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Einsatz von Personalcomputern zur Labordatenverarbeitung -- Unter Zuhilfenahme moderner Analysengeräte wird heute in den Brauereilaboratorien eine Vielzahl von Daten produziert. Diese Daten müssen in einem weiteren Schritt archiviert und ausgewertet werden. Je mehr Daten anfallen, desto größer wird der Aufwand für deren Weiterverarbeitung. Die sachgemäße Erfüllung dieser Aufgabe ist manuell kaum noch zu bewältigen und wenn, dann erfordert dies einen erheblichen Arbeitsaufwand in Verbindung mit entsprechend hohen Kosten. Zur Bewältigung der Aufgabenstellung bietet sich der Einsatz einer Elektronischen Datenverarbeitung an. Einer großen Anzahl leistungsfähiger Computer stehen leider nur relativ wenige brauereispezifische Programme gegenüber..

Verbesserung der Aussagekraft energietechnischer Richtwerte -- Zuverlässige Richtwerte über den Energie- und Wasserverbrauch und die entsprechenden Kosten in den verschiedenen Bereichen der Brauerei sind unabdingbare Voraussetzung für die Betriebskontrolle, Schwachstellenerkennung sowie Verbesserungs- und Planungsmaßnahmen. Die größte Zahl der angewandten Richtwerte erfüllt diese Anforderungen nur ungenügend oder gar nicht. In den folgenden Ausführungen sollen die Problematik solcher Werte aufgezeigt und Verbesserungsvorschläge gemacht werden.

Die 12 EG-Mitgliedstaaten haben derzeit rund 75% der insgesamt 282 Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt. -- 18 Monate vor der geplanten Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes bilden Dänemark, Portugal, Großbritannien und die Bundesrepublik dabei die Spitze; Italien liegt mit nur 50% Rechtsumsetzung auf dem letzten Platz.

Brau Acess - PC Software für Energie- und Wassermanagement -- Nachdem am ersten Tag des BDE-Seminares in Bad Honnef Systeme vorgestellt wurden, die mit erheblichem technischem Aufwand die Erfassung der Betriebsdaten automatisieren, beschrieb Th. Mayer am zweiten Vormittag, wie bereits geringe Mittel genügen, um die wie bisher erfaßten Verbrauchsdaten (meist monatliche Zählerablesungen) optimal auszuwerten. Ein einfacher PC und die Software Brau Access genügen, um die wertvollen Informationen, die vorher in abgehefteten Verbrauchslisten schlummerten, zu aussagefähigen Monatsberichten aufzuarbeiten, zu Kostenstellen zusammenzufassen oder als Grafiken darzustellen, und zwar sofort und ohne Installation von Meßgebern.

Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug mangels Vorlage von Rechnungen. -- Das Vorliegen einer Rechnung mit gesondertem Vorsteuerausweis ist materiell-rechtliche Voraussetzung für den Vorsteueranspruch. Beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des 15 UStG entsteht der Vorsteueranspruch in demjenigen Voranmeldungszeitraum, in dem der Unternehmer die Rechnung mit gesondertem Vorsteuerausweis erhalten hat. Macht der Steuerpflichtige geltend, die dem begehrten Vorsteuerabzug zugrunde liegenden Rechnungen seien ursprünglich vorhanden gewesen und nachträglich abhanden gekommen, so ist der Vorsteuerabzug jedenfalls dann zu versagen, wenn sich der Steuerpflichtige trotz Aufforderung des Gerichts bei den Ausstellern der angeblichen Rechnungen um keine Ersatzbelege bemüht. 5. 657, BBK 1991, Fach 1, S..

Umsatzsteuer: Abnehmerpräferenz im innerdeutschen Handel ab 1. 1. 1991. -- Die Bundesregierung begünstigt bis zum 31. 3. 1991 den Erwerb von Gegenständen mit Ursprung im Gebiet der ehemaligen DDR einschließlich Berlin (Ost) durch einen Umsatzsteuer-Kürzungsanspruch. Kürzungsberechtigt sind im Erhebungsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen, an die von in der bisherigen DDR einschließlich Berlin (Ost) ansässigen Unternehmen in der Zeit bis zum 31. 3. 1991 Gegenstände geliefert werden. Bis zum 31. 12. 1990 betrug der Kürzungsanspruch 11% und bei Gegenständen, welche in der Anlage zu 26 Abs. 4 UStG aufgeführt sind, 5,5% des Entgelts. In der Zeit vom 1. 1. 1991 bis zum 31. 3. 8)..

Lohnsteuer: Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. -- Wird Mehrarbeit als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet und wird für diese Arbeit ein einheitlicher Zuschlag (Mischzuschlag) bezahlt, dessen auf Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit entfallender Anteil betragsmäßig nicht festgelegt ist, so ist der Mischzuschlag nach dem BFH-Urteil vom 13. 10. 1989 VI R79/86, HFR 1990, S. 356, im Verhältnis der in Betracht kommenden Einzelzuschläge in einen nach _ 3 b EStG begünstigten Anteil und einen nicht begünstigten Anteil aufzuteilen. Gem. BMF Schreiben vom 28. 12. 1990, DB 1991, S. 208, ist dieses Urteil auch über den entschiedenen Sachverhalt hinaus anzuwenden. S. S. Abschnitt 30 Abs. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn Abschn. 30 Abs. 12..

Prämie für unfallfreies Fahren -- In einer Betriebsvereinbarung war geregelt, daß Arbeitnehmer für unfallfreies Fahren während eines ganzen Jahres eine Sonderprämie als zusätzliches Entgelt erhalten. Fahrer, die im Laufe eines Jahres eintreten, sollten eine anteilige Prämie erhalten. Fahrer, die im Laufe eines Jahres selbst kündigen, sollten keinen Prämienanspruch haben. Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung während des Bezugszeitraumes endete, verlangte Zahlung der anteiligen Prämie für unfallfreies Fahren bis zu seinem Ausscheiden. Seine Klage wurde abgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 10. 1. Die in der Betriebsvereinbarung geregelten anspruchsmindernden Voraussetzungen verstoßen nicht gegen die Grundsätze von Recht und Billigkeit..

Ein neues Mineralleichtbier will die Karlsbader Brauerei gegen Ende Mai auf den Markt bringen. -- Das Bier wird den Angaben des Unternehmens zufolge aus dem Karlsbader Mineralwasser ohne chemische Zusätze gebraut. Die tschechische Brauerei hofft damit auf gute Geschäfte in Westeuropa, wo eine erhöhte Nachfrage nach ökologisch reinen Getränken festzustellen ist.

Positiver Getränkeabsatz 1990 -- Nach einem Bericht des Ifo- Institutes, München, profitierte die westdeutsche Getränkeindustrie, wie alle anderen Branchen auch, davon, daß ihr Angebot in vielfacher Hinsicht (Qualität, Vielzahl der Marken und Geschmacksrichtungen) demjenigen der neuen Bundesländer überlegen war. Dabei läßt sich der Verbrauch von Getränken in den neuen Bundesländern für das Jahr 1990 nur grob abschätzen. Der Pro-Kopf-Verbrauch in der ehemaligen DDR dürfte in erster Linie bei den Getränken gestiegen sein, bei denen noch ein größerer Abstand zum Konsumniveau in der alten Bundesrepublik besteht wie z.B. bei Mineral- und Tafelwasser (1989 20 l), Fruchtsäften (11 l), Wein und Sekt (12 l) sowie Bohnenkaffee. Besonders gut schnitten die markenlosen Produkte ab.

Rechtsfragen der Abfallbeseitung -- In dem Vortrag von Rechtsanwalt Dieter Schweer, Düsseldorf, gehalten am 30. April 1991 auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) mit der Firma Illochroma, Brüssel/Belgien, wurden die Themen wasserrechtliche Vorschriften für Direkteinleiter und den kommunalrechtlichen Bereich behandelt.

Mit Ausnahme der Grenz- und Richtwerte nach der Trinkwasserverordnung existieren lt. dem Vortrag von Prof. Dr. W. Back anläßlich des 24. Technologischen Seminars in Weihenstephan, über den die Brauwelt noch ausführlicher berichten wird, in der Brauerei keine offiziellen Spezifikationen für die hygienische bzw. mikrobiologische Beschaffenheit der Produkte.a.) wachsen können. Dennoch werden immer wieder von Verbraucherverbänden, Untersuchungsämtern und anderen Behörden Reklamationen wegen zu hoher Keimzahlen oder des Nachweises unerwünschter Keime bekannt. Insbesondere werden häufig auch biertrübende Keime unkorrekterweise als Fäkalindikatoren oder gar Krankheitserreger bzw. Toxinbildner eingestuft.B. Milchsäurebakterien) oder gar Bierverderbern (z.B. Pectinatus) zu vermeiden..

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