Umweltfreundliche Alternativen für FCKW R 12 -- Die Sabroe GmbH, Flensburg, stellt bereits ab dem 4. Quartal 1992 für die kleineren Kühlgeräte mit einer Füllmenge von 5 kg Kühlmittel von dem umweltschädlichen FCKW R12 auf das wesentlich umweltfreundlichere Kühlmittel R 134 A um. Die Isolierungen der Aggregate dieser Baureihen sind schon seit Monaten FCKW-frei. Die Geräte mit größerer Leistung beschickt das Unternehmen mit dem Kühlmittel H-FCKW R 22, das mit einem ODP von 0,05 nur noch 5% des Ozonabbaupotentials von R 12 besitzt. Dieses Mittel ist noch bis zum Jahre 2000 in Neuanlagen zugelassen. Ab 1993 werden aber auch die größeren Anlagen mit dem Kältemittel R 134 A oder mit Kältemischungen angeboten, die die Ozonschicht nicht mehr schädigen, allerdings nur gegen Aufpreis.
Mikroprozessor-Sauerstoffmeßgerät -- Das neue mikroprozessorgesteuerte Sauerstoffmeßgerät der Wissenschaftlich-Technischen Werkstätten GmbH, Weilheim, besitzt als Parameter mg O2/l, den relativen Sauerstoffsättigungsindex in % und die Temperatur in Grad C. Nach jedem Einschalten überprüft sich das Gerät selbst und nimmt auch die notwendige Luftdruckkorrektur vor. Durch eine Schnelleichung mit Eichautomatik kann das Meßgerät auch eine fehlerhafte Sauerstoffelektrode erkennen. Die dazu passende neue Sauerstoffelektrode ermöglicht mittels der neuen IMT-Temperaturkompensation selbst bei großen Temperaturunterschieden zwischen Sensor und Medium in kurzer Zeit ein stabiles Meßsignal.
Kaltregenerierbare Adsorptionstrockner -- Durch den Einsatz einer neuen Ventilkombination ist es der Zander Aufbereitungstechnik GmbH, Essen, gelungen, die Trockner bei geringerem Platzbedarf und gleichzeitig besserer Zugänglichkeit noch kompakter zu gestalten. Im Leistungsbereich bis 850 m3/h sind die Trockner anschlußfertig mit Vor- und Nachfilter ausgerüstet. Als weitere Vorteile führt der Hersteller u.a. an: - Edelstahlspaltsiebboden mit einem hohen Wasservorabscheidungsgrad für eine optimale Anströmung des Trockenmittels und geringen Differenzdruck; - robuste und schmutzunempfindliche Ventile mit direktem Durchgang ohne Umlenkung; - die stromlos geschlossenen Ventile ermöglichen eine kompressorabhängige Steuerung sowie das Vermeiden von Druckluftverlusten bei Kompressorstillstand..
Einsatz von Blockheizkraftwerken in Brauereien -- Energiewirtschaftlich gut geführte Brauereien benötigen 45 - 50 kWh an Primärwärmeenergie, 10 - 12 kWh an elektrischem Strom und 0,6 - 0,8 m3 Wasser pro hl Verkaufsbier. Beschäftigt sich heute eine Brauerei mit der Ersatzbeschaffung von Produktions- und Abfüllanlagen, sollte sie auf jeden Fall in diese Überlegungen den Einsatz von Blockheizkraftwerken und Brüdenverdichtungsanlagen einbeziehen. Neue technische Brauereieinrichtungen bieten durchaus die Möglichkeit des wirtschaftlichen Einsatzes derartiger primärenergiesparender Anlagen. Anhand von Einsatzbeispielen im Sudhaus- und Abfüllbereich werden die Anforderungen an derartige Anlagen aufgezeigt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sollen die Entscheidungsfindung unterstützen.
Flaschen-Totalausleuchtung -- Das neue Flaschenseitenwand- Kontrollgerät der Miho Automationstechnik GmbH, Ahnatal bei Kassel, gewährleistet in Verbindung mit den Inspektionsmaschicen eine Totalausleuchtung der Flaschen. Zwischen zwei Kamerasystemen werden die Flaschen im freien Durchlauf um exakt 90 Grad gedreht. Der Ausleuchtungsbereich beginnt 3 mm unterhalb der Mündung und endet 5 mm oberhalb des Flaschenbodens. Abriebzonen können entweder ausgeblendet oder weniger exakt bewertet werden. Die helligkeitsabhängige Blitzsteuerung vermeidet Fehlererkennungen durch unterschiedliche Glasdicken und Flaschenfarben. Das System ist vor oder nach jeder Inspektionsmaschine einsetzbar. Ebenso ist der zusätzliche Einbau eines Restlaugen- Kontrollgerätes mit Ausstoß der erkannten Flaschen möglich..
Selbstbeurlaubung -- Ein als Schlosser beschäftigter Arbeitnehmer hatte sein Arbeitsverhältnis am 16. Mai zum 31. Mai 1990 fristgerecht gekündigt und zugleich um Urlaubserteilung in der Kündigungsfrist gebeten. Der Urlaub wurde ihm verweigert. Dennoch blieb der Arbeitnehmer der Arbeit fern. Seine Klage auf Zahlung der Urlaubsvergütung hatte Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied mit Urteil vom 25. 1. 1991 (6 Sa 829/90): Grundsätzlich bestimmt zwar der Arbeitgeber den Urlaubszeitpunkt, dabei hat er jedoch die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, sofern nicht dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen ( 7 Bundesurlaubsgesetz)..
Holsten will nationale Marke aufbauen -- Ihr Engagement als Hauptsponsor der neuen Sat 1-Fußball-Sendung ran koppelt die Holsten Brauerei, Hamburg, an Banden- und Printwerbung, Promotions und spezielle Tabellenpräsentationen, um mit dieser Vernetzung innerhalb ihres Kommunikationsmixes bundesweit eine deutliche Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Marke zu erreichen. Ziel ist der Aufbau einer nationalen Marke. Lt. Günter Ellenberg, Vorstandsmitglied für Vertrieb und Marketing bei Holsten, kennt bereits jeder fünfte Bundesbürger aufgrund des starken Holsten- Sportengagements die Marke Holsten. Künftig wird die Brauerei freitags, samstags und sonntags in den Sendungen ran und rantissimo als Hauptsponsor dabei sein. In diesen Sendungen kostet ein 30- Sekunden-Spot fast 140 000 DM..
Werbung boomt -- Das erste Halbjahr 1992 brachte für die klassische Werbung ein Plus von 16,4%. Nach Angaben der Nielsen Werbeforschung S+P konnten alle Medien Zuwachsraten verzeichnen, der TV-Boom hielt an. Die Tageszeitungen erzielten eine Steigerung um 17,7%, die Publikumszeitschriften von 6,9%, die Fachzeitschriften von 11,3%, Fernsehen von 30,3%, der Hörfunk von 4,3% und das Plakat (Großfläche) von 14,4%. Ein kleiner Teil dieser außerordentlich guten Ergebnisse liegt in der Ausweitung der Erfassung von Plakat (zuzüglich Ost) sowie in den geänderten Organisationsstrukturen des ostdeutschen Hörfunks begründet. Erstmals in der Geschichte der Werbestatistik hat die TV-Werbung mit ihrem Plus von 30,3% die Publikumszeitschriften in den Bruttowerten übertroffen. 33, 1992, S..
Ergonomie im Sitzmöbelbau -- Die Konstruktion und Gestaltung von Sitzmöbeln hat sich an den anatomischen Gegebenheiten des menschlichen Körpers zu orientieren, nicht umgekehrt. Die Ortenburger Firma Kason, bekannt als Hersteller von Stühlen, Tischen und Bänken, gibt dazu folgende Empfehlungen: - Die Sitzhöhe darf maximal 45 cm betragen, um Blutstauungen im Oberschenkel zu vermeiden; die Sitzfläche soll mit rund 2 Grad nach hinten geneigt sein. - Der Winkel zwischen Sitzfläche und Lehne soll bei 104 Grad liegen, was einer Lehnenschräge von 14 Grad entspricht; bei Stühlen im Eßbereich, wie etwa in Restaurants, darf die Lehne mit höchstens 10 Grad Neigung etwas steiler angestellt sein..
Biergarten im allgemeinen Wohngebiet -- Als ein Gastwirt, der eine Erlaubnis zum Betriebe einer Schank- und Speisewirtschaft hatte, beantragte, ihm zusätzlich einen Biergarten zu ermöglichen, bekam er eine Ablehnung. Maßgeblich dafür war die bauplanungsrechtliche Beurteilung. Der Betrieb der Erweiterungsfläche hätte im Hinblick auf seine örtliche Lage dem öffentlichen Interesse widersprochen, weil sich das beabsichtigte Vorhaben nach der Art der Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung nicht eingefügt hätte. Dabei ging es um ein Grundstück in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Umgebung der Gaststätte diente vorwiegend dem Wohnen. In einem allgemeinen Wohngebiet sind aber Schank- und Speisewirtschaften nur soweit zulässig, als sie der Versorgung des Gebietes dienen.11..
Abzug von Bewirtungsaufwendungen bei Betriebsbesichtigungen -- Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlaß (z. B. von Geschäftsfreunden) können - soweit sie angemessen und nachgewiesen sind - lediglich in Höhe von 80 v. H. steuermindernd berücksichtigt werden; 20 v. H. der Aufwendungen gelten als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben ( 4 Abs. 5 Nr. 2 ESt). Nach Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. dazu Abschnitt 20 Abs. 7 bis 11 EStR) besteht ein geschäftlicher Anlaß auch bei Bewirtung von Besuchern des Betriebs im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit; d. h., in diesem Fall wird ein Betriebsausgabenabzug nur zu 80 v. H. zugelassen. Die Abzugsbeschränkung gilt ebenfalls, wenn Arbeitnehmer an einer Bewirtung aus geschäftlichem Anlaß teilnehmen. B. B. 1988/II, S..
TV-Werbung für alkoholische Getränke bleibt in der Schweiz erlaubt -- Werbespots im Fernsehen für alkoholische Getränke sollen in der Schweiz auch in Zukunft entsprechend den EG-Richtlinien erlaubt sein. Ein Verbot der Alkoholwerbung nur in der Schweiz schien der Regierung wenig sinnvoll, da in der Schweiz viele ausländische Programme empfangen werden können. Die Schweizer Regierung macht sich dagegen für eine Einschränkung der Tabak- und Alkoholwerbung stark. Mit den eingebrachten Vorschlägen reagiert die Regierung auf zwei Volksinitiativen aus dem Jahr 1989, in denen ein vollständiges Werbeverbot für diese Produkte gefordert wurde.
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