Recht
Verkehrsbezeichnung für Quellwasser -- Nach 15 Mineral- und Trinkwasserverordnung dürfen Quellwasser und Tafelwasser nicht unter Bezeichnungen, Angaben, sonstigen Hinweisen oder Aufmachungen gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden, die geeignet sind, zu einer Verwechslung mit natürlichen Mineralwässern zu führen, insbesondere die Bezeichnungen Mineralwasser, Sprudel, Säuerling, Quelle, Bronn, Brunnen, wobei dies auch für Wortverbindungen usw. gilt. Ein Wasser ist nur ein Quellwasser, wenn es seinen Ursprung in einem unterirdischen Wasservorkommen hat und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen wird und bei der Herstellung keinen oder nur zugelassenen Verfahren unterworfen wird. Diese Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 3.
Rohstoffe
Alterntige Braugerste ist nahezu geschäftslos. -- Infolge der großen und qualitativ guten Ernte sind die Preise gedrückt und spiegeln nicht den Reportverlauf seit dem Erntetermin 1991 wieder. Die Industrie ist aber zur Aufnahme noch offener Partien kaum noch in der Lage, da sie bis zum Anschluß an die neue Ernte gut gedeckt ist. Internationale Braugerste tendiert sehr fest. Neue Braugerste wird zögernd gehandelt. Nach Ansicht der Verarbeiter sind die Preisforderungen, die sich an die Vorvertragsempfehlungen der Erzeugergemeinschaften anlehnen, zu hoch. Einige Kontrakte sind um 41 DM, Valuta 1. Oktober, gelaufen.
Archiv
Entwässerung und Trocknung von Biertreber -- Der Preisverfall für Futtermittel und der Strukturwandel in der deutschen Landwirtschaft wirken sich nachhaltig auf den Trebermarkt aus. Gekennzeichnet ist dies durch den stetigen Preisverfall von Naßtreber. Durch den baldigen Verderb können die Brauereien nicht aktiv in das Marktgeschehen eingreifen. Oberste Prämisse ist inzwischen zum Teil schon die Entsorgung. Die Trebertrocknung eröffnet die Möglichkeit, Treber in einer haltbaren Form anzubieten und dadurch die Akzeptanz in der meist mittelständisch strukturierten Landwirtschaft zu erhöhen. Desweiteren ist die Abgabe von Treber als wertvolles Eiweißfuttermittel an Kraftfutterwerke denkbar und wird auch praktiziert..
Rohstoffe
Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Qualitätsgetreide in Bayern e.V. empfiehlt für 1992 den Abschluß von Braugerstenverträgen zu einem Erzeuger- mindestpreis von 36 - 36,50 DM/dt, -- bei bestimmten regionalen Standorten von bis zu 38 DM/dt. Ca. 30% der 1992 zu erwartenden Erntemenge sollen im Rahmen dieser Empfehlung vertraglich gebunden werden, die auch Hinweise über Sortenreinheit, Keimenergie (mind. 95%), Eiweißgehalt (max. 11,5%) und Wasssergehalt (Basis: 14,5%) enthält.
AfG
Nach 15 Mineral- und Trinkwasserverordnung dürfen Quellwasser und Tafelwasser nicht unter Bezeichnungen, Angaben, sonstigen Hinweisen oder Aufmachungen gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden, die geeignet sind, zu einer Verwechslung mit natürlichen Mineralwässern zu führen, insbesondere die Bezeichnungen Mineralwasser, Sprudel, Säuerling, Quelle, Bronn, Brunnen, wobei dies auch für Wortverbindungen usw. gilt. Ein Wasser ist nur ein Quellwasser, wenn es seinen Ursprung in einem unterirdischen Wasservorkommen hat und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen wird und bei der Herstellung keinen oder nur zugelassenen Verfahren unterworfen wird. Bei 15 der Verordnung handelt es sich um eine klassische Verbotsnorm..
Rohstoffe
Integrierter und kontrollierter Braugersten-Vertragsanbau in Tuttlingen -- Mitte Juli hatte die Hirsch-Brauerei Honer GmbH & Co. KG, Wurmlingen, zu einer Besichtigung von Braugerstenfeldern eingeladen, die im Rahmen eines 1991 im Landkreis Tuttlingen angelaufenen Modellversuchs integrierter und kontrollierter Vertragsanbau von Braugerste bestellt worden waren. Brauereibesitzer R. Honer unterstrich bei der Vorstellung dieses Modellvorhabens, daß es für die heimischen mittelständischen Brauereien schon immer eine Selbstverständlichkeit war, Ökonomie und Ökologie in Einklang zu bringen. Den kommerziellen Ablauf schilderte R. Honer wie folgt: Die Hirsch-Brauerei garantiert der Malzfabrik Zimmermann die Abahme von rd..
Archiv
Während über die brautechnologischen Möglichkeiten der Leichtbiere einschließlich der Verfahren des Alkoholentzugs national und international viele Veröffentlichungen vorliegen, sind nur wenige Untersuchungen über die detaillierte Zusammensetzung der fertigen Biere bekannt geworden (1 - 22, 24 - 25). In vorliegender Arbeit soll die Zusammensetzung des deutschen untergärigen Leichtbieres, das als Schankbier eingebraut wird, mit der des deutschen Pilsener Vollbieres verglichen werden, da darüber die umfangreichsten Analysenwerte vorliegen, so daß zum Teil Verallgemeinerungen möglich sind (4, 5, 7, 8, 9, 10, 15, 20, 21) (Tabellen).
Rohstoffe
Sommergerste 1991 - Deutschland -- Nachstehend wird eine Zusammenfassung von Informationen über den Saatenstand am 10. Juni 1991 in den für die Braugerste wichtigen Anbaugebieten Deutschlands (alle Zahlen ca., Vorjahr in Klammern) gegeben. Allgemeine Wachstunsbedingungen Das kühle und trockene Wetter vom April und Mai hat das Wachstum um ca. 8 - 14 Tage verzögert. Es gab bisher allgemein zu wenig Niederschläge. Die ausgiebigen Regenfälle vom letzten Wochenende haben zunächst einmal gebietsweise Erleichterung gebracht, weitere Niederschläge werden jedoch benötigt. Auf leichten Standorten gibt es vereinzelt Trockenschäden, so z.B. im Norden/Nordwesten Unterfrankens und in Nordbaden. Die Ernte wird voraussichtlich später als im letzten Jahr beginnen, d.h. frühestens Ende Juli/Anfang August.T.
Recht
Auch Stichfässer sind von der Nacheichpflicht befreit -- Nachdem der Deutsche Brauer-Bund bereits Mitte 1991 mit tatkräftiger Unterstützung seiner Mitgliedsverbände und der Mitgliedsunternehmen erreichen konnte, daß formstabile Kegs von der Nacheichpflicht befreit wurden, ist es ihm jetzt gelungen, auch formstabile Stichfässer von der Nacheichpflicht zu befreien. Die für den Vollzug zuständigen Obersten Landesbehörden haben soeben einem entsprechenden Antrag des Deutschen Brauer-Bundes stattgegeben. Voraussetzung ist jedoch, daß es sich um zweischalige, tiefgezogene Fässer aus nichtrostendem Stahl oder einem gleichwertigen Werkstoff handelt. Die Fässer können auch eine Kunststoffummantelung haben. Sie müssen ferner einen Überdruck von 5 bar ohne bleibende Verformung aushalten..
Recht
Einkommensteuer: Minderung der Anschaffungskosten um Skontierträge. -- Die Anschaffungskosten von Warenvorräten mindern sich weder zum Anschaffungszeitpunkt noch zum nachfolgenden Bilanzstichtag um den möglichen Skontoabzug, wenn der Steuerpflichtige nicht bis zum Bilanzstichtag von der Möglichkeit des Skontoabzugs Gebrauch macht (BHF-Urteil vom 27. 2. 1991 I R 176/84, DB 1991 S. 1201; Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 30. 3. 1989 I R 176/84, BStBl. 1989 II S. 874).
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