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Personal-Computer und Branchensoftware in der Technik - Erfahrungen aus der Paxis -- Eder's Familienbrauerei ist, wie der Name bereits sagt, ein reines Familien-Unternehmen. Es wird heute in der vierten Generation durch Friedbert Eder, dem Sohn von Fritz Eder, und Ev Eder-Widmann, der Tochter von Oskar Eder, repräsentiert. Ihrer Aufgeschlossenheit für innovative Ideen verdankt es die Brauerei, daß in den letzten 20 Jahren in allen Betriebsbereichen immer wieder neue, fortschrittliche Wege beschritten wurden. Einer dieser Wege, nämlich die Betriebsdatenerfassung, wird im folgenden dargestellt.

Die Verwendung von Süßstoffen bei der Herstellung von obergärigen Einfachbieren können die EG-Mitgliedstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet verbieten. -- Dafür hat sich der Bundesrat am 1. 3. 1991 ausgesprochen, als er sich im Rahmen der Globalregelung des Zusatzstoffrechts in der EG auch mit der Süßstoffrichtlinie befaßte.

Verwendung von Stickstoff in der Brauerei und im Ausschank - - Wie Dipl.-Ing. K. Richter anläßlich des 24. Technologischen Seminars in Weihenstephan berichtete, dürfen nach 4 Abs. 2 der Bierverordnung vom 2. 7. 1990 bei der Herstellung von Bier Kohlensäure (CO2) und Stickstoff (N2) allgemein verwendet werden, wenn nur technisch unvermeidbare Mengen ins Bier übergehen. Die Zulassung von N2 ermöglicht einige Anwendungen in der Brauerei und beim Getränkeausschank, die auf den besonderen Eigenschaften dieses Gases beruhen. So beträgt die Dichte von N2 bei 1013 mbar und 15 Grad C 1,17 kg/m3 gegenüber 1,84 kg/m3 bei CO2 unter gleichen Bedingungen. Bei den Temperaturen, die im Lebensmittelbereich auftreten, ist N2 völlig inert.-% und ist damit um den Faktor 100 geringer als die von CO2.B.B.

Werbung mit Bio hell unzulässig -- Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München I (4 HKO 10006/90) darf eine Brauerei ein Bier unter der Bezeichnung Bio hell und mit der Angabe ökologischer Landbau ist aktiver Umweltschutz nicht in den Verkehr bringen, auch wenn sie für dieses Bier - ein obergäriges Gerstenbier - ausschließlich landwirtschaftliche Rohstoffe, die unter Verzicht auf eine Behandlung mit chemischen und synthetischen Mitteln erzeugt werden, verwendet. In der Begründung weist das Gericht nach einer Mitteilung des Verbandes mittelständischer Privatbrauereien in Bayern darauf hin, daß der Begriff Bio in bezug auf das hergestellte Bier mehrdeutig sei. Dies sei aber zumindest bei einem Bier bedenklich, das den gleichen Alkoholgehalt aufweise wie ein normales Bier..

Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters -- Der Ausgleichsanspruch, der mit der rechtlichen Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses entsteht, kann nicht im voraus ausgeschlossen werden (Paragraph 89 b Absatz 4 HGB) . Daraus folgt, daß Abreden, durch die der Ausgleichsanspruch eingeschränkt oder ausgeschlossen wird, dann wirksam sind, wenn sie nach Beendigung des Handelsvertretervertrages oder in einer Aufhebungsvereinbarung, die gleichzeitig den Vertrag beendet, getroffen werden. Unwirksam sind ausgleichsabträgliche Abreden jedoch dann, wenn die gleichzeitig vereinbarte Auflösung des Handelsvertretervertrages erst in einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. 3. 1990 - I ZR 2/89).

Das unterschätzte Risiko -- Fast täglich finden sich in den Medien Berichte über Großbrände, bei denen Gebäude, Maschinen und Vorräte vernichtet wurden. Fast jedes Unternehmen hat daher heute für seine Betriebsgebäude und Produktionsanlagen eine Feuerversicherung abgeschlossen. Das Risikobewußtsein im Hinblick auf den Ertragsausfallschaden, der aus der anschließenden Betriebsunterbrechung resultiert, ist dagegen noch sehr gering ausgeprägt. Dabei sind die Folgen einer Betriebsunterbrechung für die Unternehmen häufig schwerwiegender als der Sachschaden selbst. In der Gefährlichkeit der Auswirkung steht eine mögliche Illiquidität an erster Stelle. Brauereien hielten das Risiko eines größeren Betriebsunterbrechungsschadens im Vergleich zu anderen Industriebetrieben lange Zeit für gering..

Altersversorgung und Leistungen des Betriebsrentengesetzes - - Nach 7 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) haben Versorgungsempfänger, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Versorgungszusage nicht erfüllt werden, weil über das Vermögen des Arbeitgebers das Konkursverfahren eröffnet worden ist, einen Anspruch in Höhe der Leistung, die der Arbeitgeber aufgrund der Versorgungszusage zu erbringen hätte. In dem Streitfall ging es darum, ob es sich bei der versprochenen Zusage um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung handelte, denn nur diese Leistungen sind gegen die Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Mit dem Eintritt des vorgezogenen Altersruhegelds sollte der Kläger die Zulage erhalten. Die Leistung war damit an die gleichen Bedingungen geknüpft wie die Rente.B.

Für eine durchgestaffelte Mengenstaffel bei der Biersteuer zur Begünstigung aller Brauereiunternehmen, unabhängig von ihrer Größenordnung -- ,trat der Wirtschafts- und Sozialausschuß der EG ein. Da Bier in vielen Ländern der Gemeinschaft zur nomalen Ernährung gehöre, sollte es ganz von der Verbrauchsbesteuerung ausgenommen werden. Da dies kaum möglich sein dürfte, sollte der Steuersatz möglichst niedrig gehalten werden.

Personalsorgen des Arbeitgebers -- In den meisten Bereichen der Wirtschaft besteht Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften. Die große Zahl der in Zeitungen und Fachzeitschriften angebotenen Stellen verdeutlicht dies. Da sich die Deckung des Bedarfs an qualifizierten Kräften in erster Linie durch den Stellungswechsel von Beschäftigten vollzieht, sind viele Arbeitgeber in Sorge, tüchtige Mitarbeiter zu verlieren. Zuweilen wird versucht, die Abwanderung durch Erhöhung des Arbeitsentgelts zu verhüten. Wenn durch eine solche einseitig begünstigende Maßnahme das Gleichgewicht von Lohn und Leistung im Betrieb oder Büro gestört wird, sind die nachteiligen Auswirkungen auf andere Arbeitnehmer oft schwerwiegender als der Verlust einer Arbeitskraft.B.ä.). Dies ist z.B. Die bloße.

Dringender Verdacht kann fristlose Entlassung rechtfertigen -- Jedes Arbeitsverhältnis baut auf Treue und Fürsorge auf. Deshalb kann es dem Arbeitgeber nicht angesonnen werden, einen Mitarbeiter auch nur einen Tag weiterzubeschäftigen, der im dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Straftat steht. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin gegen eine Kassiererin entschieden (9 SA 42/90), die im Verdacht der Bon-Manipulation stand und der deshalb eine fristlose Kündigung zugeleitet worden war. Bevor sich der Arbeitgeber zu einer so weitgehenden Maßnahme entschließe, müsse er allerdings alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts tun. Dazu gehöre es auch, dem verdächtigten Arbeitnehmer die Möglichkeit einzuräumen, die Verdachtsgründe bzw. Juli 1990 - 9 Sa 42/90) ..

Unsichtbarer Lohn -- Für einen 31jährigen Facharbeiter mit 10jähriger Betriebszugehörigkeit ermittelte Dr. F. L. Schmucker, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes, München, anhand der am 1. 1. 1991 in Bayern geltenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen Gesamtkosten pro Jahr von 52 210 DM (+ 5,3%). Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus dem Brutto- Jahresverdienst von 41 794 DM (+ 5,4%), den lohnabhängigen, vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträgen zu gesetzlichen Versicherungen und zur Berufsgenossenschaft von 7968 DM (+ 5,4%), den Kosten für sonstige vereinbarte Leistungen von 763 DM (+/- 0%) sowie für freiwillige soziale Leistungen in Höhe von 1685 DM (+ 5,0%). Das entspricht 76,5% der nominell zu bezahlenden Arbeitszeit..

Die 0,5-Promille-Grenze soll in ganz Deutschland schnell eingeführt werden. -- Das forderte K. Rebmann, Präsident der Akademie für Verkehrswirtschaft, anläßlich der Eröffnung des 29. Verkehrsgerichtstages am 24. 1. 1991 in Goslar. Es sei zu vertreten, bereits ab 0,5 Promille ein Bußgeld zu verhängen, nachdem der Bundesgerichtshof 1990 die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit auf 1,1 Promille abgesenkt hat.

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