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Globalisierung made in Germany -- Unter der Überschrift Eine Welt für Bier und Chips schrieb Dietmar H. Lamparter in der Zeit Nr. 19 vom 3. Mai 1996, S. 29, daß deutsche Unternehmen im Ausland wachsen müssen, um zu bestehen. Diesem Zwang könnten sich weder Konzerne noch Mittelständler entziehen, wie er am Beispiel von Siemens und Warsteiner aufzeigte. Beim deutschen Bier sind, so die richtige Analyse, die gemütlichen Zeiten erst einmal vorüber. Vor allem der zersplitterte Markt, aber auch das Reinheitsgebot für in Deutschland gebrautes Bier ließen die internationalen Brauereikonzerne wie Heineken, Anheuser-Busch, Carlsberg und Fosters hierzulande noch nicht so recht zum Zuge kommen. Bier läßt sich, Gott sei Dank, doch nicht so leicht transportieren wie Chips..

Deutsches Bier bleibt traditionelles Lebensmittel -- Das Europäische Parlament hat nach dem deutschen Reinheitsgebot gebrautes Bier als traditionelles Lebensmittel anerkannt. Nach Auskunft von RA Peter Stille, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, darf die Bundesrepublik Deutschland weiterhin für dieses Bier die Verwendung von Zusatzstoffen verbieten. Damit erhält Bier neben wenigen anderen Produkten aus den Mitgliedstaaten und als einziges Lebensmittel in Deutschland das europäische Qualitätssiegel Traditionelles Lebensmittel.

Viele Betriebe täten gut daran, sich in gewissen Zeitabständen auf Herz und Nieren überprüfen zu lassen, da bekanntlich schon kurz nach der Einstellung von neuem Personal Betriebsblindheit, Alltagsstreß und Selbstverständnis ein unvoreingenommenes Beurteilen der Betriebsstrukturen verhindert.

Bierausfuhr -- Tabelle

Brauhäuser in Köln wider den Trend -- Die Ära ist vorüber, in der jede Brauerei, die national vertreten war und die auf sich hielt, in Berlin mit einem repräsentativen Brauereiausschank Flagge zeigte - von Pschorr in der Friedrichstraße über Franziskaner bis zu Tucher und Siechen. Nicht einmal an den traditionsreichen Brauorten selbst ist diese Art herrschaftlichen Brauereiausschanks noch anzutreffen, die zwar gut lief und dem eigenen Ansehen dienlich war, aber weit weniger Rendite abwarf als die Miete von Hennes & Mauritz oder (horribile dictu) von McDonalds. Was in München, Dortmund oder Berlin nicht mehr denkbar ist, hat sich in jüngster Zeit in Köln zugetragen. Für die Dom-Brauerei ist der ehemalige Weinkrüger zu einem Brauhaus umgestaltet worden..

Großbritannien Dunkles Lager von Guinness -- Guinness will das erste schwarze Lager in Großbritannien auf den Markt bringen. Damit will Guinness an den Erfolg seines Stout anknüpfen. Auch an einem dunklen Bitter wird gearbeitet. Hier geht Guinness aber vorsichtiger zu Werke, weil die Bitter-Trinker konservativer sind als die Lagerbier-Konsumenten. Guinness braucht neben seiner Hauptmarke noch weitere erfolgreiche Biere. Kilkenny und Harp zeigen nur mäßigen Erfolg. Enigma Lager erwies sich als Flop. Das dunkle Lager wird im Faß und in der Dose angeboten.

Die beiden größten Brauereien des Landes, Molson und Labatt, haben ihre Beteiligungen von je 19,6% an Canada Malting, Toronto, an den US Konzern CanAgra für 405 Mio Dollar verkauft. Canada Malting hatte 1994 einen Reingewinn von 25,8 Mio Dollar.

Wasserentkeimung: Sowohl das Brauwasser, als auch das Nutz- und Brauchwasser in der Brauerei unterliegt den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Diese fordert die Abwesenheit von Escherichia coli und coliformen Keimen in 100 ml sowie eine Koloniezahl von maximal 100 in 1 ml. Bierschädliche Mikroorganismen werden aber von der Trinkwasserverordnung nicht betrachtet, so daß die brauereispezifischen Anforderungen an das Wasser weiterreichend sind. So ist häufig eine Entkeimung des Brunnenwassers erforderlich, um entweder die geforderte Trinkwasserqualität zu erreichen oder um Produktschädlinge abzutöten. Unter Umständen wird auch manchmal eine Entkeimung des Stadtwassers erforderlich, wenn dieses Produktschädlinge enthält. Physikalische Verfahren: Bei den physikalischen Verfahren, wie z.B.

Novellierung der Verpackungsverordnung -- Im Report der Brauwelt Nr. 10/11 1996 hat sich auf Seite 462 anläßlich der Berichterstattung über die Novellierung der Verpackungsverordnung der Druckfehlerteufel eingeschlichen. Die großen Spitzenverbände wie BDI, DIHT und das Duale System Deutschtland haben selbstverständlich gegen die Mehrwegquote und die Bepfandungsregelung argumentiert, während die Brauerverbände einschließlich des Bundesverbandes des Bier- und Getränkefachgroßhandels e.V. und des Vereins Pro Mehrweg gemeinsam für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung eingetreten sind.

Differenzierungsmöglichkeiten für mittelständische Brauereien -- In einem Beitrag in der Zeitschrift Horizont Nr. Durch die wachsende Austauschbarkeit von Produkten sucht der Verbraucher zusätzliche Identifikations- und Entscheidungskriterien für den Kauf. Dienstleistungs-Faktoren, die für den Kunden schnell und preiswert Probleme lösen, gewinnen immer mehr an Bedeutung. Zunehmend wichtiger wird aber laut Schmitz-Sander auch die Frage nach dem Verhalten des Unternehmens in der Gesellschaft (shopping for a better world). Gerade für die Braubranche, die existentiell auf reine Rohstoffe angewiesen ist, sollte z.B. ein unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betriebenes Umweltmanagement Voraussetzung für die Einhaltung der Ressourcen- und Produkt-Qualität nach deutschem Reinheitsgebot sein..

Müller, V., Saldern, A. v., Burger, C., und Fraundorfer, F._J.: Öko_Audits auch für Brauereien __ Die EU_Verordnung 1836/93 über Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung gilt seit Mai 1995. Eine Registrierung entsprechend dieser Verordnung kann Marktvorteile sichern. Der Aufwand läßt sich durch systematisches Vorgehen minimieren.

Zutatenverzeichnis und Deklarationspflicht -- Nach einer Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes hat die Bundesrepublik Deutschland im Vorgriff auf das zu erwartende EU-weite Zutatenverzeichnis die Einführung eines Zutatenverzeichnisses auch für inländische Biere mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol.-% beschlossen. Die Ausgestaltung dieses Zutatenverzeichnisses stellt sich nach Auffassung der Lebensmittelüberwachungsbehörden in Deutschland wie folgt dar: Gemäß õ 6 Abs. 1 Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) muß der Aufzählung der Zutaten des Lebensmittels ein geeigneter Hinweis vorangestellt werden, in dem das Wort Zutaten erscheint. Die Zutaten sind im einzelnen wie folgt zu deklarieren: verwendete Zutaten.

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