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13.05.1994

Kündigung wegen krankheitsbedingter Minderleistung

Kündigung wegen krankheitsbedingter Minderleistung -- Wie krankheitsbedingte Fehlzeiten des Arbeitnehmers kann auch eine krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist in drei Stufen zu prüfen, ob eine Kündigung berechtigt ist: - Zunächst ist eine negative Prognose des voraussichtlichen Gesundheitszustandes erforderlich. Es müssen objektive Tatsachen vorliegen, wonach der Arbeitnehmer auch in Zukunft in seinem Leistungsvermögen beeinträchtigt sein wird. - Die bisherigen und nach der Prognose zu erwartenden Auswirkungen des Gesundheitszustandes müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen. Das Bundesarbeitsgericht hielt in seinem Urteil vom 26..

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