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01.06.1993

Haftung des Arbeitgebers für Arbeitnehmeregentum

Haftung des Arbeitgebers für Arbeitnehmeregentum -- Es kommt immer wieder vor, daß das Eigentum des Arbeitnehmers, das er mit zum Arbeitsplatz gebracht hat, dort verloren geht oder beschädigt wird. Automatisch taucht dann die Frage auf, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber dafür verantwortlich gemacht werden kann. Leider fehlt es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung. Insbesondere kann ein Schadensersatzanspruch weder unmittelbar noch mittelbar aus _ 618 BGB hergeleitet werden, der die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitsplatzgestaltung beinhaltet. Auch gibt es gewöhnlich keine kollektiv- oder einzelvertraglichen Vereinbarungen. Anspruchsgrundlage kann dann nur die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Verbindung mit _ 34 Abs. Zu letzteren gehören z.B. 12.

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