Freistellung für kleine Brauereien
Freistellung für kleine Brauereien -- Die Efta- Überwachungsbehörde strebt für ihren Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) an, exklusive Vertriebs- und Kaufvereinbarungen von den Wettbewerbsvorschriften in Artikel 53 EWR-Abkommen freizustellen. ebs- und Kaufvereinbarungen von den Wettbewerbsvorschriften in Artikel 53 EWR-Abkommen freizustellen. Dies betrifft kleine und mittlere Brauereien, deren Marktanteil weniger als ein Prozent des nationalen Marktes beträgt und deren Ausstoß unter 200 000 hl pro Jahr liegt. Für sie soll das Verbot abgestimmten Verhaltens nicht gelten. daß der Verbraucher eine große Vielfalt von Bieren hoher Qualität zur Auswahl hat..