Eingabehilfen öffnen

Integrierter und kontrollierter Braugersten-Vertragsanbau in Tuttlingen -- Mitte Juli hatte die Hirsch-Brauerei Honer GmbH & Co. KG, Wurmlingen, zu einer Besichtigung von Braugerstenfeldern eingeladen, die im Rahmen eines 1991 im Landkreis Tuttlingen angelaufenen Modellversuchs integrierter und kontrollierter Vertragsanbau von Braugerste bestellt worden waren. Brauereibesitzer R. Honer unterstrich bei der Vorstellung dieses Modellvorhabens, daß es für die heimischen mittelständischen Brauereien schon immer eine Selbstverständlichkeit war, Ökonomie und Ökologie in Einklang zu bringen. Den kommerziellen Ablauf schilderte R. Honer wie folgt: Die Hirsch-Brauerei garantiert der Malzfabrik Zimmermann die Abahme von rd..

Während über die brautechnologischen Möglichkeiten der Leichtbiere einschließlich der Verfahren des Alkoholentzugs national und international viele Veröffentlichungen vorliegen, sind nur wenige Untersuchungen über die detaillierte Zusammensetzung der fertigen Biere bekannt geworden (1 - 22, 24 - 25). In vorliegender Arbeit soll die Zusammensetzung des deutschen untergärigen Leichtbieres, das als Schankbier eingebraut wird, mit der des deutschen Pilsener Vollbieres verglichen werden, da darüber die umfangreichsten Analysenwerte vorliegen, so daß zum Teil Verallgemeinerungen möglich sind (4, 5, 7, 8, 9, 10, 15, 20, 21) (Tabellen).

Sommergerste 1991 - Deutschland -- Nachstehend wird eine Zusammenfassung von Informationen über den Saatenstand am 10. Juni 1991 in den für die Braugerste wichtigen Anbaugebieten Deutschlands (alle Zahlen ca., Vorjahr in Klammern) gegeben. Allgemeine Wachstunsbedingungen Das kühle und trockene Wetter vom April und Mai hat das Wachstum um ca. 8 - 14 Tage verzögert. Es gab bisher allgemein zu wenig Niederschläge. Die ausgiebigen Regenfälle vom letzten Wochenende haben zunächst einmal gebietsweise Erleichterung gebracht, weitere Niederschläge werden jedoch benötigt. Auf leichten Standorten gibt es vereinzelt Trockenschäden, so z.B. im Norden/Nordwesten Unterfrankens und in Nordbaden. Die Ernte wird voraussichtlich später als im letzten Jahr beginnen, d.h. frühestens Ende Juli/Anfang August.T.

Auch Stichfässer sind von der Nacheichpflicht befreit -- Nachdem der Deutsche Brauer-Bund bereits Mitte 1991 mit tatkräftiger Unterstützung seiner Mitgliedsverbände und der Mitgliedsunternehmen erreichen konnte, daß formstabile Kegs von der Nacheichpflicht befreit wurden, ist es ihm jetzt gelungen, auch formstabile Stichfässer von der Nacheichpflicht zu befreien. Die für den Vollzug zuständigen Obersten Landesbehörden haben soeben einem entsprechenden Antrag des Deutschen Brauer-Bundes stattgegeben. Voraussetzung ist jedoch, daß es sich um zweischalige, tiefgezogene Fässer aus nichtrostendem Stahl oder einem gleichwertigen Werkstoff handelt. Die Fässer können auch eine Kunststoffummantelung haben. Sie müssen ferner einen Überdruck von 5 bar ohne bleibende Verformung aushalten..

Einkommensteuer: Minderung der Anschaffungskosten um Skontierträge. -- Die Anschaffungskosten von Warenvorräten mindern sich weder zum Anschaffungszeitpunkt noch zum nachfolgenden Bilanzstichtag um den möglichen Skontoabzug, wenn der Steuerpflichtige nicht bis zum Bilanzstichtag von der Möglichkeit des Skontoabzugs Gebrauch macht (BHF-Urteil vom 27. 2. 1991 I R 176/84, DB 1991 S. 1201; Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 30. 3. 1989 I R 176/84, BStBl. 1989 II S. 874).

Sommergerste 1991 - Europa -- Nachstehend wird eine Zusammenfassung von Informationen über den Saatenstand am 11. Juni 1991 (alle Zahlen ca., Vorjahr in Klammern) in den für die Braugerste wichtigen Anbaugebieten Europas gegeben. Allgemeine Wachstumsbedingungen Die Sommergerste ist allgemein gut aufgelaufen, das Wachstum ist allerdings durch die kühle und trockene Witterung im April und Mai um etwa 8 - 14 Tage verzögert. Aufgrund der im Juni einsetzenden Regenfälle hat sich die Situation zunächst entspannt. Weitere Niederschläge werden jedoch benötigt, da der Grundwasserspiegel allgemein sehr niedrig ist. Spitzenerträge werden nicht erwartet, man rechnet derzeit mit einer normalen Ernte, wobei der weitere Witterungsverlauf für Ertrag und Qualität von großer Bedeutung ist.

Einkommensteuer/Gewerbesteuer: Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft. -- Eine Personengesellschaft, die nicht mehr als drei Grundstücke erwirbt und in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb wieder veräußert, ist nicht als gewerblicher Grundstückshändler tätig, und zwar auch dann nicht, wenn an der Gesellschaft Gesellschafter beteiligt sind, die auch Gesellschafter anderer Personengesellschaften sind, die sich mit dem An- und Verkauf von Grundstücken beschäftigen und/oder die selbst Grundstücke an- und verkaufen (BFH- Urteil vom 25. 4. 1991 IV R III/90, FR 1991 S. 720).

Braugersten-Sortenempfehlung in Bayern -- Abgestimmt zwischen dem Verein zur Förderung des bayerischen Braugerstenanbaues und den Landwirtschaftsämtern sind nach einer Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes in den einzelnen Regierungsbezirken folgende Sommerbraugerstensorten zum Anbau empfohlen: Dabei wird eigens darauf hingewiesen, daß bei der Mälzung auf die sortengruppengerechte Verarbeitung zu achten ist. Vermischungen unterschiedlicher Sortengruppen (hochlösender Sorten mit normallösenden Sorten) müssen für die Vermälzung unterbleiben.

Einkommensteuer: Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz bei AfA nach _ 7 Abs. 5 EStG. -- Nach dem Erlaß des Finanzministeriums Niedersachsen vom 14. 1. 1991, DB 1991 S. 307, wurde im Erlaß vom 18. 8. 1966 die Auffassung vertreten, die Geltendmachung der degressiven AfA nach _ 7 Abs. 5 EStG für Gebäude in der Steuerbilanz sei nicht davon abhängig zu machen, daß in der Handelsbilanz entsprechende Absetzungen vorgenommen werden. Daran wird nach Ergehen des BFH-Urteils vom 24. 1. 1990, BStBl 1990 II S. 681 nicht mehr festgehalten. Zwar ist das BFH-Urteil zur degressiven AfA beweglicher Wirtschaftsgüter ergangen, die Grundsätze der Entscheidung sind aber auch auf die Abschreibung von Gebäuden anzuwenden. 12..

Körperschaftsteuer: Anwendung des 8 Abs. 4 KStG - Verlustabzug. -- Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder teilt das BMF mit Schreiben vom 4. 10. 1991, FR 1991 S. 729, zur Anwendung des 8 Abs. 4 KStG im Zusammenhang mit Konkurs- und Vergleichsverfahren folgendes mit: 8 Abs. 4 KStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 versagt dem Handel mit Verlusten die steuerliche Anerkennung. Sanierungen sollen demgegenüber durch die Regelung nicht behindert werden. Wesentliche Voraussetzung für die Versagung des Verlustabzuges nach 8 Abs. 4 KStG ist daher, daß der Betrieb eingestellt ist. Die Unterbrechung des Geschäftsbetriebes reicht demgegenüber für die Versagung des Verlustabzuges nicht aus. 4 KStG..

Der Siegelbezirk Altmannstein wird mit Wirkung zum 1. 8. 1992 dem Anbaugebiet Hallertau zugeordnet. -- Gleichzeitig wird das Anbaugebiet Jura aufgelöst. Nach dem Bericht der Hopfenkommission Meier, Georgensgmünd, wird das flächenmäßig größte zusammenhängende Hopfenanbaugebiet der Welt, die Hallertau, damit noch bedeutungsvoller.

Stellungnahme des Bundesverbandes Mittelständischer Privatbrauereien -- Mit dem Schreiben des Deutschen Brauer- Bundes an Dr. Franz Christoph Zeitler, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, macht der Deutsche Brauer- Bund nun deutlich, daß die durch die Entscheidung des EG- Ministerrates nun bestehende Möglichkeit, kleineren Brauereien einen Nachteilsausgleich bei der Biersteuer einzuräumen, von ihm über das bisherige Maß hinaus abgelehnt wird. Er stellt sich also gegen die Interessen aller seiner Mitgliedsbetriebe mit einem Ausstoß von bis zu 200 000 hl pro Jahr. In derartig klarer Weise hat sich der Deutsche Brauer-Bund bisher nicht gegen die Interessen der betroffenen Betriebe ausgesprochen..

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

BrauBeviale
Datum 26.11.2024 - 28.11.2024
Getränke Impuls Tage
19.01.2025 - 22.01.2025
kalender-icon