Einkommensteuer: Berechnung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.
Einkommensteuer: Berechnung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. -- Nach dem BFH-Urteil vom 11. 4. 1990 I R 95/88, NWB 1991, Fach 1, S. 28, bestimmt sich die Höhe einer zu bildenden Pensionsrückstellung für beherrschende Gesellschafter- Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften nach der wahrscheinlich zu erbringenden Leistung. Dabei muß es, bezogen auf das in der jeweiligen Pensionszusage vorgesehene Pensionsalter, hinreichend wahrscheinlich sein, daß die Kapitalgesellschaft nach Maßgabe der Pensionsrückstellung in Anspruch genommen wird. Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer wegen seiner beherrschenden Stellung auch im sozialen Rentenrecht nicht als Arbeitnehmer angesehen wird..