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07.03.1992

Umsatzsteuer-Pauschale für Haustrunk in Bayern

Umsatzsteuer-Pauschale für Haustrunk in Bayern -- Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen hat eine pauschale Umsatzsteuer für Haustrunk in Höhe von 52 DM/hl festgesetzt. Der Bayerische Brauerbund hatte beantragt, die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht nach den errechneten Selbstkosten (gem. 10, Abs. 4, Nr. 1 UStG), sondern pauschal festzusetzen, da eine detaillierte Kostenrechnung für viele kleinere und mittlere Brauereien erhebliche Probleme aufwerfen würde. Das Bayerische Finanzministerium hat in seinem Schreiben allerdings darauf hingewiesen, die Höhe des Pauschalbetrags müsse regelmäßig im Abstand von zwei Jahren überprüft und, wenn nötig, den veränderten Kosten angepaßt werden..

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