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Recht

Neues Biergesetz nicht vor 1995 -- Dipl.-Ing. Hansjörg Bosch, Geschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, rechnet nicht vor 1995 mit einem neuen Biergesetz. Wie er bei der Eröffnung des 27. Technologischen Seminars am 17. Januar 1994 in Weihenstephan erklärte, werden die EU- Zusatzstoffrichtlinien erst 1994/95 erlassen und müssen dann noch in nationales Recht umgesetzt werden. Bosch wies auch noch einmal darauf hin, daß es der Bundesregierung und dem Deutschen Brauer-Bund gelungen ist, Bier als traditionelles Lebensmittel in die Rahmenrichtlinien mit aufzunehmen. Bier kann also weiterhin in Deutschland gesetzlich verankert nach dem Reinheitsgebot gebraut werden. Dies darf dann entsprechend ausgelobt werden. Allerdings kann auch in Deutschland Bier mit Zusatzstoffen hergestellt werden. H..

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Neue rechtliche Vorschriften der Abwasserbeseitigung -- Über neue rechtliche Vorschriften der Abwasserbeseitigung sprach RA Dieter Schweer, Geschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Abteilung für Umweltfragen, Düsseldorf, beim Abwasser-/Umweltseminar der Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit der bayerischen Brauereien am 1. Dezember 1993 in Beilngries. Dabei unterschied er zunächst einmal zwischen den Vorschriften, die für Direkteinleiter und denjenigen, die für Indirekteinleiter gelten. Für die Direkteinleiter sind maßgebend: - Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetze; - Herkunfts-Verordnung; - Verwaltungsvorschriften über die Mindestanforderungen; - Klärschlamm-Verordnung; - Abwasserabgabegesetz; - VWiG und StGB.h. Die Anleitung A 115 wird zur Zeit überarbeitet.

Recht

Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten -- Nach einer Pressemeldung des Deutschen Brauer-Bundes (DBB) hat der Bundesrat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Mißbrauchsbekämpfung- und Steuerbereinigungsgesetz den Vermittlungsausschuß einzuberufen. Dabei geht es unter anderem darum, den Abzug von 80% der Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlaß generell vom Betriebsausgabenabzug auszunehmen oder aber auf 60% der Aufwendungen zu reduzieren. Der DBB setzt sich nachdrücklich für den Fortbestand der bisherigen Regelung ein. Es müssen andere Möglichkeiten gefunden werden, die einen eventuellen Mißbrauch verhindern. Jeder nicht bierproduzierende Betrieb hat demgegenüber weiterhin die Möglichkeit, seine Besuchergeschenke steuerlich abzusetzen..

Recht

Tarifliches Maßregelungsverbot -- Anläßlich eines Arbeitskampfs wurde ein Betrieb an zwei Tagen bestreikt. An beiden Tagen versuchte der Betriebsleiter, die Arbeitnehmer zur Arbeitsaufnahme zu bewegen. Er stellte ihnen für jeden Tag der Arbeitsleistung während des Streiks eine Prämie in Höhe von 50 DM in Aussicht. Mehrere Arbeitnehmer folgten diesem Angebot. Nach beendetem Arbeitskampf schlossen die Tarifvertragsparteien eine Vereinbarung zur Wiederherstellung des Arbeitsfriedens. Danach sollte jede Maßregelung von Beschäftiten aus Anlaß des Arbeitskampfes unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Zwei Arbeitnehmer, die am Streik teilgenommen hatten, verlangten den gleichen Betrag, den die nicht streikenden Arbeitnehmer als Prämie erhielten. Mit ihren Klagen hatten sie Erfolg. 7..

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Die EG-Umweltprüfungsverordnung. Eine neue Herausforderung auch für die Brauindustrie -- Der schwierige Übergang unserer hochkomplexen Industriegesellschaft in ein ökologisch ausbalanciertes, leistungsfähiges Wirtschaftssystem ist eine gewaltige Aufgabe, die uns in den kommenden Jahrzehnten in Atem halten wird. Dieser Text stammt nicht aus dem Leitfaden eines Naturschutzverbandes oder einer Grünen Partei, sondern aus einer Stellenanzeige der Unternehmensberatung McKinsey & Company. Weiterhin ist in der Anzeige zu lesen: Gegen ökologische Vernunft wird sich in Zukunft kein positives Unternehmens-Image mehr aufrecht erhalten lassen. Diese Erkenntnis setzt sich schon heute in vielen Unternehmensbereichen durch. Die Unternehmen reagieren somit auf die gesellschaftlichen Herausforderungen..

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Anforderung an Ruhepause -- Der Arbeitgeber hat seine Pflicht, eine Ruhepause zu gewähren, dann erfüllt, wenn er eine Pausenregelung schafft, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, die Ruhepause zu nehmen. Eine Pausenregelung genügt dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn den Arbeitnehmern zwar gestattet wird, Pausen zu nehmen, dies ihnen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Entscheidendes Merkmal für eine Ruhepause ist somit, daß der Arbeitnehmer von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung sich zum Dienst bereitzuhalten, freigestellt ist. Gewährt der Arbeitgeber eine solche Pause und arbeitet der Arbeitnehmer in dieser Pause, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist, so erhält er hierfür keine Vergütung. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. 9..

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Weg-damit-Urteil in der Diskussion -- Die verbraucherpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Cerstin Richter-Kotowski, hat das Urteil des Berliner Kammergerichts, das die Werbung der Bärenquell Brauerei Berlin GmbH mit einer zerbeulten Dose als unrechtmäßig bezeichnet hatte, einen schweren Rückschlag für alle diejenigen genannt, die versuchten, ihren Konsum umweltgerecht zu gestalten. Die treuen Käufer von Pfandflaschen, so Frau Richter-Kotowski, fühlen sich nun in ihrem Handeln nicht mehr bestätigt. Gerade der Wettbewerb um die umweltfreundlichsten Erzeugnisse werde in Zukunft die notwendigen Änderungen des Bewußtseins zur Abfallvermeidung bei Hersteller und Verbraucher mit sich bringen..

Recht

Abgabenordnung: Neuregelung des Säumniszuschlags -- Durch das Gesetz zur Umsetzung des förderalen Konsolidierungsprogramm - FKPG - vom 23. Juni 1993 (BGBl. 1993 I S. 944) hat der _ 240 Abs. 3 AO nunmehr folgende Fassung erhalten: Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis bis zu fünf Tagen nicht erhoben. Dies gilt nicht bei Zahlung nach _ 224 Abs. 2 Nr. 1. Die Änderung bedeutet, daß die Zahlungs-Schonfrist für Bar- und Scheckzahler abgeschafft wird. Die gesetzliche Regelung gilt mit Wirkung ab dem 1. Januar 1994, d.h. daß für Bar- und Scheckzahler die Zahlungs-Schonfrist letztmals gilt, wenn eine Steuer am 31. 12. 1993 fällig ist. Gleiches gilt bei der Steuerzahlung durch Einzugsermächtigung (vgl. 522)..

Recht

Anti-Bierdosen-Werbung ist rechtswidrig -- Das Berliner Kammergericht hat der Bärenquell-Brauerei in einem Eilverfahren am 26. 11. untersagt, weiter mit dem Slogan Weg damit zu werben. Die Brauerei, die ihr Bier nur in Pfandflaschen anbietet, mußte sich sagen lassen, daß eine gegen die Verwendung von Bierdosen gerichtete Werbung rechtswidrig und irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts sei. Eine Aufbrauchfrist für das vorhandene Werbematerial wurde nicht gewährt.

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