dr. Duchek bei diesem Verfahren schonend geklärt. h. Dr..

Recht

Kündigung wegen ausländerfeindlicher Äußerungen -- Ausländerfeindliche Äußerungen eines Arbeitnehmers im Betrieb können nach den Umständen des Einzelfalles eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. In einem Rechtsstreit hatte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen ausländerfeindlicher Äußerungen fristlos entlassen. Die Klage des Arbeitnehmers blieb erfolglos. Das Arbeitsgericht Siegburg entschied mit Urteil vom 4. 11. 1993 (4 Ca 1766/93) : Nach Artikel 5 des Grundgesetzes hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Diesem Recht sind Schranken gesetzt, wenn das Recht der persönlichen Ehre durch die Meinungsäußerung verletzt wird. Dies gilt jedoch nicht mehr für die Äußerung Ausländer und auch Türken müßte man verbrennen..

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