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Recht

Haftung für explodierende Mineralwasserflasche -- Als ein Kind zwei Mineralwasserflaschen aus dem Keller der elterlichen Wohnung holen sollte, setzte es die Flaschen ab, um die Kellertür zu verschließen. Als das Kind die Flaschen dann wieder hochheben wollte, explodierte eine Flasche. Durch Glassplitter erlitt das Kind erhebliche Verletzungen, die Eltern forderten dann vom Produzenten Schadensersatz. Dabei war von Bedeutung, daß sich auf der äußeren Glasoberfläche der geplatzten Mineralwasserflasche eine ca. 4 mm breite Ausmuschelung befunden hatte, was aufgrund eines Gutachtens feststand. Trotzdem war nicht sicher, daß die Mineralwasserflasche gerade im Bereich der Ausmuschelung geplatzt war. Die Haftung für solche sogenannte Ausreißer kann dann nicht gesetzlich ausgeschlossen sein..

Recht

Pachtzinszahlung durch den Unterpächter -- Ein Pachtverhältnis kann in der Weise gestaltet sein, daß es einen Verpächter (regelmäßig der Eigentümer), einen Zwischenpächter und einen Unterpächter gibt. Gegebenenfalls bestehen zwischen dem Verpächter und dem Unterpächter keine vertraglichen Beziehungen, weil der Zwischenpächter dazwischen steht. Schwierigkeiten tauchen nun möglicherweise dann auf, wenn das Unterpachtverhältnis endet, der bisherige Unterpächter den Gebrauch der Pachtsache aber trotzdem tatsächlich fortsetzt. Eine Fortsetzung des Gebrauchs liegt immer dann vor, wenn Art und Umfang des Pachtgebrauchs, wie er bis zur Beendigung der Pachtzeit ausgeübt wurde, auch über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus aufrecht erhalten bleibt. Gegebenenfalls ist aber õ 568 BGB von Bedeutung. 6.

Recht

Übernahme einer Getränkebezugsverpflichtung durch Gaststättenkäufer. Unterbliebene Widerrufsbelehrung bei Vertragsübernahme -- Im November 1985 war ein Bierlieferungsvertrag zwischen Brauerei und Wirt zustande gekommen; im Juli 1991 kaufte dann ein Dritter das Gaststättengrundstück und übernahm damit die Getränkebezugsverpflichtung. Anschließend erklärte er seinen Widerruf. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10. 5. 1995 - VIII ZR 264/94) war er dazu berechtigt, da sein Vertragsvorgänger seinerzeit über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß informiert worden war. Wenn ein Bierlieferungsvertrag besteht und dafür das Abzahlungsgesetz gilt, dann ist der Vertrag so lange schwebend unwirksam, wie der Abnehmer nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist..

Recht

Hygienisch-bakteriologische Überprüfung von Schankanlagen -- Im Rahmen eines Behr's-Seminars über Hygiene in Schankanlagen sprach Lebensmittelchemiker Horst Meyer, Bielefeld, am 12. Dezember 1995 in Hamburg über die hygienisch-bakteriologische Überprüfung von Schankanlagen, die ja im Sommer 1995 in der Publikumspresse so großen Wirbel verursacht hatte. Leider wurde dabei, wie Meyer eigens betonte, nicht immer sachlich berichtet. Zu oft wurde versucht, das Thema als gesundheitsgefährdenden Bierskandal darzustellen, was aber nie der Fall war. Ingesamt wurden bis dato etwa 600 Bierproben am Untersuchungsamt Bielefeld getestet. Dabei wurde pragmatisch auf andere Regelungen ausgewichen, wie z.B. die für Trink- und Mineralwässer..

Recht

Wer meint, Dosenbier schmeckt nicht, redet Blech. Unser Bier ist luft- und lichtdicht verpackt und selbst dann noch frisch, wenn andere schon trübe aus dem Kasten gucken. (s.a. Brauwelt Nr. 49, 1995, S. 2567)

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Billiges Bier und die Getränkesteuer in Kiel -- Eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes hat es im Bundesland Schleswig-Holstein möglich gemacht, eine Getränkesteuer zu erheben, die allerdings bislang nur in der hochverschuldeten Landeshauptstadt Kiel in Höhe von 10 Prozent auf alle Getränke in Gaststätten und Hotels zum Zuge kommt. Ministerpräsidentin Heide Simonis, der nicht nur aus den Tarifverhandlungen der Ruf einer guten Finanzexpertin und Wirtschaftspolitikerin erwachsen ist, erklärte zu den Bemühungen, diese Getränkesteuer wieder abzuschaffen, in Kiel sei ein Glas Bier trotz der Zusatzsteuer immer noch billiger als anderswo. Daraufhin konnte ihr u.a..

Recht

Die elsässische Brauerei Brasserie Pecheur hatte auf Schadenersatz in Höhe von 1,8 Mio DM geklagt, weil ihr von 1981 bis 1987 der Import von Bieren nach Deutschland untersagt worden war.

Recht

Alcoholic Lemonade - Britische Erfrischungsgetränke-Industrie distanziert sich von Fehlbezeichnung -- Mischgetränke aus Erfrischungsgetränken und alkoholischen Getränken werden nicht nur in Deutschland, sondern auch in verschiedenen anderen europäischen Ländern zunehmend auf den Markt gebracht und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Die Situation ist umso gravierender, als diese alkoholhaltigen Getränke in ihrer Aufmachung Erfrischungsgetränken gleichen und im Regal neben diesen stehen, so daß der Verbraucher sie nur schwer von Erfrischungsgetränken unterscheiden kann. Während alkoholfreie Getränke höchstens 0,5 Vol.-% Alkohol enthalten dürfen, weisen die betreffenden Getränke einen Alkoholgehalt von 4 bis 5 Vol.-% auf. Danach darf eine Limonade höchstens 0,2 Vol. 6, 1996, S. 282..

Recht

Strafrechtliches Risiko in Unternehmen -- Das strafrechtliche Risiko in Unternehmen hat in den letzten Jahren völlig neue Dimensionen angenommen. Darauf weist Dehnert von der Versicherungsvermittlung und -betreuung von Verbänden, Unternehmen und Interessengemeinschaften (VVI-GmbH), Wuppertal, aus gegebenen Anlässen noch einmal ausdrücklich hin. Insbesondere bei der strafrechtlichen Umwelt-, Produkt- und Betriebsstättenverantwortung ist die Zahl der Ermittlungs- und Strafverfahren z.T. sprunghaft angestiegen, nicht zuletzt deshalb, weil die Flut der neuen Gesetze und Verordnungen ständig steigt und selbst von Juristen kaum noch zu durchschauen ist. Weitere Gründe für das zunehmende strafrechtliche Risiko sind lt. Dehnert z.B.B..

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