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Markt

An der 17. DLG-Qualitätsprüfung für Bier 1991 haben 173 (Vj. 192) Brauereien mit insgesamt 453 (475) Bieren teilgenommen. -- Davon wurden 330 (346) mit DLG-Preisen ausgezeichnet. 85 (84) erhielten den Großen DLG-Preis, 236 (253) den Silbernen und 9 (7) den Bronzenen. 94 Brauereien kamen aus Bayern, 36 aus Baden-Württemberg, 13 aus Nordrhein-Westfalen, 11 aus Hessen, 5 aus Niedersachsen, 4 aus Rheinland-Pfalz, 3 aus Sachsen-Anhalt, je 2 aus Hamburg und dem Saarland sowie je 1 aus Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Anmeldeschluß für die 18. DLG- Qualitätsprüfung 1992 ist der 2. 6. 1992.

Recht

Einkommensteuer: Folgen der vorweggenommenen Erbfolge. -- Steuerpflichtige nehmen Vermögensübertragungen an Angehörige vielfach im Hinblick auf den künftigen Erbfall vor. In solchen Vermögensübertragungen werden häufig Versorgungsleistungen an den Übergeber und Ausgleichszahlungen vorgesehen, die der Übernehmer an Angehörige leisten soll, die bei der Vermögensübertragung übergangen wurden; mit dem übertragenen Vermögen gehen regelmäßig auch die belastenden Verbindlichkeiten über. Die Steuerrechtsprechung hat in diesen vom Vermögensübernehmer zugesagten Leistungen bisher kein Entgelt, sondern Nebenabreden zu einem unentgeltlichen Geschäft gesehen; infolgedessen ergaben sich für den Übergeber kein Veräußerungsentgelt und für den Übernehmer keine Anschaffungskosten. 10. 1990)..

Recht

Körperschaftssteuer: Einfluß einer Einlage auf die Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung.-- 1. Der Wert einer verdeckten Einlage ist nicht geeignet, die Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung zu mindern. 2. Überläßt der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft dieser eine Erwerbschance und verzichtet die Kapitalgesellschaft später auf die Nutzung der Erwerbschance wiederum zugunsten des Gesellschafters, so ist eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der Differenz zwischen den nicht erzielten Einnahmen und den ggf. angefallenen Aufwendungen anzunehmen (BHF-Urteil vom 12. 12. 1990 I R 73/89, DB 1991 S. 1255).

Recht

Wasserhaushaltsgesetz wird novelliert -- Bei der Verabschiedung von Folgerichtlinien zur Gewässerschutzrahmenrichtlinie 76/464/EWG soll zukünftig gemäß Artikel 130 S Abs. 2 des EWG-Vertrages mit qualifizierter Mehrheit über Emissionsgrenzwerte für die Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gewässer sowie über Qualitätsziele für die Gewässer beschlossen werden. Das sieht der Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/464/EWG betreffend die Verschmutzung in Folge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft (Rats. Dok. Nr. 4822/90) vor, den der federführende Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 9. Oktober zur Kenntnis genommen hatte..

Recht

Die umweltgerechte Entsorgung von Transportverpackungen ist ab 1. 12. 1991 Pflicht. -- Zu diesem Zeitpunkt ist auch das VRSD (Verpackungsrücknahmesystem Deutschland) bundesweit mit rd. 500 Annahmestellen eingeführt. Verfahrensbasis ist die Gutschrift, die die Verpackung nach dem Prinzip der Umsatzsteuer bis zum Entsorger begleitet. Die durchschnittlichen Entsorgungsentgelte des VRSD pro 100 kg reichen von 11,57 DM für Pappe/Papier bis zu 208,86 DM für Styropor. Für gemischte Materialien betragen die Gebühren 52,35 DM/m3 bzw. 61,13 DM/100 kg.

Recht

Haftung für Bargeld -- Einem Busfahrer war eingenommenes Fahrgeld während seiner Frühstückspause aus dem verschlossenen Bus gestohlen worden. Das Busunternehmen behielt die fehlende Summe (470 DM) vom Lohn ein mit der Begründung, der Arbeitnehmer habe Fahrgelder in dieser Höhe nicht abgerechnet. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Der Kläger muß das gestohlene Geld ersetzen, weil die Ermittlung ergab, daß er es nicht ordnungsgemäß verwahrt hat. Der Kläger war arbeitsvertraglich verpflichtet, eingenommenes Geld so zu verwahren, daß es nicht gestohlen werden konnte. Diese Pflicht hat der Kläger fahrlässig verletzt, weil er das Geld in dem nicht verschließbaren Holzkasten unter dem Fahrschein-Drucker liegenließ, als er sich bei Antritt der Frühstückspause von dem Bus entfernte. 9.

Recht

Berechnung der Betriebsrente -- Ein Arbeitnehmer durfte ein Dienstfahrzeug privat fahren; er mußte deshalb 586 DM monatlich an Nutzungswert versteuern. Dieser Geldwert müßte, so meinte er, auch bei Berechnung der Betriebsrente berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber hielt dagegen, die betriebliche Versorgungsordnung ließe dies nicht zu. Die Klage des Arbeitnehmers blieb ohne Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 14. 8. 1990 (3 AZR 321/89): Die Versorgungsordnung kann festlegen, welche Vergütungsbestandteile zum ruhegeldfähigen Einkommen gehören. Der Wert der privaten Nutzung des Dienstfahrzeuges darf nicht als ruhegeldfähiges Einkommen angesehen werden.B. Gratifikationen und Überstundenentgelte)..

Rohstoffe

Zum deutschen Braugersten-Markt -- Am freien Braugersten- Markt werden zur Zeit keine Geschäfte getätigt. Handel und Verarbeiter sind mit der Abwicklung der Vorverträge beschäftigt. Die Qualität der 1991er Braugerste erfüllt nicht überall die aufgrund des Witterungs- und Ernteverlaufs gesteckten hohen Erwartungen. Regional wird sowohl über aufgerissene Körner, die dank des sehr niedrigen Wassergehaltes der Ware zu keinen weiterreichenden Problemen führen sollten, als auch über höhere Eiweißgehalte geklagt. Der Markt dürfte jedoch nach Rekordernteerträgen so ausreichend versorgt sein, daß der Anschluß an die 1992er Ernte ohne Schwierigkeiten erreicht werden kann. Derzeitige prompte Notierungen um 41 bis 42 DM sind eher nominell zu bewerten..

Rohstoffe

Kontrollierter Vertrags- Anbau lautet die Devise, nach der 28 Niederlauterbacher Hopfenbauern ihren Hopfenanbau unter Grundsätzen des integrierten, umweltgerechten Pflanzenanbaus betreiben. Bei den allgemein gültigen Hopfengeschäftsvereinbarungen handelt es sich um ein ,,Malus-System, etwaige Mängel vermindern also voll den Erlös. Wir aber wollen ein ,,Bonus- System; qualitativ hochwertiger Hopfen soll auch dementsprechend höher vergütet werden, erklärt der Geschäftsführer der Interessengemeinschaft, Georg Breitner. Vor vier Jahren schlossen sich 21 Hopfenpflanzer im Siegelbezirk Wolnzach zusammen, 28 Mitglieder bewirtschaften heute 200 ha Hallertauer Qualitätshopfen der Sorten Hersbrucker, Perle, Northern Brewer und Brewers Gold. Wilhelm Ruppert, Präsident der LBP. Ruppert aus.

Rohstoffe

Am 9. Oktober 1991 konnte das Internationale Braugersten-Seminar, veranstaltet vom Forschungsinstitut der Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei (VLB), Berlin, unter der Leitung von Prof. Dr. R. Schildbach sein 20jähriges Bestehen feiern. Dr.-Ing. A. Th. Simon, Bitburg, Präsident der VLB, wies in einem kurzen Rückblick zu Beginn des diesjährigen Braugersten-Seminars darauf hin, daß sich die Veranstaltung in diesen 20 Jahren zu einer internationalen Institution entwickelt habe, die sich auf nationaler und internationaler Ebene Vertrauen und Anerkennung erworben habe. Das bewiesen nicht zuletzt auch die Teilnehmerzahlen, die, beginnend bei 35, kontinuierlich auf nunmehr über 160 angestiegen sind. Lt. Dr. Sie war bereits vom Gründer der VLB, Max Delbrück, 1883 als Arbeitsziel fixiert worden.

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