Getränke-Konjunkturtest Januar 1994 -- Biere: Das Jahr 1994 begann für die Brauereien mit einer - weitgehend saisonbedingten - Reduzierung des Bierausstoßes. Gleichwohl sind die Lagerbestände leicht angestiegen. Die Verkaufspreise konnten nur vereinzelt erhöht werden. Insgesamt gesehen hat sich die Geschäftslage im Berichtsmonat leicht verschlechtert. Für die nächsten Monate erwarten die Brauereien eher eine ungünstigere Entwicklung als bisher, wenngleich die pessimistischen Stimmen im Vergleich zu den Vormonaten geringer geworden sind. Die Preise könnten, den Erwartungen der Brauereien zufolge, in den kommenden Monaten wieder etwas nach oben in Bewegung geraten. Die Geschäftslage wurde vom größten Teil der Hersteller nach wie vor als befriedigend bezeichnet..
Börsenbericht -- Schon die ersten Wochen des neuen Jahres haben gezeigt, daß der deutsche Aktienmarkt 1994 keine Einbahnstraße in Richtung Hausse sein wird. Die Entwicklung dürfte vielmehr wesentlich differenzierter verlaufen als 1993, wo der DAX um stolze 47 Prozent zulegen konnte, eine Entwicklung, an der Brauereien aber nur stark unterkühlt teilnehmen konnten. Im neuen Jahr dürfte es für bisher zurückgebliebene Spezialwerte, wozu auch die meisten Bieraktien zählen, bessere Kurschancen - zumindest im Vergleich zu den meisten blue chips - geben. Die Kurse der Brauwerte wurden teilweise von Sondereinflüssen geprägt. So verspricht Haake-Beck (Bremen) für 1992/93 (30. 9.) eine höhere Dividende von 11 DM. Der Nahrungsmittelkonzern Gebr. März AG konnte 1992/93 (30. 9. Kropf.A.S. 4..
Gesamtbierausstoß 1991 bis 1992 in EG und EFTA (in 1000 hl) -- Tabelle
Neue Anlagen im Blickpunkt: Distelhäuser Brauerei, Ernst Bauer GmbH & Co., Distelhausen: Zweistufige Wasserenthärtungsanlage für 25 m3/h -- Die bisherige Anlage mit einer Leistung von 10 m3/h bestand aus einem Kationen- und Anionenaustauscher doppelstraßig von der Firma Euwa. In Folge der schnelleren Sudfolge durch den Läuterbottichumbau liegt der Engpaß in der Bereitstellung von Brauwasser. Einen weiteren Brauwasserbedarf hatte die Brauerei im Filterkeller. Das Anschwemm-, Leerdrück- und Dosierwasser ist zwar entgast, aber nicht enthärtet. Im Hinblick auf den Nitratgehalt wollte man auch hier mit Brauwasser fahren..
Anzahl und Ausstoß der gewerblichen Braustätten in EG und EFTA nach Betriebsgrößenklassen -- Tabelle
Ampullitis -- Dieser Begriff ist im Fremdwörter-Duden nicht zu finden, obwohl er durchaus in die Fachsprache der Brauer eingehen könnte. Etymologisch abgeleitet ist der Begriff vom lateinischen ampulla für eine Getränkeflasche; das Affix -itis definiert einen krankhaften Organbefund. Leiden also die Brauer an einer Flaschenentzündung? Ist es nur der häßliche Glasschorf oder wird der Fall gar infektiös? Das Scuffing hat man weitgehend überwunden, aber die Ampullitis scheint doch chronisch zu werden. Zugegeben: Jeder Brauerei bleibt es unbenommen, in welche Flaschen sie ihr Bier abfüllt, sofern es funktionell, ästhetisch und rechtlich zulässig ist und die Kosten im vorgegebenen Rahmen bleiben. Die grüne oder braune Einheitsflasche war da, kaum als häßlich empfunden.
Vorschriften für Ökoprodukte -- Bei der Herstellung von ökologischen Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs dürfen nach Angaben des Bundesernährungsministeriums nur noch 34 Zusatzstoffe natürlicher Herkunft und Form eingesetzt werden. Bei normalen Lebensmitteln dagegen sind mehr als 400 Zusatzstoffe unterschiedlicher Herkunft erlaubt. Bei den Öko-Produkten sind nur noch natürliche und keine naturidentischen Aromastoffe zugelassen. Nur im Einzelfall dürfen chemische Hilfsstoffe als Verarbeitungshilfen eingesetzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Öko-Produkten sind alle Mikroorganismen, die herkömmlicherweise bereits bei der Herstellung von Bier und Wein verwendet werden, erlaubt. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen bei der Herstellung von Öko-Produkten nicht verwendet werden.
Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern -- Am 1. Oktober 1993 trat die UVV Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern (VBG 87) in Kraft. Bisher wurde dieses Fachgebiet durch die Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler (Spritzgeräte) (ZH1/406) geregelt. Die UVV gilt für das Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern, deren zulässiger Betriebsüberdruck 25 bar und mehr beträgt oder bei denen das Druckförderprodukt die Zahl 10 000 erreicht oder übersteigt. Die UVV gilt auch für Flüssigkeitsstrahler mit Betriebsüberdrücken unter 25 bar und einem Druckförderprodukt unter 10 000, wenn mit Gefahrstoffen oder Flüssigkeiten mit einer Betriebstemperatur von mehr als 50 Grad C gearbeitet wird. Nach _ 6 Beschäftigungsbeschränkungen darf der Unternehmer nur Mitarbeiter, die das 18. Änderungen gibt es bei den Prüfanforderungen.
Berstrisiko zerkratzter Flaschen -- Der Bundesgerichtshof hat in einer höchstrichterlichen Entscheidung geurteilt, daß ein Getränkehersteller nicht nur Flaschen mit Gewindeschäden, Dichtlippenschäden, Flaschenbodenschäden und Glassprüngen aussondern muß, sondern auch solche, die äußerlich stark zerkratzt sind. Als Begründung führte er an, daß diese ein weit höheres Berstrisiko in sich bergen als neue Flaschen (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 139/92).
Aus Gesetzgebung und Verwaltung -- 1. Der BMF hat in den Finanznachrichten 3/94 vom 7. Januar 1994 eine Übersicht über die ab 1. 1. 1994 geltenden Höchst- und Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Pauschbeträge für Übernachtungskosten veröffentlicht. Die neuen Werte entsprechen den Reisekostenansätzen im öffentlichen Dienst. Daraus ergibt sich eine Reduziurung um durchschnittlich 40 v.H., bei manchen Ländern, z.B. Italien, um bis zu 60 v.H. Die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft haben in einer Eingabe beim Bundesfinanzministerium vom 12. Januar 1994 eine Rücknahme der Neuregelung und eine gemeinsame Neufestsetzung durch eine Arbeitsgruppe gefordert, an der wie auch in der Vergangenheit Vertreter der Wirtschaft beteiligt sein sollten. 2.H.B. Sparzinsen).B..
Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes über Einheitswerte des Grundbesitzes -- Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat mit Beschluß vom 14. 12. 1993 1 BvL 25/88 den Vorlagebeschluß des Finanzgerichtes Hamburg vom Juni 1988 zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte des Grundbesitzes aus formalen Gründen zurückgewiesen. Damit ist über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte allerdings noch keine Aussage getroffen worden. In dem Vorlagebeschluß des Finanzgerichts Hamburg hatten die Richter die ungleiche Bewertung von Erbbaurechten und Erbbauzinsansprüchen sowie von Grundbesitz nach dem Einheitswert als verfassungswidrige Privilegierung des Grundbesitzes gesehen und die Frage den Bundesrichtern in Karlsruhe zur Klärung vorgelegt..
Abwasser mit AOX-Belastung -- Die Verwendung chlorhaltiger Reinigungsmittel in Brauereibetrieben hat zur Folge, daß das Abwasser mit absorbierbaren, organischen Halogenverbindungen (AOX) belastet ist. Wie der Bayerische Brauerbund mitteilte, schreibt das überarbeitete Arbeitsblatt A 115 der Abwassertechnischen Vereinigung über das Einleiten von nicht häuslichem Abwasser für öffentliche Kläranlagen einen Grenz-AOX-Wert von 1 mg/l vor. Allerdings sind auch für diesen Grenzwert im Einzelfall gewisse Toleranzen zugelassen, und zwar dann, wenn durch die Vermischung von Abwässern mit höheren und niedrigeren AOX- Werten keine Probleme auftreten können..
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