Prof. Dr. Werner Back, Teil 2: Fruchtsaft- und Limonadenbetriebe, Wasser, Betriebshygiene, Milch- und Molkereiprodukte, Begleitorganismen, 252 Seiten, 57 Abbildungen, Subskriptionspreis bis 29. 2. 2000: 248,00 DM, dann 278,00 DM + Versandkosten, Lieferung durch Fachverlag Hans Carl, Nürnberg, ISBN 3-418-00760-0.
Der 2. Teil dieses Standardwerkes für die Getränkebiologie behandelt in bewährter Form alle wichtigen Getränkeorganismen der alkoholfreien Getränke, Wässer und Milchprodukte. Bei den Beschreibungen wurden die neuesten taxonomischen Erkenntnisse zugrunde gelegt.
Die detailliert aufgeführten Testmedien und Nachweismethoden für alle relevanten Mikroorganismen befinden sich ebenfalls auf aktuellem Stand..
Anläßlich der Bamberger Marketingtage für Bier, Getränke und Gastronomie machte Dipl.-Ing. Günter Schulz-Hess, Inhaber der Brauereimaschinenfabrik Kaspar Schulz, Bamberg, im Herbst Anmerkungen zu Philosophie, Standort, Konzept, Investment, Technik und Technologie zum Thema Gasthausbrauereien, basierend auf der Erfahrung von über 140 Anlagen, die das Unternehmen in 18 Länder der Welt geliefert hat.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Paragraf 84) hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von anderen Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerechtfertigt behandelt fühlt. Durch die Erhebung der Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer grundsätzlich auch dann keine Nachteile entstehen, wenn sich die Beschwerde als ungerechtfertigt herausstellt. Eine Kündigung kann allerdings wegen des Inhalts oder der Begleitumstände dann gerechtfertigt sein, wenn völlig haltlose, schwere Anschuldigungen gegen den Arbeitgeber oder den Vorgesetzten erhoben werden oder die wiederholte Einlegung grundloser Beschwerden den Arbeitnehmer als Querulanten ausweist. 1. 1999 – 8 (10) Sa 1215/98)..
In einem Rechtsstreit verlangte der Betriebsrat von der Arbeitgeberin, ihm vor Einstellungen alle Arbeitsverträge vorzulegen, um die Einhaltung des Nachweisgesetzes kontrollieren zu können. Die Arbeitgeberin verwendet Formulararbeitsverträge, deren Inhalt mit dem Betriebsrat abgestimmt ist und die alle nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Angaben vorsehen. Der Betriebsrat war der Auffassung, er benötige die ausgefüllten Arbeitsverträge, da er nur so prüfen könne, ob die vorgesehenen Angaben in ihnen auch tatsächlich enthalten seien. Die Arbeitgeberin meinte, die Einsichtnahme des Betriebsrats in die Arbeitsverträge sei zu dem verfolgten Zweck nicht erforderlich. Die Kenntnis des Betriebsrats von der Verwendung der Formulararbeitsverträge sei ausreichend. 10. 1999 – 1 ABR 75/98)..
Oh, diese unsäglich peinlichen Hosenträger unter der Anzugjacke. Es weiß doch jeder: Hosenträger sind nur was für Feiglinge, die ihrem Gürtel nicht trauen. Und ausgerechnet die breiten roten Hosenträger werden als Symbol der 80er Jahre ins kollektive Gedächtnis eingehen. Die 80er Jahre waren bunt und vielfältig – nicht nur in der Mode. Erlaubt war, was gefiel. Jeder durfte nach seiner Fasson glücklich werden, ob Yuppie, Punker oder Popper.
In der „Brauwelt” (Nr. 6/7, 1999, S. 241) wurde von E. Bendler und M. Lemaire die entscheidende Bedeutung, die Enzyme im Brauprozeß haben, übersichtlich dargestellt. Weiterhin kam der Einsatz von pflanzlichen und mikrobiologisch erzeugten Enzymen in der Brauerei zur Sprache, wobei der lebensmittelrechtliche Aspekt ausgeklammert blieb. Über diesen Part wird im Folgenden berichtet und dabei dargelegt, daß der Einsatz von industriell erzeugten Enzymen (technische Enzyme, exogene Enzyme) bei der Herstellung von Bier in Deutschland, das in diesem Land auch in den Verkehr kommt, nach wie vor verboten ist (Reinheitsgebot).
Norwegen und Lettland werden den Grünen Punkt als Finanzierungszeichen für das Recycling von Verpackungen einführen. Damit wird dieses Zeichen in zehn europäischen Ländern genutzt. Europaweit werden derzeit rd. 400 Mrd Verpackungen mit dem Punkt gekennzeichnet, 60 000 Lizenznehmer nutzen das Finanzierungszeichen.
Unter Berücksichtigung sämtlicher seit 1993 in Kraft getretener Veränderungen wurde die Gefahrstoffverordnung in einer Neufassung vom 15. 11. 1999 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999, Teil 1 Nr. 52, ausgegeben am 29. 11. 1999, veröffentlicht.
Noch im Januar 2000 will Asahi mit der Produktion von Asahi Super Dry in Prag beginnen. Für das laufende Jahr plant Asahi, in Europa rd. 25 000 hl Bier abzusetzen, 100% mehr als 1999.
Am 10. Dezember 1999 präsentierten Univ.-Prof. Dr.-lng. Roland Meyer-Pittroff, Lehrstuhl für Energie- und Umwelttechnik der Lebensmittelindustrie, und seine Mitarbeiter Dipl.-Ing. Jan Stichtenoth und cand.-Ing. Marcel Viecenz, die „neue alte“ De-monstrationsanlage zur thermischen und mechanischen Brüdenverdichtung.
Die Anlage wurde ursprünglich als mechanische Brüdenverdichtungsanlage mit Rootsgebläse (Drehkolbengebläse) ausgeführt. Besonderer Dank hierfür gebührt Dipl.-Ing. Werner Klapper, ehemals Riegeler Brauerei, der 1988 aufgrund seiner selbstlosen Initiative die Demonstrationsanlage erst ermöglicht hat. In den folgenden Jahren wurde die Anlage von Prof. Dr.-Ing. Siegfried Pensel und Priv.-Doz. Dr.-Ing. habil. Thomas Hackensellner in den Forschungs- und Lehrbetrieb integriert. Dr.
Die beste Brauerei erzielte eine dreimal so hohe Vertriebsleistung wie die rangletzte Brauerei. Dies ergab ein Vergleich der Vertriebsleistungen im Absatzweg Gastronomie für Mitgliedsbrauereien der Deutschen Brau-Kooperation, Dortmund. Die Benchmarkanalyse identifiziert die signifikanten Kostenblöcke und die wesentlichen Erfolgsfaktoren der beteiligten Brauereien. Erstmalig haben Mitgliedsbrauereien der Brau-Kooperation somit ein Instrument, um ihre Position im Gastronomiegeschäft mit anderen Brauereien zu vergleichen, ihre Leistungspotentiale zu erkennen und das Gastronomiegeschäft neu zu strukturieren. So banal es klingt, die straffe Führung nach Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten ist dabei ein entscheidendes Kriterium für den Gesamterfolg im Gastronomiebereich.
Wie Erich Dederichs, Pressesprecher des Deutschen Brauer-Bundes, in einem Gespräch mit dem vwd erläuterte, favorisiert sein Verband einen Flaschenpfand von 10 Cent und einen Kastenpfand von 1 Euro. Der gesamte Bierkasten soll mit einem Pfand von 3 Euro belegt werden und zwar unabhängig davon, wie viele Flaschen in
den Kasten passen. Die Bügelverschlußflaschen sollen mit einem anderen Pfand belegt werden. Bei der Split-Box wird der Pfandsatz halbiert, wenn nur ein halber Kasten gekauft wird.
Der Verband deutscher Mineralbrunnen denkt laut vwd an einen Pfandsatz von 3,30 Euro für den kompletten Kasten, an 15 Cent für die Flasche und an 3 Euro für den leeren Kasten. Allerdings müsse man den Verbraucher entsprechend aufklären..
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