In der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG wurde 1994/95 ein zentrales Reinigungsmittellager installiert. Das Ziel war, die Anlagen, die zur innerbetrieblichen Versorgung der Flaschenreinigungsmaschinen mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie zur Versorgung der CIP-Anlagen notwendig sind, dem hohen technischen Qualitätsstandard der Brauerei anzupassen.
Wasserentkeimung: Sowohl das Brauwasser, als auch das Nutz- und Brauchwasser in der Brauerei unterliegt den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Diese fordert die Abwesenheit von Escherichia coli und coliformen Keimen in 100 ml sowie eine Koloniezahl von maximal 100 in 1 ml. Bierschädliche Mikroorganismen werden aber von der Trinkwasserverordnung nicht betrachtet, so daß die brauereispezifischen Anforderungen an das Wasser weiterreichend sind. So ist häufig eine Entkeimung des Brunnenwassers erforderlich, um entweder die geforderte Trinkwasserqualität zu erreichen oder um Produktschädlinge abzutöten. Unter Umständen wird auch manchmal eine Entkeimung des Stadtwassers erforderlich, wenn dieses Produktschädlinge enthält. Physikalische Verfahren: Bei den physikalischen Verfahren, wie z.B.
Hygienisch-bakteriologische Überprüfung von Schankanlagen -- Im Rahmen eines Behr's-Seminars über Hygiene in Schankanlagen sprach Lebensmittelchemiker Horst Meyer, Bielefeld, am 12. Dezember 1995 in Hamburg über die hygienisch-bakteriologische Überprüfung von Schankanlagen, die ja im Sommer 1995 in der Publikumspresse so großen Wirbel verursacht hatte. Leider wurde dabei, wie Meyer eigens betonte, nicht immer sachlich berichtet. Zu oft wurde versucht, das Thema als gesundheitsgefährdenden Bierskandal darzustellen, was aber nie der Fall war. Ingesamt wurden bis dato etwa 600 Bierproben am Untersuchungsamt Bielefeld getestet. Dabei wurde pragmatisch auf andere Regelungen ausgewichen, wie z.B. die für Trink- und Mineralwässer..
Hygienemängel bei offen ausgeschenkten Getränken -- Faßbier ist in der letzten Zeit aufgrund von Hygieneuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen in Verruf gekommen. Im Kielwasser der Untersuchungen wurden Hygienemängel auch bei anderen Getränken festgestellt, die wie Bier aus Behältern an den Kunden ausgegeben werden. Der vorliegende Beitrag analysiert die Vorfälle und bewertet mögliche Konsequenzen aus dem Dilemma.
Die Reinigung von Bierschankanlagen -- Die Reinigung von Bierschankanlagen ist immer wieder Gegenstand von Erörterungen in der Öffentlichkeit, und zwar immer dann, wenn bei örtlichen Kontrollen Mißstände festgestellt werden.
Reinigung und Desinfektion __ Resistenz: Resistenz liegt vor, wenn Mikroorganismen von einem Desinfektionsmittel (Medizin: Antibiotikum) nicht abgetötet werden. Man unterscheidet: _ scheinbare Resistenz; _ natürliche Resistenz; _ erworbene Resistenz. Scheinbare Resistenz wird vorgetäuscht durch die Schutzwirkung von organischen Substanzen auf Mikroorganismen gegen Desinfektionsmittel oder Pasteurisation. Auch zu hohe Zellzahlen lassen einige Keime überleben. Natürliche Resistenz liegt vor, wenn bestimmte Mikroorganismen von vornherein widerstandsfähig gegen ein Desinfektionsmittel sind (z.B. Überleben von Wasserbakterien beim Ansetzen einer frischen Desinfektionsmittellösung; Resistenz von Lactobacillus lindneri gegen Halogencarbonsäuren). Gefahren 1. zu kurze Nachspülung.
Kommt jetzt die qualifizierte Sachkundeprüfung? -- Da wird jede Woche eine Sau durchs Dorf getrieben, den Fischwürmern folgten die Schweinepest und der Rinderwahnsinn, und nichts als Horror (oder Auflagensteigerungen) bewirkten die Schilderungen der Gefahren von Formaldehyd, Amalgam, Asbest und NDMA. Eigentlich müßten wir alle längst von den negativen Auswirkungen unserer Ernährung hinweggerafft worden sein, und die Tatsache, daß Männer heute um die Hälfte älter werden als im vorigen Jahrhundert, Frauen sogar um 75%, läßt sich nur dadurch erklären, daß diese Senioren offensichtlich alle ihre Lesebrillen verlegt haben. Jetzt ist also der Keimgehalt der Zapfanlagen an der Reihe. Da hatte er wohl das sonst um diese Jahreszeit auftauchende Ungeheuer von Loch Ness im Hinterkopf....
Das EG-Umwelt-Audit: Chancen für Brauereien. Teilaspekt: Umgang mit Gefahrstoffen -- Neben anderen Bereichen in einer Brauerei gehen die wesentlichen Umweltbelastungen von den verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie weiteren Gefahrstoffen aus. Die Analyse, Bewertung und die daraus resultierenden Maßnahmen werden im folgenden erörtert.
Grundlage und Wirkungsmechanismus der Reinigung und Desinfektion -- In der Lebensmittelindustrie sind Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen den Produktherstellungsprozessen zumindest gleichwertig. Diese Maßnahmen konzentrieren sich neben anorganischen vor allem auf organische Verunreinigungen, die überwiegend auf eine Mikroorganismenflora zurückzuführen sind. Die Abtrennung bzw. Abtötung dieser Mikroorganismen kann mit Hilfe verschiedener Reinigungs- und Desinfektionsverfahren erfolgen. Deren Wirksamkeit und Wirkungsmechanismus gegenüber unterschiedlichen Mikroorganismen wird aufgezeigt.
Angesichts eines steigenden Umweltbewußtseins unter der Bevölkerung werden Gerüche, die bisher toleriert wurden, heute oft als belästigend eingestuft.
Hygienekonzept für Brauereien -- Die EU-Hygienerichtlinie hätte bereits bis zum 31. Dezember 1995 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Darauf verwies Hansjörg Bosch, Geschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, in einem Fachpressegespräch am 4. Dezember 1995 in Bonn. Die Brauereien müßten sich - wie alle anderen Nahrungsmittelbetriebe auch - darauf einstellen, daß sie im Rahmen der künftigen Hygieneverordnung für ihren Betrieb ein HACCP-Konzept (Hazard-Analysis-Critical-Control-Points) erarbeiten müssen. Bei diesem Hygiene- bzw. HACCP-Konzept geht es darum, alle die Punkte im Brauprozeß auszumachen, an denen die Rohstoffe, das halbfertige Produkt und das Endprodukt so kontaminiert werden können, daß der Endverbraucher unmittelbar gesundheitlich gefährdet werden könnte..
Duldung unzureichender Abwasserreinigungsanlagen -- Strafbarkeit von Amtsträgern Nach õ 324 Abs. 1 StGB ist strafbar, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert. Diese Strafvorschrift richtet sich daher an jedermann, also auch an - Bedienstete einer Gemeinde (Bürgermeister, Amtsleiter usw.), die als solche für Bau und Betrieb einer Abwasseranlage (Kläranlage, Kanalisation) verantwortlich sind, oder Vorstände, Geschäftsführer usw. eines abwassereinleitenden Unternehmens. In diesem Rahmen ist hinsichtlich des õ 7a Abs. Dies gilt so lange, wie diese Erlaubnis nicht von den Wasserbehörden an die Erfordernisse der neuen Verwaltungsvorschrift angepaßt ist. Ausschußbericht, Drucksache 12/7300, S. 25)..
Die mikrobiologische Betriebskontrolle wird von den Brauereien in eigener Regie geregelt. Da Bier aufgrund seiner Zusammensetzung ein selektives Medium darstellt, können keine pathogenen Keime im Bier wachsen. Daher existieren auch keine durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen mikrobiologischen Standardmethoden für die Brauerei.
Durch die Kombination von anaerober Reinigung hochkonzentrierter Abwasserteilströme mit einer aeroben Nachbehandlung lassen sich deutliche Einsparungen erzielen.
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