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Recht

Baugenehmigunge in der Außenwerbung -- Viele Gewerbetreibende, sei es im Handwerk, im Handel oder in der Gastronomie, wollen auf ihren Geschäftsbetrieb mittels einer Werbeanlage hinweisen. Ist die Entscheidung für eine Werbeanlage getroffen, stellt sich die Frage nach der Realisierung; denn fast alle Werbeanlagen, die an, auf oder vor Gebäuden angebracht bzw. errichtet werden, bedürfen einer Baugenehmigung. Für diese Baugenehmigung ist sowohl das Bundesrecht in Form des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung als auch Landesrecht in Gestalt der Landesbauordnungen zu beachten.

Recht

Erpressung eines Getränkeherstellers -- Um von einem Getränkehersteller einen größeren Geldbetrag zu erpressen, drohte jemand an, mit Salzsäure gefüllte Flaschen des Herstellers auf den Markt zu bringen; außerdem stellte er eine derart präparierte Flasche in einem Verkaufsregal auf. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs handelt es sich dabei um schwere räuberische Erpressung (Urteil vom 22. 12. 1993 - 3 StR 419/93). Mit Drohbriefen, Drohanrufen und der Deponierung der Flasche sollte der Getränkehersteller nachhaltig unter Druck gesetzt werden. Der Täter hatte gezeigt, daß er über Salzsäure verfügte, sie unauffällig in eine unversehrt wirkende Flasche füllen und diese unbeachtet in einem Verkaufsregal plazieren konnte. Mit dieser Drohhaltung war der Straftatbestand einer Erpressung erfüllt..

Recht

Änderungen des Umsatzsteuergesetzes -- Durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz haben sich - im Überblick - folgende Änderungen im UStG ergeben: - Geschäftsveräußerungen im ganzen sind ab dem 1. 1. 1994 nicht steuerbar (_ 1 Abs. 1 a, _ 10 Abs. 3, _ 15 a Abs. 6 a, _ 24 Abs. 4 UStG); - innergemeinschaftliche Erwerbe durch diplomatische Missionen usw. werden von der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs gem. _ 1 a UStG ausgenommen (_ 1 c UStG); - neu geregelt wurde der Ort der Lieferung an Bord von Beförderungsmitteln (_ 3 e UStG); - zunächst befristet bis zum 31. 12. 1994 ist die Steuerbefreiung für bestimmte Bearbeitungs-, Begutachtungs- und Beförderungsleistungen gemäß _ 4 Nr. 1 c UStG; - der neue _ 4 Nr. 6b UStG enthält eine bis zum 30. 6. (_ 4 Nr. 1. 1. 1..

Recht

Freistellung für kleine Brauereien -- Die Efta- Überwachungsbehörde strebt für ihren Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) an, exklusive Vertriebs- und Kaufvereinbarungen von den Wettbewerbsvorschriften in Artikel 53 EWR-Abkommen freizustellen. ebs- und Kaufvereinbarungen von den Wettbewerbsvorschriften in Artikel 53 EWR-Abkommen freizustellen. Dies betrifft kleine und mittlere Brauereien, deren Marktanteil weniger als ein Prozent des nationalen Marktes beträgt und deren Ausstoß unter 200 000 hl pro Jahr liegt. Für sie soll das Verbot abgestimmten Verhaltens nicht gelten. daß der Verbraucher eine große Vielfalt von Bieren hoher Qualität zur Auswahl hat..

Recht

Neue Alkohol-Monopole in der EU -- Die nordischen Länder müssen nach dem Beitritt zur Europäischen Union (EU) ihre Alkoholmonopole abschaffen. Sie können aber ihre Einzelhandelsmonopole beibehalten, sofern damit nicht Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiert werden. Österreich muß bis 1. Januar 1996 seine Zölle auf Alkoholika und das für deren Einfuhr geltende Überwachungssystem schrittweise abbauen, unter der Voraussetzung, daß das dortige Lizenzsystem auf nicht diskriminierende Weise und ohne erneute Grenzkontrollen angewandt wird. Das sind die wichtigsten Verpflichtungen im Bereich der Wettbewerbspolitik, die die vier künftigen Neumitglieder im Rahmen ihrer Beitrittsverträge übernehmen müssen..

Recht

Zutatenverzeichnis für Bier -- Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bierverordnung vorgelegt, mit dem auch für Biere über 1,2 Vol.-% Alkohol ein Zutatenverzeichnis eingeführt werden soll. Wie der Bundesverband Privater Brauereien dazu schreibt, vertritt das Bundesministerium für Gesundheit die Auffassung, daß für Bier keine Sonderregelungen erforderlich seien. Der Aufzählung ist ein geeigneter Hinweis voranzustellen, in dem das Wort Zutaten erscheint. Wasser ist an erster Stelle der Zutatenliste anzugeben. Dann folgt Malz, und zwar unter Angabe des zugrundeliegenden Getreides als Gerstenmalz, Weizenmalz, Roggenmalz usw. Bei der Kennzeichnung des Hopfens ist man sich noch nicht einig..

Recht

Physiologischer Brennwert -- Nach einer Meldung des Bayerischen Brauerbundes haben sich die Lebensmittelüberwachungsbehörden und die einzelnen Institute darauf geeinigt, in Zukunft den physiologischen Brennwert bei Leichtbier und Diätbier aus den Daten für Alkohol und wirklichem Extrakt zu berechnen, wie dies die Lebensmittelüberwachungsbehörden bereits bisher schon praktizierten. Lediglich bei der Berechnung des physiologischen Brennwertes in Kilojoule (kJ) bzw. Kilokalorien (kcal) aus dem wirklichen Extrakt wird in Zukunft mit dem wirklichkeitsgetreueren Umrechnungsfaktor von 15 kJ/g (bisher 17 kJ/g) gerechnet. Bei der Angabe des physiologischen Brennwertes auf dem Etikett wird nach wie vor ein Toleranzbereich von q 10% eingeräumt..

Recht

EG-Kennzeichnung von Erfrischungsgetränken -- Durch die Harmonisierung der nationalen gesetzlichen Regelungen auf dem Weg zum EG- Binnenmarkt werden neue Vorschriften für die Kennzeichnung auf die Produzenten zukommen, die zum Teil eine wahre Informationsflut auf den Etiketten vorschreiben. So wird der Konsument künftig mit ausführlichen Nährwertangaben auf dem Etikett konfrontiert. Den Herstellern bleibt zu wünschen, daß sie auf dem Etikett dann noch ein klein wenig Platz für ihr Markensignet finden.

Recht

Heilbrunnen-Großhändler-Verband zur Lastenhandhabungsverordnung -- Der Verband der Deutschen Heilbrunnen-Großhändler e.V. lehnt den Entwurf einer neuen Lastenhandhabungsverordnung ab, wie er vom Bundesarbeitsministerium vorgelegt worden ist. Der Verordnungsentwurf sieht eine Begrenzung von 10 kg für die manuelle Handhabung von Lasten vor. Mit einer solchen Begrenzung würde das Inverkehrbringen von Heilwässern erheblich erschwert und zum Teil gar unmöglich gemacht. Heilwässer werden fast ausschließlich in Glasmehrwegflaschen in den Verkehr gebracht, und zwar zumeist in Mehrwegkästen. Da durch die Heilbrunnen- Großhändler eine flächendeckende Versorgung sichergestellt ist, bedeutet der Einsatz der Mehrwegflaschen und Mehrwegkästen ein überaus umweltfreundliches Handeln..

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