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Einkommensteuer: Anschaffungsnaher Aufwand nach Ablauf von drei Jahren seit Erwerb des Gebäudes. -- Anschaffungsnaher Aufwand kann ausnahmsweise auch bei Instandsetzungsarbeiten entstehen, die zwar erst nach Ablauf von drei Jahren seit dem Erwerb des Gebäudes durchgeführt werden, aber einen schon im Zeitpunkt der Anschaffung vorhandenen erheblichen Instandhaltungsrückstand aufholen. Diese Fallgestaltung kommt in Betracht, wenn ein älteres Mietwohngebäude im Anschluß an den verbilligten Erwerb gleichsam in Raten erneuert und modernisiert wird (BFH-Urteil vom 30. 7. 1991, IX R 123/90, BStBl. 1992 II, S. 30).

Modernes Hefemanagement -- Ein modernes Hefemanagement sollte lt. Dipl.-Brm. Gerhard Schmidt, Doemens-Technikum, Gräfelfing, folgende Ziele aufweisen: - Mehr Mut bei der brauerei- und sensorik-spezifischen Auswahl; - eigene, optimierte Hefeherführung; - optimale Würzezusammensetzung; - Anstelltechnologie: Zellzahlverteilung und Sauerstoffversorgung; - Verteilung im ZKG: Konvektion und Sedimentation; - langsamer und vollständiger Hefeabzug aus den Tanks; - definierte Zellzahl für die Nachgärung; - Verhinderung der Autolyse; - richtige Behandlung bei der Lagerung..

Schweiz Die Hochdorfer Brauerei, Luzern CH, hat ihren Betrieb eingestellt. -- Die schweizerische Feldschlößchen- Gruppe hatte den Betrieb nach einem Rechtsstreit, der bis vor das Bundesgericht führte, im Jahr 1989 übernommen. Die betroffenen Angestellten sollen nun in einem Getränkezentrum weiterbeschäftigt werden.

Deutscher Biermarkt im Wandel - Neue Anforderungen an die deutsche Bierindustrie. Strategische Handlungsansätze -- In den letzten zwei Beiträgen unserer Serie wurde die Ausgangslage des deutschen Biermarktes sowie absehbare Trends dargestellt. Im dritten und letzten Teil sollen daraus strategische Handlungsansätze für die deutschen Brauereien abgeleitet und dargestellt werden. Die Studie der Wiesbadener Unternehmensberatung Arthur D. Little, die dem Beitrag zugrundeliegt, basiert auf Aussagen der 100 größten deutschen Brauereien im persönlichen Gespräch und mittels Fragebogen zu Trends und Entwicklungen in der deutschen Bierindustrie.

Gewerbesteuer: Betriebsaufspaltung aufgrund faktischer Beherrschung. -- Ist der Verpächter wesentlicher Betriebsgrundlagen zugleich geschäftsführender Minderheitsgesellschafter der Betriebs-GmbH, kann zwischen ihm als Verpächter und der GmbH eine zu einer Betriebsaufspaltung führende personelle Verflechtung bestehen, wenn er die GmbH faktisch beherrscht. Eine solche faktische Beherrschung ist nicht bereits darin zu sehen, daß die zwischem dem Verpächter/Geschäftsführer und der GmbH geschlossenen Verträge nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, wenn sich die Anteile der Betriebs- GmbH ausschließlich in den Händen von Vater, Mutter und Sohn befinden (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 14. 3. 1991, 8 K 8169/85, rkr, EFG 1992, S. 25).

Was beim Abschluß eines Pachtvertrags beachtet werden sollte -- Ein Pachtvertrag bindet die Parteien meist für eine längere Zeit aneinander, der Wert des Pachtgegenstandes - etwa eines Betriebes - ist in der Regel beträchtlich, und auch der vom Pächter zu entrichtende Pachtzins beläuft sich, wenn man die gesamte Pachtdauer in Betracht zieht, auf eine erhebliche Summe. Man sollte deshalb annehmen, daß die Parteien auf die Abfassung des Pachtvertrags genügende Sorgfalt verwenden und sich der Wichtigkeit eines solchen Vertrags bewußt sind. Die Erfahrung zeigt leider, daß dies nicht immer der Fall ist. Erhebliche Unannehmlichkeiten, langwierige Auseinandersetzungen und kostspielige Prozesse können die Folgen solcher Versäumnisse sein..

Körperschaftsteuer: Wettbewerbsverbot eines Gesellschafter- Geschäftsführers und verdeckte Gewinnausschüttung. -- Liegt bei Gründung einer GmbH zu der Tätigkeit ihres Gesellschafter-Geschäftsführers eine Konkurrenzsituation vor, ist diesem dann stillschweigend Dispens vom allgemeinen Wettbewerbsverbot erteilt, wenn Satzung und Anstellungsvertrag hierüber keine Regelung enthalten. Einer angemessenen Entschädigung bedarf es in diesem Fall nicht (FG Köln, Urteil vom 25. 7. 1991, 13 K 5752/90, rkr, EFG 1992, S. 39).

Bierkonsum und Werbeaufwendungen -- Im Laufe der Zeit nimmt der Einfluß der Werbung auf den Absatz immer mehr ab. Dies hat bereits vor zehn Jahren Prof. Dr. Jan Reuijl, Ökonometriker und Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Groningen, behauptet. Daß durch die Werbung kein zusätzlicher Bedarf geweckt wird, sondern nur bestehende Bedürfnisse befriedigt werden, belegen die Ausgaben für Alkoholwerbung, die seit 1970 von 200 Mio DM auf heute 570 Mio DM angestiegen sind. Der Verbrauch an Spirituosen ist seither zurückgegangen, lediglich der Bierkonsum konnte sich auf gleichem Niveau halten; nicht zuletzt, weil sich die Brauwirtschaft mit leichten und alkoholfreien Bieren auf die geänderten Präferenzen der Konsumenten eingestellt hat..

Körperschaftsteuer: GmbH-Gesellschafter Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung. -- Gewährt der Gesellschafter einer GmbH seiner Gesellschaft ein Darlehen aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis liegen, dann entstehen dem Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung, wenn die Darlehensforderung mit dem Konkurs der GmbH wertlos wird (BFH-Urteil vom 16. 4. 1991, VIII R 100/87, DB 1991 S. 2418) .

Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei Pkw-Vermietung durch Sozius an Sozietät. -- 1. Ein Gesellschafter (Sozius) bewirkt an seine Gesellschaft eine unternehmerische Leistung, wenn er seinen Pkw für einen längeren Zeitraum entgeltlich für Zwecke der Gesellschaft verwendet. 2. Der Unternehmereigenschaft steht nicht entgegen, daß er den Pkw (fast) ausschließlich selbst nutzt. 3. Eine solche Leistung ist nicht schon deshalb ein die Unternehmereigenschaft ausschließender unentgeltlicher Gesellschaftsbeitrag, weil alle Gesellschafter für die entgeltliche Zurverfügungstellung ihres Pkw eine gleich hohe Grundvergütung erhalten (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19. 2. 1991, 6 K 2378/89, rkr., EFG 1991, S. 763).

Gebinde-Statistik in Nordrhein-Westfalen 1991 -- Der Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien weist in seiner Gebinde-Statistik für das Jahr 1991 einen um 1,4 Prozentpunkte leicht rückläufigen Faßbieranteil aus; insgesamt wurden 30,1% des gesamten Ausstoßes von 30,85 Mio hl im Faß verkauft. Nach Hektolitern gemessen stagnierte der Faßbierabsatz allerdings auf dem Vorjahresniveau. Die Umstellung auf Kegs scheint bei den meisten Brauereien vollzogen, was die nur mehr geringen Zuwächse bei den 30- und 50-l-Fässern - gemessen an den oft dreistelligen Zuwachsraten der Jahre zuvor - belegen. Partyfäßchen mit einem Inhalt unter 20 l spielen in der Statistik mit weniger als einem Prozent Marktanteil ebenso eine untergeordnete Rolle wie die 4-l- und 5-l-Partydosen..

Qualitätsoptimiertes Schrotsystem -- Eine 2-Walzenmühle mit Weichkonditionierung stellte Rolf Langenhan von der Maschinenfabrik Huppmann GmbH, Kitzingen, vor. Die Weichkonditionierung wurde entwickelt, um die Vorteile der Trockenschrotung und der Naßschrotung zu kombinieren. Im Konditionierungsschacht (ohne bewegliche Einbauten) nehmen die Spelzen in einer Kontaktzeit von 45 - 60 Sekunden ca. 18 - 22% Wasser auf. So erhalten sie die notwendige Flexibilität für den Schrotvorgang. Der Endosperm bleibt aber bei dieser kurzen Kontaktzeit trocken und kann optimal zertrümmert werden. Diese Technik erlaubt im Läuterbottich spezifische Senkbodenbelastungen von 250 kg/m2 gegenüber 190 kg/m2 bei Trockenschrot und max. 330 kg/m2 bei konditioniertem Trockenschrot und max. 20 bis 30 Minuten beendet..

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