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Im Rahmen dieser Reihe werden Gasthausbrauereien aus aller Welt kurz vorgestellt, im vorliegenden Falle die Inawashiro Microbrewery in Inawashiro, Japan und die Padre Island Brewing Company in South Padre Island, TX, Vereinigte Staaten von Amerika.

Anläßlich der 85. VLB Oktobertagung vom 5. bis 8. Okt. 1998 in Berlin wurde im Hörsaal der VLB der 5. Workshop „Moderne Methoden in der biologischen Betriebskontrolle” unter der Leitung von Dr. Karl-Josef Hutter und Dipl.- Brmst. Manfred Staruß durchgeführt. Die Beiträge, die hier in Kurzform wiedergegeben werden, beschäftigten sich ausnahmslos mit Themata aus der Brauereipraxis.

Anrollverschlüsse aus Aluminium für Mineralwasser- und Limonadeflaschen haben hauptsächlich die Aufgabe, Produkt-und CO2-Verluste zu vermeiden und ein verbraucherfreundliches Öffnen und Wiederverschließen zu gewährleisten. Außerdem müssen sie eine Originalitätsgarantie ermöglichen, um äußerlich erkennbar zu machen, daß der Verschluß nach dem maschinellen Verschließvorgang nicht mehr geöffnet wurde. Man erreicht diese Fälschungssicherheit bei Mehrwegflaschen entweder durch einen Sprengring, der beim Öffnen segmentweise reißt, aber am Verschluß verbleibt, oder durch ein hochgezogenes, den Verschluß mit dem Flaschenhals verbindendes Halsetikett. Dieser Wert wird auch in den „Speziellen technischen Liefer- und Bezugsbedingungen“ (STLB), die zwischen der Genossenschaft Deutscher Brunnen e. G.

Risiko ist nicht gleich Risiko. Das gilt auch für das Hygienerisiko bei Maschinen und Anlagen der Lebensmittelindustrie. Die Risikobeurteilung mittels des Hygiene-Risikographen kann eine Risikoeinstufung in eine von vier verschiedenen Risikoanforderungsklassen ergeben. Ihre Bandbreite reicht vom niedrigen Risiko (Klasse I) bis zu einem hohen Risiko (Klasse IV). Diesen Risikoanforderungsklassen müssen nun angemessene Hygienemaßnahmen gegenübergestellt werden. Dazu werden vier Kategorien der Hygienekonstruktion (KB, K1, K2, K3) gebildet.
In der Praxis kann derjenige, der den Risikographen verwendet, die Maßnahmen innerhalb der Kategorien auf den Verwendungszweck abstimmen und festlegen. Auch gibt es bei den Basismaßnahmen keine besonderen Anforderungen an die Oberflächenbearbeitung.B. B.

Prof. Narziß berichtete in einem Übersichtsreferat über den Technologie- und Wissenstransfer von der Forschung in die Brauereipraxis. Auf den Gebieten des Maischens, Würzekochens, der Gärung und Reifung sind viele Detailkenntnisse erarbeitet worden, die in die Brauereipraxis Eingang fanden und dort zur Verbesserung von Biereigenschaften beitrugen wie etwa Geschmack, Geschmacksstabilität, Schaum und Filtrierbarkeit. Dies wird von den Betrieben zwar notiert, selten jedoch definiert und noch seltener durch analytische Daten untermauert.

Risikoanalyse ist vergleichbar mit der Diagnose von Schwindsucht. Im Anfangsstadium, wenn sie noch leicht zu behandeln ist, ist sie häufig nur schwer zu diagnostizieren. Ist sie leicht zu erkennen, ist sie nur noch schwer zu behandeln. Es geht beim Risiko-Management also in erster Linie um die Früherkennung von Risiken.
Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hat das Risiko-Management in der Unternehmenslandschaft wieder an Attraktivität gewonnen. Allerdings: Neu ist das Risiko-Management nicht. Mindestens seit den 70er Jahren befaßt sich die Betriebswirtschaft mit Frühaufklärungs-Systemen. Zugegeben: Risiko-Management klingt besser, meint aber strenggenommen nichts anderes. Man muß nur die Vorzeichen ändern..

Ein 1934 geborener Arbeitnehmer war von 1967 bis 1980 beim Arbeitgeber beschäftigt. In einem Versorgungsvertrag versprach der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Invaliditätsrente auf Lebenszeit, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ausscheidet und bis dahin mindestens 10 Jahre im Betrieb tätig gewesen ist. Ab 1995 bezieht der Arbeitnehmer eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Ab demselben Zeitpunkt begehrte er vom Arbeitgeber die Zahlung der betrieblichen Inaliditätsrente. Der Arbeitgeber lehnte die Rentenzahlung ab, weil der Arbeitnehmer nicht wegen seiner Berufsunfähigkeit aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sei. Die unverfallbare Anwartschaft betrifft nicht nur Altersrenten, sondern auch Renten wegen später eintretender lnvalidität des Arbeitnehmers. 6..

KHS hat für seine Maschinen und Anlagen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Analytik und Schwachstellenforschung (IAS) in Mannheim, das dynamische verfügbarkeitsgesteuerte zustandsorientierte Instandhaltungssystem ZIS entwickelt.

Am 1. März 1948 gründeten Handelsmälzereien und Brauereien von Rheinland-Pfalz in Monsheim die „Arbeitsgemeinschaft Braugerstenbau“. Die heutige „Fördergemeinschaft Braugerste Rheinland-Pfalz e.V.” hatte zur Feier ihrer 50. Braugerstentagung nach Bad Kreuznach eingeladen. Das Hauptreferat, das hier auszugsweise widergegeben wird, hielt Dipl.-Kfm., Dipl.-Brmstr. Eberhard Göhler, Heidelberg, Vorsitzender des Mälzerbundes Mittelrhein-Pfalz e.V.

Am 8. Dezember 1998 hat wieder die traditionelle Landesbraugerstentagung mit Braugersten-wettbewerb in der Stadthalle Herrenberg unter der Leitung von Heinrich Kling, Schriesheim, Vorsitzender der Landesbraugersten-stelle Baden-Württemberg e.V., stattgefunden. Die über 300 Besucher dokumentierten das ungebrochene Interesse an Braugerste. Nachfolgend berichtet der Fachberater der Landesbraugerstenstelle, Hans Tausch, Tübingen, über das Anbaujahr 1998, über die Ergebnisse des Braugerstenwettbewerbes der Ernte 1998 und über den bevorstehenden Anbau 1999.

Am 17. September 1998 wurde die DIN-Norm 10511 „Gewerbliches Gläserspülen mit Gläserspülmaschinen” in Berlin verabschiedet. Die Norm definiert nach einer Mitteilung der Winterhalter Gastronom GmbH, Meckenbeuren, die technischen und hygienischen Anforderungen an die Gläserspülmaschine wie das Spülergebnis, außerdem wird die Vorgehensweise bei der Prüfung der Maschinen festgelegt.
Hygienische Anforderungen kurz zusammengefaßt:
q Die Gläser müssen sauber sein;
q Die Gläser müssen bei Entnahme aus der Maschine nach 2 min außen trocken sein;
q Die Gesamtkeimzahl in der Reinigerlösung darf nicht mehr als 200 KBE/ml als Richtwert betragen;
q Bei Abklatschuntersuchungen auf den Gläsern dürfen nicht mehr als 5 KBE je 10 cm2 erreicht werden.

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