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10.10.1996

Alcoholic Lemonade - Britische Erfrischungsgetränke-Industrie distanziert sich von Fehlbezeichnung

Alcoholic Lemonade - Britische Erfrischungsgetränke-Industrie distanziert sich von Fehlbezeichnung -- Mischgetränke aus Erfrischungsgetränken und alkoholischen Getränken werden nicht nur in Deutschland, sondern auch in verschiedenen anderen europäischen Ländern zunehmend auf den Markt gebracht und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Die Situation ist umso gravierender, als diese alkoholhaltigen Getränke in ihrer Aufmachung Erfrischungsgetränken gleichen und im Regal neben diesen stehen, so daß der Verbraucher sie nur schwer von Erfrischungsgetränken unterscheiden kann. Während alkoholfreie Getränke höchstens 0,5 Vol.-% Alkohol enthalten dürfen, weisen die betreffenden Getränke einen Alkoholgehalt von 4 bis 5 Vol.-% auf. Danach darf eine Limonade höchstens 0,2 Vol. 6, 1996, S. 282..

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