Vorschriften für Ökoprodukte -- Bei der Herstellung von ökologischen Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs dürfen nach Angaben des Bundesernährungsministeriums nur noch 34 Zusatzstoffe natürlicher Herkunft und Form eingesetzt werden. Bei normalen Lebensmitteln dagegen sind mehr als 400 Zusatzstoffe unterschiedlicher Herkunft erlaubt. Bei den Öko-Produkten sind nur noch natürliche und keine naturidentischen Aromastoffe zugelassen. Nur im Einzelfall dürfen chemische Hilfsstoffe als Verarbeitungshilfen eingesetzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Öko-Produkten sind alle Mikroorganismen, die herkömmlicherweise bereits bei der Herstellung von Bier und Wein verwendet werden, erlaubt. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen bei der Herstellung von Öko-Produkten nicht verwendet werden.
Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern -- Am 1. Oktober 1993 trat die UVV Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern (VBG 87) in Kraft. Bisher wurde dieses Fachgebiet durch die Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler (Spritzgeräte) (ZH1/406) geregelt. Die UVV gilt für das Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern, deren zulässiger Betriebsüberdruck 25 bar und mehr beträgt oder bei denen das Druckförderprodukt die Zahl 10 000 erreicht oder übersteigt. Die UVV gilt auch für Flüssigkeitsstrahler mit Betriebsüberdrücken unter 25 bar und einem Druckförderprodukt unter 10 000, wenn mit Gefahrstoffen oder Flüssigkeiten mit einer Betriebstemperatur von mehr als 50 Grad C gearbeitet wird. Nach _ 6 Beschäftigungsbeschränkungen darf der Unternehmer nur Mitarbeiter, die das 18. Änderungen gibt es bei den Prüfanforderungen.
Berstrisiko zerkratzter Flaschen -- Der Bundesgerichtshof hat in einer höchstrichterlichen Entscheidung geurteilt, daß ein Getränkehersteller nicht nur Flaschen mit Gewindeschäden, Dichtlippenschäden, Flaschenbodenschäden und Glassprüngen aussondern muß, sondern auch solche, die äußerlich stark zerkratzt sind. Als Begründung führte er an, daß diese ein weit höheres Berstrisiko in sich bergen als neue Flaschen (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 139/92).
Aus Gesetzgebung und Verwaltung -- 1. Der BMF hat in den Finanznachrichten 3/94 vom 7. Januar 1994 eine Übersicht über die ab 1. 1. 1994 geltenden Höchst- und Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Pauschbeträge für Übernachtungskosten veröffentlicht. Die neuen Werte entsprechen den Reisekostenansätzen im öffentlichen Dienst. Daraus ergibt sich eine Reduziurung um durchschnittlich 40 v.H., bei manchen Ländern, z.B. Italien, um bis zu 60 v.H. Die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft haben in einer Eingabe beim Bundesfinanzministerium vom 12. Januar 1994 eine Rücknahme der Neuregelung und eine gemeinsame Neufestsetzung durch eine Arbeitsgruppe gefordert, an der wie auch in der Vergangenheit Vertreter der Wirtschaft beteiligt sein sollten. 2.H.B. Sparzinsen).B..
Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes über Einheitswerte des Grundbesitzes -- Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat mit Beschluß vom 14. 12. 1993 1 BvL 25/88 den Vorlagebeschluß des Finanzgerichtes Hamburg vom Juni 1988 zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte des Grundbesitzes aus formalen Gründen zurückgewiesen. Damit ist über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte allerdings noch keine Aussage getroffen worden. In dem Vorlagebeschluß des Finanzgerichts Hamburg hatten die Richter die ungleiche Bewertung von Erbbaurechten und Erbbauzinsansprüchen sowie von Grundbesitz nach dem Einheitswert als verfassungswidrige Privilegierung des Grundbesitzes gesehen und die Frage den Bundesrichtern in Karlsruhe zur Klärung vorgelegt..
Abwasser mit AOX-Belastung -- Die Verwendung chlorhaltiger Reinigungsmittel in Brauereibetrieben hat zur Folge, daß das Abwasser mit absorbierbaren, organischen Halogenverbindungen (AOX) belastet ist. Wie der Bayerische Brauerbund mitteilte, schreibt das überarbeitete Arbeitsblatt A 115 der Abwassertechnischen Vereinigung über das Einleiten von nicht häuslichem Abwasser für öffentliche Kläranlagen einen Grenz-AOX-Wert von 1 mg/l vor. Allerdings sind auch für diesen Grenzwert im Einzelfall gewisse Toleranzen zugelassen, und zwar dann, wenn durch die Vermischung von Abwässern mit höheren und niedrigeren AOX- Werten keine Probleme auftreten können..
Öko-Controlling für mittelständische Brauereiein -- Am 11. Februar 1994 stellte Dr. Franz Ehrnsperger, Inhaber der Neumarkter Lammsbräu den ersten Öko-Controlling-Bericht seiner Brauerei in Nürnberg der Öffentlichkeit vor. Dieser Bericht ist in seiner Detailfülle bundesweit ein Novum und greift, wie Dr. Ehrnsperger eigens betonte, der EU- Verordnung zum betrieblichen Umwelt-Audit bereits voraus, die wahrscheinlich im Frühjahr 1995 kommen wird. Das neu entwickelte EDV-Programm ermöglicht jedem Unternehmen, branchenunabhängig, ein echtes Öko-Controlling. Der Öko- Bericht 1993 der Neumarkter Lammsbräu wurde in Anlehnung an die Umwelterklärung gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Volker Stahlmann, FH Nürnberg, erstellt. Dr. Volker Stahlmann, FH Nürnberg. a. Brauwelt Nr. 1856).
Energie aus produktionsspezifischen Abfällen (Teil 2) -- Die Biogaserzeugung aus organischen Reststoffen ist nicht nur eine Verwertungsmöglichkeit, sondern gewinnt zusätzlich an Bedeutung, wenn das erzeugte Biogas energetisch in situ genutzt werden kann und somit fossile Brennstoffe eingespart werden können. Diese Form der Energiebereitstellung trägt darüber hinaus zur Senkung der CO2-Emission des Betriebes bei und folgt damit dem Ziel der Bundesregierung, im nationalen Maßnahmeprogramm energiebedingte CO2-Emissionen bis zum Jahre 2005 um 25 - 30%, bezogen auf das Emissionsvolumen des Jahres 1987, zu senken (6).
Messung des Biologischen Sauerstoffbedarfs -- Die Messung des Biologischen Sauerstoffbedarfes (BSB) war lange das Grundmaß zur Bestimmung des Grades der Wasserverschmutzung. Wie die Hach Company, Loveland, Colorado/USA, in einer Broschüre schreibt, die bei der Struers GmbH, Erkrath, angefordert werden kann, ist die BSB-Bestimmung die wichtigste Mesung beim Betrieb einer Kläranlage. Durch den Vergleich der BSB-Werte im Zu- und im Ablauf der Anlage läßt sich deren Wirkungsgrad und ihre Effektivität bestimmen. Gelangen Abwässer mit einem hohen BSB-Wert in einen Fluß, so kommt es dort zu einem erhöhten Sauerstoffverbrauch der Bakterien beim Abbau der eingebrachten organischen Verbindungen. Der Sauerstoffmangel im Wasser führt dann zum Fischsterben. Es wird von vielen Faktoren, z. B..
Ökoverbund für Etikettenrecycling -- Die MD Papier GmbH, Dachau, übernimmt jetzt nach eigenen Angaben als erster Direktverwerter die Rücknahme und das Recycling von Altetiketten. Dazu hat das Unternehmen, das seit kurzem chlorfreie Etikettenpapiere herstellt, einen Öko-Verbund initiiert. Gemeinsam mit den Etikettendruckern, den Abfüllbetrieben der Getränkeindustrie und den Brauereien will die Firma eine umweltgerechte Produktion, Weiterverarbeitung sowie die Rücknahme und Wiederverwertung von Etikettenpapier sicherstellen. Der Bayerische Brauerbund arbeitet an diesem Vorhaben aktiv mit und begrüßt diese Initiative. Die MD Papier GmbH mit ihren Werken in Dachau und Plattling setzt zunächst einmal auf die Herstellung von chlorfreiem Etikettenpapier..
Qualitätssicherungssystem in neuer Version -- Das Qualitätssicherungssystem der Karl Blome GmbH, Garching, LABbase, ist jetzt in der Version 5.3 verfügbar. Die bereits eingesetzten Systeme können aktualisiert werden. Die neue Version ermöglicht die Abbildung von Qualitätssicherungssyst temen nach DIN/ISO 9000 - 9004 und EN 45001. Rechnergestützt kann der Anwender Eingangs-, Zwischen- und Endprüfungsdaten, Prüf- und Meßmittel, Prüfverfahren und -anweisungen, Prüfbericht und weiter von den Normen betroffene Daten dokumentieren. Des weiteren wurden die Möglichkeiten der Chargenverwaltug, Rezepturverwaltung, Standproben- und Lagerverwaltung, Prüfplanung, Sicherheitsblattverwaltung und andere CAQ- Element verbessert. Einen komfortablen Datenaustausch ermöglicht die neue Clipboardfunktion..
Pachtwert- und Existenzcheck -- Existenzgründungen, verbunden mit Investitionsentscheidungen, sind im dem heute differenzierter zu beurteilenden Gastronomiemarkt immer schwieriger und risikoreicher geworden. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, daß verschiedene Gaststättentypen unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei Beginn keine Existenzberechtigung besitzen. Es gilt deshalb, bereits im Vorfeld qualifizierte Untersuchungen und Berechnungen anzustellen, um einerseits die Existenzfähigkeit zu prüfen und zum anderen dem Betreiber für den kontrollierten Start geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Meistgelesen
BRAUWELT unterwegs
Meistgelesen
BRAUWELT unterwegs
-
Neue Mantel- und Entgelttarifverträge
Oettinger Brauerei GmbH
-
Norddeutsche Brauereien stärken Interessenvertretung
-
Größtes Umbauprojekt der Unternehmensgeschichte von Krombacher
Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG
-
Altenburger Alkoholfrei Hell
Altenburger Brauerei GmbH
-
Förderpreis geht nach Argentinien und München
BarthHaas GmbH & Co. KG