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Ausgleich des Arbeitsausfalls um die Jahreswende -- Die Weihnachtsfeiertage und der Neujahrstag fallen diesmal wieder auf Werktage. Bei der in den meisten Bereichen günstigen wirtschaftlichen Entwicklung bedeutet dies in der Regel einen erheblichen Ausfall an Arbeitszeit, zumal oft durch Freistellung von der Arbeit an anderen Tagen Arbeitszeit ausfällt. Das Interesse an dem Ausgleich der ausfallenden Arbeitszeit ist im allgemeinen groß. Häufig muß die Ausfallzeit durch Mehrarbeit vor oder nach den Feiertagen ausgeglichen werden. Die Arbeitszeitordnung (AZO) vom 30.4.1938, die inzwischen mehrfach geändert wurde, bietet hierzu Möglichkeiten. Bei diesem Arbeitszeitausgleich brauchen keine Mehrarbeitszuschläge bezahlt zu werden. Für die z. B. in der Zeit vom 23.12. - 28.12.11.1. B.12.1.1992..

Kanada Die kanadischen Vertriebsvorschriften für Importbiere benachteiligen die ausländischen Bierhersteller. -- Nach dem Beschluß eines Schiedsauschusses des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (Gatt) müssen die Getränkeläden in den Provinzen jetzt neben inländischem auch ausländisches Bier anbieten.

Ab 1.1.1993 ist vorgesehen, das Bier nach seinem Stammwürzegehalt zu besteuern. -- Nach einer Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes gilt dann der Mindeststeuersatz von 0,748 ECU, ca. 1,56 DM/hl/Stammwürzegrad. Dieser Satz gilt ab einer Jahresproduktion von 200 000 hl. Für kleinere Brauereien sind entsprechende Ermäßigungen vorgesehen (s. a. Brauwelt Nr. 38, 1991, S. 1611). Es ist geplant, in einer endgültigen Tabelle die Biersteuer in Schritten von 1000 hl bis 200 000 hl festzulegen. Zum Zwecke der Steuerüberwachung soll der steuerlich relevante Stammwürzegehalt auf dem Etikett erkennbar sein, evtl. auch verschlüsselt.

In den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres erzielten die österreichischen Hersteller von alkoholfreien Getränken ein Produktionswachstum von 24,3 % auf 4,402 Mio hl. Von dem Zuwachs in Höhe von 860 000 hl gingen mehr als die Hälfte auf das Konto der Exporte, die um 454 000 hl (+ 87,1%) angestiegen sind. Der Inlandsabsatz ist um 13,4 % auf 3,02 Mio hl gestiegen. 1990 hatte die Branche 6,245 Mio hl (+ 16,7%) an alkoholfreien Getränken erzeugt. Coca-Cola hatte in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres einen Marktanteil von 43,4 %.

Mit einer Kapazitätsauslastung von 90,4% erreichten die westdeutschen Brauereien im Juni 1991 den höchsten Wert. -- Nach einer Studie des Ifo-Instituts, München, lag dieser Wert 1990 im Durchschnitt bei 84,0% und betrug im September 1991 etwa 85,1%. Die Nettoproduktion der westdeutschen Brauereien ist im drittten und vierten Quartal 1990 um 20,4 bzw. 20,8% gestiegen, im ersten Quartal 1991 um 16,6%, im zweiten um 8,6% und im dritten um 3,8%. Allgemein wird der vom Ifo-Institut festgestellte Boom der westdeutschen Ernährungsindustrie in erster Linie auf die deutsche Vereinigung zurückgeführt.

Streitwert nach Pachtzins ohne Betriebskosten -- Die Höhe des sogenannten Streitwertes bestimmt, wie hoch die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten im Falle eines Miet- oder Pachtprozesses sind. Allgemein wird nun neben dem eigentlichen Miet- oder Pachtzins die Zahlung von Betriebskosten vereinbart, so daß sich die Frage ergibt, ob auch diese Nebenkosten für den Streitwert von Bedeutung sind. Eventuell wird auch noch ein besonderes Entgelt für die Überlassung von Inventar vereinbart. Die Berücksichtigung von Betriebskosten für die Streitwertberechnung ist dagegen strittig, so daß der einschlägige Beschluß des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 19. 11. 1990 - 1 W 120/90 - von Interesse ist. Danach sind Abschlagszahlungen auf Betriebskosten kein Teil des Miet- oder Pachtzinses..

Kleinbetriebsklausel beim Kündigungsschutz -- Der Kündigungsschutz entfällt für Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dabei sind nicht mitzuzählen die Auszubildenden und Teilzeitkräfte mit einer regelmäßigen Arbeitszeit bis zu 10 Stunden wöchentlich oder 45 Stunden monatlich ( 23 Kündigungsschutzgesetz). Für die Feststellung der Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer kommt es auf die Größenverhältnisse zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung an. Sinn der gesetzlichen Regelung ist es, auf die Beschäftigungslage abzustellen, die im allgemeinen für den Betrieb kennzeichnend ist, während die zufällige tatsächliche Beschäftigungslage zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs unbeachtlich sein soll.B. Januar 1991- D AZR 356/90)..

Warnungen des Bundesgesundheitsministeriums vor Gesundheitsgefährdungen durch den Genuß von alkoholischen Getränken sollen Flaschen mit höherprozentigem alkoholischem Inhalt tragen. -- Dieter Thomae, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag, forderte darüber hinaus die Null-Promille-Grenze für Autofahrer und eine höhere Alkoholsteuer zur Finanzierung einer verstärkten Aufklärungsarbeit an den Schulen oder von Spots im Fernsehen gegen übermäßigen Alkoholgenuß.

Der EG-Braugerstenmarkt 1991/1992 -- Die Geschäftsjahre 89/90 und 90/91 waren schwierige Zeiten für alle, die mit dem Braugerstengeschäft zu tun hatten, ob nun Erzeuger, Ablader oder Mälzer. An letzteres wird man sich wegen der katastrophalen Eiweißwerte erinnern, die überall in Europa gleichermaßen hoch waren. An ersteres wird man sich, obwohl es wiederum eine von Trockenheit geprägte Saison war, wegen der außerordentlich guten dänischen Ernte erinnern und wegen der heftigen Umschwünge auf dem dänischen Markt, besonders gegen Ende der Saison. Seit drei Jahren hat Europa nun schon unter einem Mangel an Niederschlag zu leiden. In Spanien, Frankreich und Deutschland sanken in diesem September der Grundwasserspiegel und der Wasserstand der Flüsse auf ein Rekordtief.B. Z.B. Es wird.

Bundesgerichtshof zum Bierlieferungsvertrag -- Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 15. 10. 1991 - KZR 25/90 - erstmalig nach Inkrafttreten der VO Nr. 1984/83 und der Entscheidung des EuGH vom 28. 2. 1991 in der Rechtssache Delimitis/Henninger zur EG-kartellrechtlichen Beurteilung von inländischen Bierlieferungsverträgen (Brauwelt Nr. 40, 1991, S. 1771, und Nr. 41, 1991, S. 1818) Stellung bezogen. Wie der Bayerische Brauerbund mitteilte, hat der Bundesgerichtshof unter Aufhebung und Zurückverweisung an die Vorinstanz u.a. Letzteres nahm der Bundesgerichtshof nach Meinung des Bayerischen Brauerbundes für den streitigen Vertrag an. Die Laufzeit der Bierbezugsabrede sei mit gut fünf Jahren verhältnismäßig kurz.B. 360 hl/Jahr bei Bier)..

Braugerstenverein Nord-Ost gegründet -- In Anwesenheit von G. Bauer, dem Präsidenten des Deutschen Mälzerbundes und 2. Vorsitzenden der Braugerstengemeinschaft im Bundesgebiet, wurde im August 1991 in Weimar der Verein zur Förderung des Braugerstenanbaues Nord-Ost gegründet. Nach der Eintragung in das Vereinsregister führt er den Zusatz e.V.. Zum Ersten Vorsitzenden wurde Richard Ladenberger gewählt. Zu den ersten Aktivitäten des Vereins zur Förderung des Qualitätsanbaues gehörten territoriale Braugerstenschauen sowie die Teilnahme an der Bundesbraugerstenschau. Anfragen und Anmeldungen sind zu richten an den Braugerstenverein Nord-Ost, Nr. 25a, O - 8251 Burkhardswalde, Telephon und Fax: Burkhardswalde 322.

Struktur der Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke -- Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte am 14. 1. 1992 die betroffenen Verbände zu einer Erörterung über die Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke eingeladen. Grundlage dieser Erörterung war die neueste Fassung des Richtlinienentwurfs der EG. Die für die Bereiche Bier und Wein zuständige Referatsleiterin im BMF, Frau Dr. Sievert, wies zu Beginn der Erörterung ausdrücklich darauf hin, daß der neue Entwurf ein Arbeitspapier darstelle, zu dem noch nicht alle Mitgliedstaaten Stellung genommen hätten. Wie der Deutsche Brauer-Bund (DBB), der bei dieser Sitzung von Dr. Nienaber, Dr. Goltermann und Dr. Dadurch werde der Begriff einheitlich und erschöpfend umrissen.-%.-% Steuergegenstand sein. 6.

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