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Recht

Bundesverfassungsgericht zum Dualen System -- Ein Getränkehersteller und ein Produzent von Kunststoffverpackungen haben das Bundesverfassungsgericht angerufen. Sie wollten erreichen, daß _ 6 Abs. 2 und 3 der Verpackungsverordnung für nichtig erklärt wurden, soweit sich die darin getroffenen Regelungen auf Verpackungen aus Kunststoff erstrecken. Sie machten geltend, das DSD (Duales System Deutschland GmbH) könne Kunststoffe nicht ausreichend verwerten. Die fragliche Regelung wirkte sich für die beiden Firmen dahin aus, daß sie die finanziellen Belastungen tragen mußten, die ihnen durch die Beteiligung am Entsorgungssystem der DSD entstanden. Darüber hinausgehende Belastungen waren jedoch nicht ersichtlich. Sie treffen jedoch alle im Wettbewerb stehenden Unternehmen mit dem gleichen Maßstab.

Recht

Schenkungsteuerliche Behandlung der Zuwendung von Sponsoren und Mäzenen -- Im Erlaß vom 27. 5. 1993, StED 1993 S. 347 nimmt die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg zur schenkungsteuerlichen Behandlung der Zuwendungen von Sponsoren und Mäzenen sowie zur Steuerbefreiung für Zuwendungen an Körperschaften u.ä. i.S. von _ 13 Abs. 1 Nr. 16 b ErbStG (z.B. gemeinnützige Körperschaften) Stellung. Danach gilt: Schenkungsteuerliche Behandlung der Zuwendungen von Sponsoren und Mäzenen: Sponsorentum beruht auf dem Prinzip von vereinbarter Leistung und Gegenleistung. In der Regel handelt es sich um Werbeverträge. Die Gegenleistung besteht in der Überlassung von Rechten zur kommunikativen Nutzung von Personen bzw. Institutionen und/oder deren einzelnen Aktivitäten. 1 Nr. 1 ErbStG vor. 8.ä.S..

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Kritisches zur Biersteuermengenstaffel -- In unserer Brauwelt-Ausgabe Nr. 40 vom 7. Oktober 1993 hatte sich der Vorsitzende des Ausschusses für Mittelstandsfragen im Deutschen Brauer-Bund, Dr. Nils Goltermann, im Rahmen eines Pressegesprächs kritisch zur neuen Biersteuer-Mengenstaffe el geäußert. Zu diesem Thema erreichte uns eine Stellungnahme von Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien.

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EG-Maschinenrichtlinien -- Auf dem Stand des Fachverbandes Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen im VDMA, auf der drinktec interbrau '93, wurden Auskünfte zum aktuellen Stand der europäischen Sicherheitsnormung erteilt. Die bisher für die Verpackungsmaschinen erstellten drei Normentwürfe betreffen: - Verpackungsmaschinen für formstabile Packmittel (Flaschen, Dosen, Kegs sowie Waschmaschinen und Etikettierer; - Form-, Füll- und Verschließmaschinen; - Palettierer und Entpalettierer. Wichtig für Hersteller und Betreiber sind: Nach Ablauf der Übergangsfrist am 31. 12..

Recht

Lohnsteuer: Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Dienst- und Geschäftsreisen in Länder der EG -- In _ 4 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes 1993 ist bestimmt worden, daß sich die Reisekostenvergütung für Dienstreisen in Länder der EG und innerhalb dieser Länder nach dem Bundesreisekostengesetz richtet: die Auslandsreisekostenverordnung ist insoweit außer Kraft gesetzt worden. Nach _ 3 Nr. 13 und 16, _ 4 Abs. 5 Nr. 5 und _ 9 Abs. 5 EStG wären hiernach auch steuerlich Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienst- und Geschäftsreisen in Länder der EG und reisekostenrechtlich gleichgestellte Länder nur bis zu 64 DM anzuerkennen. Es ist jedoch beabsichtigt, den gesetzgebenden Körperschaften eine Änderung des EStG vorzuschlagen, nach der die Einschränkung nach _ 4 Abs. Gemäß dem BMF-Schreiben v. 23..

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Datum eines berichtigten Zeugnisses -- In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Arbeitgeber, ein erteiltes Zeugnis zu berichtigen. Er erteilte nunmehr dem Arbeitnehmer ein neues Zeugnis, das aber nicht das Ausstellungsdatum des ursprünglichen Zeugnisses aufwies. Der Arbeitnehmer verlangte eine entsprechende Rückdatierung. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Rückdatierung des Zeugnisses ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. 9. 1992 (5 AZR 509/91) zu bejahen: Wird ein bereits erteiltes Zeugnis vom Arbeitgeber geändert oder berichtigt, so hat das berichtigte Zeugnis das Datum des ursprünglich erteilten Zeugnisses zu tragen. Allerdings muß ein Zeugnis in erster Linie wahr sein. Die Wahrheitspflicht umfaßt alle Fragen des Zeugnisrechts..

Recht

Produkthaftungsrisiken beim Export in die USA -- Karlheinz Voss stellt in einem Artikel im Handelsblatt vom 8. Juli 1993 fest, d,ß der immer wieder gepredigten Weltgeltung des deutschen Bieres kein entsprechender Exportanteil entspricht. Diese Aussage trifft auch für andere traditionelle Biernationen zu. Zu fragen ist nach den Gründen, exportabstinent zu sein und zu bleiben. Neben fehlender Markenstärke, Kapitalkraft und attraktiven, insbesondere wachsenden Nachfragemärkten im Ausland können auch die rechtlichen Rahmenbedingungen in einzelnen Exportmärkten zu Zurückhaltung führen. Beispielhaft sollen nachfolgend einige Gründe für erhöhte Produkthaftungsrisiken beim Export in die USA aufgezeigt werden.

Recht

Werden die alkoholischen Getränke zum Prügelknaben der Verkehrspolitk? -- ... vier Menschen durch Verkehrsunfall getötet, überhöhte Geschwindigkeit, vermutlich auch Alkohol im Spiel ... so oder ähnlich steht es oft in der Montagsausgabe der örtlichen Tageszeitung. Vier Menschen, meist um die 20 Jahre jung, voller Hoffnung - ausgelöscht, die Freunde verabschieden sich noch mit einem Nachruf im Inseratenteil der gleichen Zeitung ... wir werden Dich nie vergessen ... was wiederum nicht ausschließt, daß sich dieses Drama in Bälde in ähnlicher Weise wiederholt. Und wie war's mit der apostrophierten überhöhten Geschwindigkeit? Nun ja, die gibt's halt, doch weil die Alkoholanalyse keine überhöhten Werte offenbarte, wird nicht korrigiert, wiewohl der Verdacht hängenbleibt.

Recht

Übergang einer Getränkebezugsverpflichtung -- Verträge haben im allgemeinen zwei Beteiligte. Wenn sich die Situation nun ändert und ein Dritter hinzukommen soll, kommen unterschiedliche Handhabungen in Frage. Der Dritte kann dem Vertrag beitreten oder den Vertrag übernehmen, was zur Folge hat, daß der eine der ursprünglichen Vertragspartner ausscheidet. Bei der Übernahme von Getränkebezugspflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Gaststätte kommt nun eine Vertragsübernahme besonders oft in Betracht. Wenn dieses Ziel im Grundstückskaufvertrag nicht ausdrücklich genannt worden ist, kann es von den Vertragsparteien doch angestrebt worden sein, wenn nach dem Vertrag der Käufer in den Getränkebezugsvertrag mit allen Rechten und Pflichten eintreten soll. 10. 1992 - VIII ZR 99/91 )..

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