10.10.1996

Reinigung und Desinfektion in der Brauerei

Wasserentkeimung: Sowohl das Brauwasser, als auch das Nutz- und Brauchwasser in der Brauerei unterliegt den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Diese fordert die Abwesenheit von Escherichia coli und coliformen Keimen in 100 ml sowie eine Koloniezahl von maximal 100 in 1 ml. Bierschädliche Mikroorganismen werden aber von der Trinkwasserverordnung nicht betrachtet, so daß die brauereispezifischen Anforderungen an das Wasser weiterreichend sind. So ist häufig eine Entkeimung des Brunnenwassers erforderlich, um entweder die geforderte Trinkwasserqualität zu erreichen oder um Produktschädlinge abzutöten. Unter Umständen wird auch manchmal eine Entkeimung des Stadtwassers erforderlich, wenn dieses Produktschädlinge enthält. Physikalische Verfahren: Bei den physikalischen Verfahren, wie z.B.

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