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07.03.1992

Der besondere Rat: Erbschaftssteuerliche Behandlung von Hinterbliebenenbezügen aus einem Anstellungsvertrag eines Gesellschafter-Geschäftsführers.

Der besondere Rat: Erbschaftssteuerliche Behandlung von Hinterbliebenenbezügen aus einem Anstellungsvertrag eines Gesellschafter-Geschäftsführers. -- Nach bisheriger Verwaltungsauffassung fallen unter die nicht steuerbaren Hinterbliebenenbezüge auch Witwenbezüge, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit dieser in angemessener Höhe vereinbart hat (vgl. auch BFH-Urteil vom 20. 5. 1981, BStBl 1981 II, S. 715). In seiner Entscheidung vom 13. 12. 1989, BStBl 1990 II, S. 322 hat der BFH die Freistellung der Hinterbliebenenbezüge zusätzlich davon abhängig gemacht, daß der Gesellschafter- Geschäftsführer wie ein Nichtgesellschafter als abhängiger Geschäftsführer anzusehen war. Nach dem gleichlautenden Ländererlaß vom 21. 1. 1991, NWB 1991, Fach 1, S.B. 12. 6. 7..

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