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Recht

Einkommensteuer/Gewerbesteuer: Ausgleichszahlung an Handelsvertreter. -- Überträgt ein Handelsvertreter im Einvernehmen mit den vertretenen Firmen Werksvertretungen auf einen Nachfolger gegen laufende Zahlungen, so gehören diese grundsätzlich auch dann zum laufenden Gewinn, wenn laut Übergabevertrag Ausgleichsansprüche nach _ 89 b HGB nicht entstehen oder der Nachfolger die vertretenen Firmen von solchen Ausgleichsansprüchen freistellt (BFH- Urteil vom 25. 7. 1990 X R 111/88, DB 1991, S. 141).

Recht

Loskennzeichnungsfrist verlängert -- Die Bemühungen des Deutschen Brauer-Bundes, eine Verlängerung des Frist zur Umsetzung der EG-Richtlinie zur Partienidentifizierung über den 16. Juni 1991 hinaus zu erreichen, haben Erfolg gehabt. Nach letzten Informationen geht die Bundesregierung bei ihren weiteren Umsetzungsarbeiten davon aus, daß in der Bundesrepublik Deutschland die Losangabe erst nach dem 1. Juli 1992 erfolgen muß. Offen ist, ob die EG-Kommission die einstweilige Nichtumsetzung lediglich dulden wird oder ob es dazu einer entsprechenden Änderung der EG-Richlinie bedarf. Bislang ist der Bundesregieung keine Mitteilung der EG-Kommission zugegangen, in der diese eine Duldung der einstweiligen Nichtumsetzung der EG-Richtlinie erklärt..

Recht

Abgabenordnung: Allgemeine Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen 1990. -- Für das Kalenderjahr 1990 sind die Erklärungen 1990 zur Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach 18 AStG sowie die Meldungen über die Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, Vermögensmassen Personenvereinigungen und Personengesellschaften nach 149 Abs. 2 AO bis zum 31. 5. 1991 bei den Finanzämtern abzugeben. Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des dritten Monats, der auf den Schluß des Wirtschaftsjahres 1990/91 folgt. S. des 3 StBerG (z.B.S. des 4 Nrn. 9. 1991 verlängert.

Archiv

Schweiz In der Schweiz wird die Biersteuer zum 1. 4. 1992 um 3,17 DM/hl auf 43,55 DM/hl angehoben. -- Damit dürften der Bundeskasse jährlich rd. 15 Mio DM mehr an Steuern zufließen.

Recht

Einkommensteuer: Anschaffungsnaher Aufwand nach Ablauf von drei Jahren seit Erwerb des Gebäudes. -- Anschaffungsnaher Aufwand kann ausnahmsweise auch bei Instandsetzungsarbeiten entstehen, die zwar erst nach Ablauf von drei Jahren seit dem Erwerb des Gebäudes durchgeführt werden, aber einen schon im Zeitpunkt der Anschaffung vorhandenen erheblichen Instandhaltungsrückstand aufholen. Diese Fallgestaltung kommt in Betracht, wenn ein älteres Mietwohngebäude im Anschluß an den verbilligten Erwerb gleichsam in Raten erneuert und modernisiert wird (BFH-Urteil vom 30. 7. 1991, IX R 123/90, BStBl. 1992 II, S. 30).

Archiv

Modernes Hefemanagement -- Ein modernes Hefemanagement sollte lt. Dipl.-Brm. Gerhard Schmidt, Doemens-Technikum, Gräfelfing, folgende Ziele aufweisen: - Mehr Mut bei der brauerei- und sensorik-spezifischen Auswahl; - eigene, optimierte Hefeherführung; - optimale Würzezusammensetzung; - Anstelltechnologie: Zellzahlverteilung und Sauerstoffversorgung; - Verteilung im ZKG: Konvektion und Sedimentation; - langsamer und vollständiger Hefeabzug aus den Tanks; - definierte Zellzahl für die Nachgärung; - Verhinderung der Autolyse; - richtige Behandlung bei der Lagerung..

Archiv

Schweiz Die Hochdorfer Brauerei, Luzern CH, hat ihren Betrieb eingestellt. -- Die schweizerische Feldschlößchen- Gruppe hatte den Betrieb nach einem Rechtsstreit, der bis vor das Bundesgericht führte, im Jahr 1989 übernommen. Die betroffenen Angestellten sollen nun in einem Getränkezentrum weiterbeschäftigt werden.

Markt

Deutscher Biermarkt im Wandel - Neue Anforderungen an die deutsche Bierindustrie. Strategische Handlungsansätze -- In den letzten zwei Beiträgen unserer Serie wurde die Ausgangslage des deutschen Biermarktes sowie absehbare Trends dargestellt. Im dritten und letzten Teil sollen daraus strategische Handlungsansätze für die deutschen Brauereien abgeleitet und dargestellt werden. Die Studie der Wiesbadener Unternehmensberatung Arthur D. Little, die dem Beitrag zugrundeliegt, basiert auf Aussagen der 100 größten deutschen Brauereien im persönlichen Gespräch und mittels Fragebogen zu Trends und Entwicklungen in der deutschen Bierindustrie.

Recht

Gewerbesteuer: Betriebsaufspaltung aufgrund faktischer Beherrschung. -- Ist der Verpächter wesentlicher Betriebsgrundlagen zugleich geschäftsführender Minderheitsgesellschafter der Betriebs-GmbH, kann zwischen ihm als Verpächter und der GmbH eine zu einer Betriebsaufspaltung führende personelle Verflechtung bestehen, wenn er die GmbH faktisch beherrscht. Eine solche faktische Beherrschung ist nicht bereits darin zu sehen, daß die zwischem dem Verpächter/Geschäftsführer und der GmbH geschlossenen Verträge nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, wenn sich die Anteile der Betriebs- GmbH ausschließlich in den Händen von Vater, Mutter und Sohn befinden (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 14. 3. 1991, 8 K 8169/85, rkr, EFG 1992, S. 25).

Markt

Was beim Abschluß eines Pachtvertrags beachtet werden sollte -- Ein Pachtvertrag bindet die Parteien meist für eine längere Zeit aneinander, der Wert des Pachtgegenstandes - etwa eines Betriebes - ist in der Regel beträchtlich, und auch der vom Pächter zu entrichtende Pachtzins beläuft sich, wenn man die gesamte Pachtdauer in Betracht zieht, auf eine erhebliche Summe. Man sollte deshalb annehmen, daß die Parteien auf die Abfassung des Pachtvertrags genügende Sorgfalt verwenden und sich der Wichtigkeit eines solchen Vertrags bewußt sind. Die Erfahrung zeigt leider, daß dies nicht immer der Fall ist. Erhebliche Unannehmlichkeiten, langwierige Auseinandersetzungen und kostspielige Prozesse können die Folgen solcher Versäumnisse sein..

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