Wegen des sehr tiefen pH-Wertes treten in Süßgetränken und hochsafthaltigen Getränken nach Prof. Dr. W. Back, Der Mineralbrunnen Nr. 6, 1991, S. 244, nur wenige Keimarten auf, die aber mehr oder weniger gravierende Schäden verursachen. Dabei handelt es sich um acidophile und acidotolerante Mikroorganismen.
Bei den C02-haltigen Getränken besteht eine Kontaminationsgefahr durch Milchsäurebakterien und durch gärfähige Hefen. Daher wendet man bei fruchthaltigen Limonaden (Diätlimonaden) gerne die Kaltsterilisation mittels Velcorin an, die aber bei Fruchtsäften und Nektaren nicht zulässig ist. Neben dem hohen Säurewert übt bei karbonisierten Getränken auch das sauerstofffreie Milieu eine entscheidende Selektion auf potentielle Getränkeschädlinge aus. B. B..
Um den zeichenrechtlichen Schutz eines Gärgetränks -- Vor dem Hansischen Oberlandesgericht Hamburg (3. Zivilsenat, Urteil vom 18. 1. 1990 - 3 U 134/89) ging es um einen warenzeichenrechtlichen Gebrauch der Bezeichnung eines Gärgetränks im Sinne des 16 des Warenzeichengesetzes (WZG). Unter der Bezeichnung Kombucha vertreibt die Antragstellerin ein Gärgetränk, wobei Meyer's Großes Universal-Lexikon unter Kombucha einen japanischen Teeschwamm versteht, aus dem durch Gärung ein apfelweinartiges Getränk entsteht. Die Antragstellerin behauptet, Lizenznehmerin hinsichtlich der IR-Marke Nr. 469 443 Kombucha nach Dr. med. S. zu sein. Die Antragsgegnerin möchte dieses Getränk in Deutschland in der gleichen Aufmachung wie in Österreich vertreiben. 9. 1973, WRP 1974, 41ff. - Churrasco)..
Nach Kölsch-Light jetzt Kölsch alkoholfrei -- Nach dem Gaffel Light, nach Gilden-Kölsch light, dem Kölsch- Light von Garde und dem jetzt auf den Markt kommenden Kölsch-Light von Küppers, das wie die anderen Leichtbiere in Köln 20 DM mehr kosten soll als das normale Kölsch, hat nun die Cölner Hofbräu P. Josef Früh das erste alkoholfreie Kölsch präsentiert. Es wird zunächst in 0,33-Liter- und 0,5- Liter-Flaschen angeboten, später auch im Faß. Dem als Vollbier eingebrauten Kölsch alkoholfrei wird derAlkohol durch Verdampfung unter Vakuum entzogen, der Alkoholgehalt zwischen 0,1 und 0,4% dann durch Verschnitt mit Vollbier eingestellt. Die Anlage zum Entalkoholisieren ist von Früh bestellt worden, gegenwärtig wird der Alkoholentzug in einem anderen Unternehmen bewerkstelligt..
Arbeitnehmer oder Handelsvertreter? -- Der Status eines Mitarbeiters richtet sich stets nach den tatsächlichen Gegebenheiten und nicht nach der Bezeichnung der Parteien im zugrunde liegenden Vertrag. Deshalb ist ein als Handelsvertretungsvertrag bezeichnetes Rechtsverhältnis tatsächlich ein Arbeitsverhältnis, wenn die inhaltliche Vertragsgestaltung überwiegend typische Merkmale eines Arbeitsverhältnisses enthält. Selbständig im Sinne von Paragraph 84 Absatz 1 HGB ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Ergänzend kann die soziale Schutzbedürftigkeit für eine Arbeitnehmertätigkeit sprechen. (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 12. 12. 1989 - 13 Sa 990/89).
Der Ileburger Schloßbrunnen ist in den letzten Monaten modernisiert worden und hat eine Kapazität von 60 Mio Füllungen/Jahr (0,7-l-Brunnenflaschen). Franken Brunnen wird dort die Markenprodukte Bellimo und Limit leicht produzieren und den Ileburger Schlossbrunnen als neue, moderne Traditionsmarke etablieren.
Biersteuerharmonisierung: Elemente aus Modellen verschiedener Urheber -- Wie bereits berichtet, haben Vertreter des Bundesfinanzministeriums (BFM) und der Länder auf Referatsebene in einer Besprechung am 18. 9. 1991 offene Fragen der Biersteuerharmonsierung diskutiert (s.a. Brauwelt Nr. 29, 1991, S. 1683). Der Deutsche Brauer- Bund, der nach eigenen Angaben die Vorabinformation durch das Biersteuerreferat des BMF auf ausdrücklichen Wunsch des Referates vertraulich behandelt hatte, teilte jetzt dazu ergänzend mit, daß der maximale Steuerermäßigungsbetrag mit 265 625 DM bei einem Jahresausstoß von 100 000 hl erreicht wird. Aus der vom DBB erstellten Tabelle (s.u. Der zuständige Staatssekretär Dr. Zeitler geht lt. Diese Zollposition erfaßt Bier und Malz.-% und weniger ab 1. DBB Vorbehalte..
Einkommensteuer/Gewerbesteuer: Stille Gesellschaft mit GmbH & Co. KG.-- 1. Ein atypisch stiller Gesellschafter kann nur im Rahmen des Unternehmens des Inhabers des Handelsgewerbes, an dem er beteiligt ist, Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten. 2. Ist der alleinige Anteilseigner einer Komplementär-GmbH zugleich Gesellschafter einer zwischen ihm und der GmbH & Co. KG bestehenden stillen Gesellschaft, und führt er als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH auch die Geschäfte der GmbH & Co. KG, so ist er selbst dann atypisch stiller Gesellschafter (Mitunternehmer), wenn er weder am Verlust noch an den stillen Reserven noch am Geschäftswert der GmbH & Co. KG beteiligt ist. 3. Dezember 1990 VIII R 122/86, DB 1991 S. 1054)..
Der Erfrischungsgetränke-Boom hält auch 1991 mit einem Mengenwachstum von 13,7% an, erklärte Dr. Friedrich Pachmayr, Präsident des Bundesverbandes der deutschen Erfrischungsgetränke-Industrie e.V., auf der Jahrestagung des Verbandes in Regensburg. Von diesem Anstieg gehen 10% auf die Mehrproduktion zur Lieferung in die ehemalige DDR zurück, so daß ein realer Verbrauchszuwachs von 4% im Westen zu verzeichnen ist. Mit einem Pro-Kopf-Verbrauch von 85 Litern in der alten Bundesrepublik an Erfrischungsgetränken, sprich Fruchtsaftgetränken, Limonaden, diätetischen Erfrischungsgetränken, Mineralstoff- und Sportlergetränken, wurde 1990 ein neuerlicher Rekord erzielt, führte Pachmayr weiter aus. Besonders ausgeprägt ist der Zuwachs von Light-Getränken, die 36% des Produktionszuwachses ausmachen.
Untersuchungen zur physikochemischen Behandlung der Abwässer der Brauerei Krostitz -- Zur Überprüfung der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit der Verfahrenskombination Fällung/Flockung-Flotation bei der Behandlung von Abwässern der Getränkeindustrie wurden im Oktober 1990 Versuche auf der Betriebskläranlage der Brauerei Krostitz durchgeführt. Die Produktionsabwässer der Brauerei, die Abwässer der Sozialeinrichtungen sowie das anfallende Niederschlagswasser werden auf dem Gelände der Brauerei gesammelt und über eine Mischkanalisation in die betriebseigene Kläranlage abgeleitet.
Umsatzsteuer: Berechnung der Sondervorauszahlung für das Jahr 1991 bei Dauerfristverlängerung. -- Nach 46 UStDV sind die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen auf Antrag des Unternehmers um einen Monat zu verlängern. Die Fristverlängerung ist einem Unternehmer, der die Voranmeldungen monatlich abzugeben hat, unter der Auflage zu gewähren, daß er auf die Steuer des laufenden Kalenderjahres eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres entrichtet ( 47 Abs. 1 UStDV). Dies gilt entsprechend, wenn der Unternehmer seine Tätigkeit zwar während des gesamten Vorjahres ausgeübt hat, Vorauszahlungen nach 18 des bis zum 31. Angefangene Kalendermonate sind hierbei als volle Kalendermonate zu behandeln. 155..
Einkommensteuer: Veräußerungsgewinn bei negativem Kapitalkonto. -- Ein Veräußerungsgewinn entsteht, wenn ein Gesellschafter mit einem negativen Kapitalkonto aus einer Gesellschaft ausscheidet und er von den übrigen Gesellschaftern ohne Gegenleistung von den Verbindlichkeiten der Gesellschaft freigestellt wird; er erzielt im Zeitpunkt seines Ausscheidens einen Gewinn des Minusbetrages des Kapitalkontos. Das gilt auch, wenn die Freistellung nur im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern erfolgt. Gewinnverwirklichung tritt nicht ein, wenn der Ausscheidende wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und der verbleibenden Gesellschafter nach wie vor mit seiner Inanspruchnahme durch die Gesellschaftsgläubiger rechnen muß (BFH-Urteil vom 19. 198)..
Wein muß Alkohol enthalten. -- Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes besteht das wesentliche Merkmal von Wein darin, daß er einen gewissen Anteil an Alkohol enthält. Entalkoholisierter Wein kann also nicht als Wein ohne Alkohol vermarktet werden.
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