Innovatives Vermahlungssystem für Läuterbottich- Sudwerke -- Die Sudhaus-Arbeit ist heutzutage mehr noch als früher auf drei Effekte abgestimmt: Hohe Ausbeute bei bester Qualität der Würze und rasche Sudfolge. Grundvoraussetzung für die Einhaltung derartiger Vorgaben - Läuterbottich-Hersteller sprechen heute schon von 10 Suden pro Tag ohne Qualitäts- und Extrakt-Einbußen - ist ein auf den Brau- und Läuterprozeß abgestimmtes Vermahlungssystem, denn gerade die Schrotzusammensetzung beeinflußt die Parameter Läutergeschwindigkeit, Klarheit der Würze und Jodnormalität der Nachläufe sowie Sudhaus-Ausbeute maßgeblich.
Neuere Rechtsprechung zur Produzentenhaftung. Beweislastumkehr auf für Kelin- und Mittelbetriebe -- Eine kleine oder mittlere Brauerei sieht sich tatsächlichen oder vermeintlichen Ansprüchen aus Produkthaftung ausgesetzt. Nicht selten wird von seiten der Brauerei vorgetragen, sie sei ein kleines oder mittelständisches Unternehmen, deshalb könne sie nicht ebenso streng haften wie eine größere Brauerei. Die darin zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung ist unzutreffend, wie der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung festgestellt hat.
Urlaubsabwicklung in der betrieblichen Praxis -- Bei der jährlichen Urlaubsabwicklung kollidieren oft die betrieblichen Interessen mit denen der Arbeitnehmer. Im folgenden Beitrag werden einige Fälle aus der betrieblichen Praxis dargelegt und kommentiert. Die Disposition des Urlaubs muß der jeweiligen Auftragslage angepaßt sein. Mitunter müssen bereits geplante Urlaubstermine deshalb verlegt werden, wobei sich öfters rechtliche Streitfragen ergeben. Zwar obliegt die Festsetzung der Urlaubszeit (gemäß _ 7 des Bundesurlaubsgesetzes) grundsätzlich dem Arbeitgeber, jedoch muß er die Urlaubswünsche seines Arbeitnehmes berücksichtigen, sofern nicht dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer Vorrang haben. Januar 1974 - AZR 380/73).B.B. April 1972 geregelt.
Keine Urlaubsabgeltung nach Tod des Arbeitnehmers -- Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, so erlischt der gesetzliche Urlaubsanspruch. Es entsteht kein Urlaubsabgeltungsanspruch. Da die Arbeitspflicht regelmäßig an die Person des Arbeitnehmers gebunden ist, können Pflichten, auf die der Urlaubsanspruch bezogen ist, nach dem Tod des Arbeitnehmers nicht mehr entstehen. Ein Urlaubsanspruch entfällt daher schon deshalb, weil der Arbeitgeber ihn nicht erfüllen könnte. In einem Rechtsstreit forderte die Ehefrau des verstorbenen Arbeitnehmers vom Arbeitgeber die Abgeltung des nicht gewährten Urlaubs. Ihre Klage hatte keinen Erfolg. Die Abgeltungsvorschrift des _ 7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz setzt voraus, daß der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses lebt. 6.
Die erste Minibrauerei in Vietnam -- Die erste Minibrauerei in Vietnam dient zur Versorgung der Stadt Dong Hoi, in der Provinz Quang Binh, und ist ein Baustein, um wieder kleinere und mittelständische Betriebe aufzubauen. Es werden im ganzen Land nicht nur Brauereien, sondern auch Metzgereien, Bäckereien, Schuhfabriken, Kleiderfabriken in Größenordnungen gebaut, die den Bedürfnissen einer Region entsprechen. Der Betreiber, die Firma Cotec in Saigon, hat hier sehr viel Zeit und Geld investiert, um diese neue Infrastruktur mit aufbauen zu helfen.
Abgeltung von Gleitzeitguthaben -- Ein Arbeitgeber hatte die individuellen Gleitzeitguthaben in der Weise abgebaut, daß diese wie Mehrarbeit abgerechnet und den betreffenden Arbeitnehmern vergütet wurden. Der Betriebsrat sah in dieser Handhabung einen Verstoß gegen die bestehende Betriebsvereinbarung. Danach seien die Gleitzeitguthaben nur durch Freizeit abzubauen. In der Betriebsvereinbarung war dies nicht ausdrücklich geregelt. Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Beschluß vom 23. 6. 1992 (1 ABR 11/92): Die Gleitzeitregelung bezieht sich ausschließlich auf die für die Arbeitnehmer geltende regelmäßige tarifliche Arbeitszeit. Diese wird durch die Vergütung abgegolten, die pro Monat für die tarifliche Arbeitszeit zu zahlen ist..
Die Abzugsfähigkeit der Bewirtungskosten bei Geschäftsessen muß erhalten bleiben. -- Das forderte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in einem offenen Brief an Finanzminister Waigel. Das Gastgewerbe will aber, entsprechend den bisherigen Vorstellungen der Bundesregierung im Föderalen Konsolidierungsprogramm, bei der Bekämpfung vorhandener Mißbräuche mitarbeiten.
EG-Vorschriften und die Brauwirtschaft -- Im Rahmen eines Informationstages der Fa. Otto Tuchenhagen GmbH & Co. KG, Büchen/Gerlingen, sprach Dipl.-Ing., Dipl-Wirtschafts.-Ing. Hansjörg Bosch, Geschäftsführer des Deutschen Brauer- Bundes, Bonn, am 3. März 1993 in Stuttgart über Neue EG- Vorschriften für Bier und ihre Auswirkungen. Dabei ging er auf eine Reihe von Vorlagen für Richtlinien ein, bei denen er sich zum Großteil nur auf den aktuellen Stand der Diskussion beziehen konnte. Verbindliche Rechtsvorschriften liegen bei den meisten Vorgängen noch nicht vor. Bereits verabschiedet und in deutsches, nationales Recht umgewandelt ist, wie wiederholt berichtet, das Biersteuergesetz. Nach der neuen Regelung kommen entalkoholisierte Biere bei der Besteuerung günstiger weg als vorher.B.Zt.B.B.a.
Arbeiten am Biergesetz -- Im Mittelpunkt der Frühjahrstagung von Präsidium und Delegiertenversammlung des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien e.V., Bonn, standen neben einem Bericht über den Stand der Arbeiten am Biergesetz aktuelle, die Brauwirtschaft betreffende Themen wie unter anderem die geplante Mehrwegverordnung, Qualitätssicherung und Zertifizierung und das Rohstoffpapier des Bundesverbandes. Nach dem Bericht von Rainer Pott-Feldmann, Präsident des Verbandes, ist das Biergesetz zum weiteren Schutz des Reinheitsgebotes unbedingt erforderlich. Das Bundesgesundheitsministerium habe dabei gute Vorarbeit geleistet und trete für ein klares und unumstrittenes Gesetz ein. Das Reinheitsgebot werde aber als Herstellungsvorschrift geschützt und erhalten bleiben.
PET-Flaschen-Kartell -- Die Genossenschaft Deutscher Brunnen eG (GDB) hat beim Bundeskartellamt Berlin zur Verwendung von 1,5-l-Brunnen-Einheits-Mehrwegflaschen aus PET und zugehöriger Kunststoffkästen ein Normen- und Typenkartell angemeldet. Berechtigt zum Beitritt als Verwender sind die Mitglieder des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen e.V. in Bonn sowie Mitglieder des europäischen Dachverbandes (UNESEM). Dem Kartell gehören 56 deutsche Brunnenbetriebe an. Die GDB hat eine Reihe von anwendungstechnischen Regeln zur Verwendung der PET- Mehrwegflaschen aufgestellt und das Recht, diese auch zu überwachen. Dabei geht es unter anderem um folgende Punkte: - Einsatz nur für alkoholfreie Erfrischungsgetränke mit einem Mineralwasseranteil von mindestens 75%; - keine Heißabfüllung bzw..
China: Drittgrößte Braunation weltweit -- Im Jahre 1992 konnte die VR China ihren Bierausstoß um 21% auf über 100 Mio hl anheben und liegt damit weltweit hinter den USA mit 229,9 Mio hl und der Bundesrepublik Deutschland mit 120,1 Mio hl an dritter Stelle der biererzeugenden Länder. Zur Zeit gibt es in China mehr als 800 Brauereien. 15 dieser Betriebe sind in der Lage, über 1 Mio hl Bier/Jahr zu brauen. Ausgeführt wurden im Jahre 1992 rd. 1 Mio hl Bier. Der Pro-Kopf-Verbrauch an Bier ist von 1979 bis 1991 von 0,5 l auf 7,9 l angestiegen. Wie rasant sich das chinesische Brauwesen entwickelt hat, verdeutlichen auch die Investitionen in Höhe von umgerechnet knapp 2 Mrd DM, die China in den letzten zehn Jahren in seine Brauindustrie gesteckt hat..
Schnellnachweis bierschädlicher Bakterien -- Über Möglichkeiten und Grenzen eines Schnellnachweises bierschädlicher Bakterien mittels der Durchflußcytometrie sprach Dipl.-Ing. Carsten Eger, Lehrstuhl für Technische Mikrobiologie und Technologie der Brauerei II beim 26. Technologischen Seminar 1993 in Weihenstephan. Durch die Spezifität der benutzten Antikörper ist eine schnelle, genaue und einfache Identifizierung von Bakterien, bei hoher Empfindlichkeit mit nur geringem Verbrauch an IgG- FITC möglich. Für die Immunfluoreszenzmarkierung werden die direkte und die indirekte Markierung angewandt. Durchflußcytometrie ist ein automatisiertes Fluoreszenzmikroskop mit dem Vorteil, daß größere Probevolumina (500 ml beim Durchflußcytometer gegenüber ca. Dies geschieht mit einem sogenannten Gate.B.
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