Sind wir nicht alle für einfache Wahrheiten empfänglich? Wie „Jeden Tag, an dem Foster’s seinen Laden für Kundschaft aufsperrt, erzielt der Konzern ein Wertwachstum.” Das war die Botschaft von Ted Kunkel an seine vielumworbenen Aktionäre, als er ihnen das Ergebnis für das Geschäftsjahr 1998/99 (mit Ende 30. Juni 1999) vorstellte. Gegenfrage, rein rhetorisch, versteht sich: Wieso sollte man sonst den Laden aufsperren?
Um Schulden zu machen? Ted Kunkel, der Präsident und CEO der Foster’s Brewing Group, mußte es nicht laut sagen, aber es gab mal eine Zeit in Foster’s jüngerer Vergangenheit, da wäre die rhetorische Gegenfrage zu bejahen gewesen.
Im vergangenen Geschäftsjahr stieg der Gewinn von Carlton and United Breweries (CUB) um 10,7% auf AUD 466,3 Mio..
Die chinesische Brauwirtschaft ist heute geprägt von Überkapazitäten, sehr starkem Wettbewerb und sinkenden Profiten. In der Goldgräberstimmung der Mitte-90er- Jahre engagierten sich sehr viele ausländische Brauereien. Die Größe, die Fläche und andere, sehr individuelle chinesische Marktcharakteristiken verhinderten jedoch den Aufbau effektiver Strukturen, vor allem in der Distribution. Davon konnten die nationalen Konzerne profitieren. Im Rahmen einer Gruppenreise mit Rüdiger Ruoss konnte sich die Brauwelt vor Ort einen persönlichen Eindruck verschaffen.
Im Rahmen des World Beer and Drinks Forum Anfang Oktober in Köln berichteten Marktkenner und in China tätige Brauer über ihre Erfahrungen und individuellen Zukunftsstrategien für diesen Markt.
Aus der Reihe KMUcompact: H. P. Hahn, Erfolgreiche Pressearbeit leichtgemacht, 2. Auflage 1999, 65 Seiten, Format DIN A4, 23 Abbildungen und Checkliste, Diskette mit PresseGesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UrheberGesetz, Multimedia-Gesetz, Staatsvertrag über Mediendienste, Preis: 39,80 DM + 6,50 DM Porto, Lieferung durch Oranien-Verlag, Berlin, ISBN 3-931935-52-3.
Pressearbeit darf als strategisches Feld vom Mittelstand nicht vernachlässigt werden. Das gilt besonders dann, wenn die Wirksamkeit klassischer Werbemaßnahmen an die Grenzen stößt. Oft fühlen sich Mittelbetriebe von der Presse nicht ernstgenommen. Aber wer den Redaktionen geeignetes Pressematerial einreicht, kann auch mit einer Veröffentlichung rechnen. Das gilt sogar für weniger attraktive Themen..
Prof. Dr. Werner Back, Teil 2: Fruchtsaft- und Limonadenbetriebe, Wasser, Betriebshygiene, Milch- und Molkereiprodukte, Begleitorganismen, 252 Seiten, 57 Abbildungen, Subskriptionspreis bis 29. 2. 2000: 248,00 DM, dann 278,00 DM + Versandkosten, Lieferung durch Fachverlag Hans Carl, Nürnberg, ISBN 3-418-00760-0.
Der 2. Teil dieses Standardwerkes für die Getränkebiologie behandelt in bewährter Form alle wichtigen Getränkeorganismen der alkoholfreien Getränke, Wässer und Milchprodukte. Bei den Beschreibungen wurden die neuesten taxonomischen Erkenntnisse zugrunde gelegt.
Die detailliert aufgeführten Testmedien und Nachweismethoden für alle relevanten Mikroorganismen befinden sich ebenfalls auf aktuellem Stand..
Anläßlich der Bamberger Marketingtage für Bier, Getränke und Gastronomie machte Dipl.-Ing. Günter Schulz-Hess, Inhaber der Brauereimaschinenfabrik Kaspar Schulz, Bamberg, im Herbst Anmerkungen zu Philosophie, Standort, Konzept, Investment, Technik und Technologie zum Thema Gasthausbrauereien, basierend auf der Erfahrung von über 140 Anlagen, die das Unternehmen in 18 Länder der Welt geliefert hat.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Paragraf 84) hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von anderen Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerechtfertigt behandelt fühlt. Durch die Erhebung der Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer grundsätzlich auch dann keine Nachteile entstehen, wenn sich die Beschwerde als ungerechtfertigt herausstellt. Eine Kündigung kann allerdings wegen des Inhalts oder der Begleitumstände dann gerechtfertigt sein, wenn völlig haltlose, schwere Anschuldigungen gegen den Arbeitgeber oder den Vorgesetzten erhoben werden oder die wiederholte Einlegung grundloser Beschwerden den Arbeitnehmer als Querulanten ausweist. 1. 1999 – 8 (10) Sa 1215/98)..
In einem Rechtsstreit verlangte der Betriebsrat von der Arbeitgeberin, ihm vor Einstellungen alle Arbeitsverträge vorzulegen, um die Einhaltung des Nachweisgesetzes kontrollieren zu können. Die Arbeitgeberin verwendet Formulararbeitsverträge, deren Inhalt mit dem Betriebsrat abgestimmt ist und die alle nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Angaben vorsehen. Der Betriebsrat war der Auffassung, er benötige die ausgefüllten Arbeitsverträge, da er nur so prüfen könne, ob die vorgesehenen Angaben in ihnen auch tatsächlich enthalten seien. Die Arbeitgeberin meinte, die Einsichtnahme des Betriebsrats in die Arbeitsverträge sei zu dem verfolgten Zweck nicht erforderlich. Die Kenntnis des Betriebsrats von der Verwendung der Formulararbeitsverträge sei ausreichend. 10. 1999 – 1 ABR 75/98)..
Oh, diese unsäglich peinlichen Hosenträger unter der Anzugjacke. Es weiß doch jeder: Hosenträger sind nur was für Feiglinge, die ihrem Gürtel nicht trauen. Und ausgerechnet die breiten roten Hosenträger werden als Symbol der 80er Jahre ins kollektive Gedächtnis eingehen. Die 80er Jahre waren bunt und vielfältig – nicht nur in der Mode. Erlaubt war, was gefiel. Jeder durfte nach seiner Fasson glücklich werden, ob Yuppie, Punker oder Popper.
In der „Brauwelt” (Nr. 6/7, 1999, S. 241) wurde von E. Bendler und M. Lemaire die entscheidende Bedeutung, die Enzyme im Brauprozeß haben, übersichtlich dargestellt. Weiterhin kam der Einsatz von pflanzlichen und mikrobiologisch erzeugten Enzymen in der Brauerei zur Sprache, wobei der lebensmittelrechtliche Aspekt ausgeklammert blieb. Über diesen Part wird im Folgenden berichtet und dabei dargelegt, daß der Einsatz von industriell erzeugten Enzymen (technische Enzyme, exogene Enzyme) bei der Herstellung von Bier in Deutschland, das in diesem Land auch in den Verkehr kommt, nach wie vor verboten ist (Reinheitsgebot).
Norwegen und Lettland werden den Grünen Punkt als Finanzierungszeichen für das Recycling von Verpackungen einführen. Damit wird dieses Zeichen in zehn europäischen Ländern genutzt. Europaweit werden derzeit rd. 400 Mrd Verpackungen mit dem Punkt gekennzeichnet, 60 000 Lizenznehmer nutzen das Finanzierungszeichen.
Unter Berücksichtigung sämtlicher seit 1993 in Kraft getretener Veränderungen wurde die Gefahrstoffverordnung in einer Neufassung vom 15. 11. 1999 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999, Teil 1 Nr. 52, ausgegeben am 29. 11. 1999, veröffentlicht.
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