Das Programm des 6. Beer and Health Symposiums, das am 20. September 2011 in der historischen Solvay-Bibliothek in Brüssel stattfand, begegnete traditionellen Mythen, die sich um den Genuss des Weltgetränkes Bier ranken, mit einer Vielzahl von Vorträgen auf Basis neuester wissenschaftlicher Untersuchungen. Mit insgesamt 170 angemeldeten Teilnehmern aus 20 verschiedenen Ländern war das Interesse an der von den Brewers of Europe unter Leitung von Prof. Frans J. Kok, Leiter des Lehrstuhls für Humanernährung an der Universität Wageningen/Niederlande, initiierten Veranstaltung überraschend groß. Da sich im Auditorium neben Vertretern großer Brauereigruppen wie AmBev, Heineken, Efes oder Carlsberg auch Abgeordnete des Europäischen Parlamentes befanden, gab es von Seiten der Referenten auch die eine oder andere spitze Bemerkung mit Blick auf die Bestrebungen der EU-Alkoholpolitik, die im Kontrast zu den gesundheitspositiven Aspekten maßvollen Biergenusses stehen.
Das am 6. September 2011 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte sogenannte „Honig-Urteil“ hat weitreichende Konsequenzen auf viele Bereiche der deutschen Wirtschaft. Die BRAUWELT wollte nun wissen, inwieweit sich das Urteil auf die Brauwirtschaft auswirkt. Der Deutsche Brauer-Bund in Berlin nahm dazu folgendermaßen Stellung:
Der Westen Europas war in diesem Jahr von Witterungseinflüssen besonders betroffen. Die Trockenheit im Frühjahr hat zu geringeren Erträgen und damit häufig auch zu hohen Eiweißwerten vor allem in Frankreich und Deutschland geführt. Der Vollgerstenanteil fällt dagegen sehr gut aus. Frankreich geht von einem Überschuss an Sommerbraugerste in Höhe von 1,2 bis 1,4 Mio t aus. In Deutschland ist ebenfalls eine Diskussion um die Verfügbarkeit von vermälzbarer Gerste entbrannt. Das Aufkommen an Qualitätsbraugerste wird im deutschen Markt auf deutlich unter einer Mio t geschätzt, abhängig von dem, was Mälzer und Brauer akzeptieren. Die qualitativen Unterschiede zwischen den Regionen sind sehr groß. So ist die Ware im Südwesten Deutschlands entlang der Rheinschiene sowie in Franken von sehr hohen Eiweißwerten gekennzeichnet (vermehrt deutlich über 12 %). Über Kompromisse zwischen den Handelspartnern wird verhandelt. In Norddeutschland, Thüringen, Sachsen und Teilen Bayerns dagegen gibt es keine Beanstandungen. Probleme entstanden später durch den negativen Einfluss des Regens während der Ernte.
Die Advertising Standards Authority (ASA) hat Heineken wegen einer in der britischen Presse erschienenen Anzeige auf die Finger geklopft. Darauf zu sehen war ein Glas Kronenbourg 1664 mit der Überschrift „Aus dem Land, das zweieinhalb Stunden Mittagspause macht“. Weiter stand zusammengefasst zu lesen: „Franzosen sind für viele Dinge berühmt, Hast und Eile gehören nicht dazu. Deshalb wird ein Bier aus Straßburg mit Bedacht hergestellt. Und deshalb sollte es auch mit Bedacht getrunken werden.“
Einen sechsten Sinn für das richtige Timing muss man SABMiller lassen. Wenige Tage vor Veröffentlichung der miserablen Jahresbilanz von Foster’s im August kündigte SABMiller eine feindliche Übernahme an – unter Umgehung des Foster’s-Managements. Soll die Sache von Erfolg gekrönt sein, wäre das Einverständnis von 90 Prozent der Foster’s-Aktionäre notwendig.
Schon köstlich, diese Brauer. Sie gebärden sich wie Schürzenjäger und veranstalten muntere Bäumchen-wechsle-dich-Spiele. Nun aber hält einer das Tugendbanner hoch, und zwar Heineken.
Schon jetzt bereitet die Übernahme von Femsa Cerveza 2010 den Heineken-Verantwortlichen Kopfschmerzen. Kurz nachdem Heineken-CEO Jean-François van Boxmeer über sinkende Marktanteile in Mexiko berichtete, verließ der Femsa-CEO Michiel Herkemij das Unternehmen und wechselte ins Kaffeegeschäft von Sara Lee. Zufall oder Konsequenz? Eigentlich hätte er den mexikanischen Laden auf Vordermann bringen sollen.
Diese wie schon im vergangenen Jahr neu gegliederte Strukturtabelle ist in den Bereichen „Eigene Einzelhandel“ durch die Anzahl der Geschäfte und der jeweiligen Beschäftigten erweitert. Im LKW-Bereich sind zusätzlich die Verkaufswagen aufgeführt. Von der überwiegenden Anzahl der GFGH-Unternehmen sind außerdem die Kundenanzahl und das Vertriebsgebiet genau aufgeführt.
Wer in die Insolvenz geht, hat unternehmerisch versagt, hat eingestanden, dass er als Unternehmer unfähig ist. Die Insolvenz gilt als GAU, als größter anzunehmender Unfall in einem Unternehmerleben, verbunden mit gesellschaftlicher Ächtung. Und doch liest und hört man immer wieder von Brauereiinsolvenzen. Zum Teil nach Jahrhunderten erfolgreicher und anerkannter Tätigkeit gehen Unternehmer zum Insolvenzgericht, und oft genug haben sie zuvor schon ihr gesamtes Privatvermögen – ebenfalls über Jahrhunderte angesammelt – in den Betrieb gesteckt. Muss eine Insolvenz tatsächlich das Ende bedeuten? Erfahren Sie, wie ein Unternehmen mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens wieder auf gesunde Beine gestellt werden kann.
Die Reform des Insolvenzrechts steht vor der Tür. Aber wird sich mit dem neuen Gesetz wirklich etwas zum Besseren wenden? Ein Blick in die Praxis verschafft Klarheit über das neue „Schutzschirmverfahren“.
Dieser juristische Fachaufsatz richtet sich in erster Linie an die Juristen der deutschen Brau- und Getränkewirtschaft – Syndikusanwälte und externe Rechtsanwälte – und will ihnen eine auch zitierfähige Argumentationshilfe für rechtliche Auseinandersetzungen zum Thema an die Hand geben. In der forensischen Praxis stehen Vertragsklauseln, die der Getränkewirtschaft einen Ausgleich für Minderbezugsmengen gewähren sollen, ständig auf dem juristischen Prüfstand, wobei sich kein einheitliches Entscheidungsbild bei den Instanzgerichten abzeichnet. Es gibt immer wieder Missverständnisse und auch Irrtümer, die zu unnötigen Prozessen oder Fehlentscheidungen führen. Hier sollen die kaufmännische Nachvollziehbarkeit dargestellt und die rechtlichen Grundlagen für eine sinnvolle und ausgewogene Vertragsgestaltung aufgezeigt werden, um eine für die Beteiligten wünschenswerte Klarheit bei der Vertragsgestaltung und eine breite und damit kalkulierbare Einheitlichkeit in der Rechtsprechung der Gerichte zu erzielen.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Gewerberaum-Mietrecht hat Auswirkungen auf die Gestaltung zukünftiger Gaststättenpachtverträge. Auch bereits bestehende Pachtverträge werden von der aktuellen Rechtsentwicklung beeinflusst. Diese Entwicklung gilt es mit dem Beitrag in praxisgerechter Form aufzuzeigen. In diesem ersten Teil geht es zunächst um die Schriftform mit den dabei zu beachtenden „Fallen“ sowie um Schönheitsreparaturen, die ebenfalls sauber formuliert sein müssen.