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Sozialversicherungs-Berater, 942 Seiten (Grundwerk im Ordner ), 98 DM, VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Der „Sozialversicherungs-Berater“ bietet ein System von Erläuterungen, Checklisten, Praxisbeispielen und -berechnungen. Angereichert wird dies durch übersichtlich gestaltete Tabellen sowie einen Bruttolohn-/Nettolohn-Rechenschieber. Mit diesem Instrument läßt sich sofort feststellen, was ein Mitarbeiter den Arbeitgeber kostet und was netto für den Mitarbeiter übrig bleibt.
Das Angebot wird abgerundet durch den Zugang zur Internetseite mit Exklusiv-Seiten nur für Abonnenten und eine beiliegende CD-ROM. Sowohl im Internet als auch auf der CD läßt sich im gesamten Sozialversicherungs-Berater recherchieren..

Die Lebensmittelhygiene-Verordnung der Bundesrepublik Deutschland (LMHV) vom 05. August 1997, ausgegeben zu Bonn am 08. August 1997, regelt im § 4 betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen. Im Absatz 1 ist die Forderung zu einem HACCP-Konzept definiert, im Absatz 2 werden betriebseigene Maßnahmen zur Unterrichtung und Schulung in

Der Konkursverwalter eines Betriebes einer GmbH mit mehr als zwanzig Arbeitnehmern hatte den Betrieb stillgelegt. Er vereinbarte mit den Arbeitnehmern, die keinen Betriebsrat gewählt hatten, einen „Interessenausgleich und Sozialplan”. Ein Arbeitnehmer, der 18 000 DM als Abfindung erhalten sollte, beantragte, seine Forderung aus dem Sozialplan zur Konkurstabelle festzustellen.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht entschied in seinem Urteil vom 21. September 1999 (9 AZR 912/98):
Ein Sozialplan im Sinne von Paragraph 112 Betriebsverfassungsgesetz ist nicht wirksam aufgestellt worden. Er setzt zwingend die Mitwirkung des Betriebsrats voraus. Das ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden..

Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung der 24 größten Getränkehersteller im Vergleich der Jahre 1998, 1997 und 1996.

Betrachtet man die nachfolgende Liste der 24 größten Getränkehersteller (zum Großteil ohne colahaltige Getränke sowie Kaffee, Tee und Milch) in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1998 im Vergleich zu 1997, so ist grundsätzlich festzustellen, daß es sich überwiegend um Brauereibetriebe sowie Brunnen und Fruchtsafthersteller handelt. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Diversifikation im Bereich der Brauindustrie. Vor Jahren wurde die Gruppe „Brau- und Brunnenbetriebe“ gegründet, da die Brauereien oft den Vertrieb für Mineralbrunnen-Erfrischungsgetränke mit übernommen hatten.

Bei der Rangfolge für 1998 fällt auf, daß die 1. Position. H.

Der Deutsche Brauer-Bund erinnerte aus gegebenem Anlaß daran, daß bestimmte Betriebe erstmals zum 31. Dezember 1999 zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten verpflichtet sind. Dabei geht es um die Betriebe, die jährlich mehr als insgesamt 2000 kg besonders überwachungsbedürftige Abfälle oder jährlich mehr als 2000 t überwachungsbedürftige Abfälle je Abfallschlüssel erzeugen.

Im Rahmen des Langzeitprogramms zur Rückstandssituation von Pflanzenschutzmitteln im Hopfen wurden auch im Hopfen des Jahrgangs 1999 nur wenig Wirkstoffe gefunden. Die Werte liegen in allen Fällen unter den gesetzlich zugelassenen Höchstmengen nach der gültigen Rückstands-Höchstmengen-Verordnung.
Insgesamt wurden sechs Proben auf 48 Wirkstoffe untersucht. Über der Nachweisgrenze lagen in allen Proben Triforin und Kupferverbindungen.
Kupferverbindungen, so begründet die untersuchende Bayerische Landesanstalt für Pflanzenbau die Rückstände, seien durch die geringen Niederschläge im August nicht abgewaschen worden, sondern vollständig auf den Dolden haften geblieben..

Zum Sachstand der Diskussion zur Thematik Verpackungsverordnung in Anbetracht der möglichen Unterschreitung der 72-%-Mehrwegquote teilte der Deutsche Brauer-Bund (DBB) folgendes mit:
q Die Quote für das Kalenderjahr 1998 ist im Vergleich zum Vorjahreswert von 71,35% wiederum gesunken, der genaue Wert wurde jedoch noch nicht publiziert.
q Die Fehlerbandbreite bei der Ermittlung der Quote dürfte wesentlich höher sein als bisher angenommen.
q Die laufende Nacherhebung wird sicher eine weiter sinkende Quote ergeben. Ob die Quote unterschritten wird, hängt letztendlich von der neu festzulegenden Fehlerbandbreite ab.
q Die Drohung mit der Einführung von Bepfandung und Rückgabe von Einweg hat keine Stabilisierung des Mehrweganteils gebracht..

Mit Unterstützung der Wissenschaftsförderung der deutschen Brauwirtschaft haben H. Hoffmeister, F. P. Schelp, D. Böhning, E. Dietz und W. Kirchner, Berlin, eine Untersuchung über den Alkoholkonsum in Deutschland und seine gesundheitlichen Aspekte durchgeführt. Die Ergebnisse wurden jetzt beim Springer-Verlag Berlin Heidelberg publiziert.
Die in diesem Buch beschriebenen Forschungsergebnisse beruhen auf Daten der nationalen und regionalen Bevölkerungsuntersuchungen, die im Rahmen der Deutschen Herzkreislauf-Präventionsstudie (DHP) durchgeführt wurden. Diese Daten erlauben, Bier als bevorzugtes alkoholisches Getränk der Deutschen mit Wein und anderen alkoholischen Getränken hinsichtlich gesundheitlicher Auswirkungen zu vergleichen..

Nach Angaben im CMA-Jahrbuch 1999 über den „Markt für Großverbraucher – Marktvolumen, Trends, Berichte aus der Praxis” belief sich der Außer-Haus-Konsum der in privaten Haushalten lebenden Personen in Deutschland im Jahre 1998 auf 121 Mrd DM. Davon entfielen 31,5 Mrd DM, d. h. 26%, auf Getränke (Endverbraucherpreise). Die Ausgaben für Getränke zum Essen außer Haus sind gegenüber 1997
lediglich um 0,5 Mrd DM gestiegen. Immerhin haben 92% der Befragten zum Essen ein oder mehrere Getränke bestellt. Dabei lagen die Cola-Getränke mit einem Anteil von 25% Reichweite an der Spitze. Mit je 18% schneiden Mineralwasser und Bier recht gut ab. Zu berücksichtigen ist bei diesen Zahlen, daß Getränke ohne gleichzeitigen Konsum von Essensbestandteilen nicht registriert wurden. 11,50 DM.B.a. Das 1.

Im Juli geriet die US-amerikanische Soft Drinks Industrie unter Beschuß, als ein Forscher in Texas eine Untersuchung veröffentlichte, wonach der Konsum von Soft Drinks zu Schäden an den Zähnen führt. Der Forscher glaubte herausgefunden zu haben, daß die Verbindung von Säure und niedrigem pH-Wert die Zahnsubstanz angreift. Diese Nachricht wurde von zahlreichen TV-Sendern aufgegriffen. Der Verband der Soft-Drinks-Getränkefachgroßhändler protestierte gegen diese Behauptung und wies darauf hin, daß eine Vielzahl von Faktoren die Katastrophen im Mundraum auslösten, so daß es keinerlei Beleg für die Behauptung des Forschers aus Texas gäbe. Frage: Wer hat hier das Menetekel der Schadensersatzforderungen gesehen?

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