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23.01.2012

Übertragene Sanierung und Auffanggesellschaften

Nicht immer ist eine außergerichtliche Sanierung möglich, um den Standort des Unternehmens zu sichern und die Arbeitsplätze zu erhalten. Die Vorgeschichte ist regelmäßig ähnlich. Erst beginnen die Banken, in Prolongationsgesprächen die Linien zu kürzen oder erwarten Rückzahlungsvereinbarungen. Die Unternehmer bzw. Geschäftsführer willigen zwangsläufig ein. Aufgrund der Liquiditätsenge kommt es später zu Pfändungen bzw. Zwangsvollstreckungen, aufgrund derer die erste Bank ihre Linie „einfriert”. Die anderen Banken folgen. Damit ist die Liquidität nicht mehr gegeben, sprich das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Als Alternative zur Rettung des Unternehmens bietet sich eine Sanierung über Auffanggesellschaften an. Lesen Sie hier, worauf dabei zu achten ist.

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