Recht
Ende Mai 1996 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Neufassung der Technischen Regel 400 zur Errichtung von Getränkeschankanlagen. Wesentliche Neuregelungen und deren Konsequenzen sind in der Praxis jedoch nicht ausreichend bekannt. Im folgenden Beitrag werden die neuen Abschnitte der Technischen Regel wiedergegeben und kurz kommentiert.
Recht
Der Sicherheitshinweis Getränkeleitung ist ab 1. Dezember 1996 vorgeschrieben. -- Die Sicherheitshinweise und -Aufkleber können beim Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, bestellt werden.
Recht
Nach einer Mitteilung des Deutschen Brauer-Bundes kann die Bundesrepublik Deutschland für Bier, das nach dem Reinheitsgebot gebraut wird, auch weiterhin die Verwendung von Zusatzstoffen verbieten. Der Begriff nach deutschem Reinheitsgebot gebrautes Bier ist nun in einer europäischen Vorschrift verankert.
Recht
Zum 30. März 1997 läuft die Übergangsfrist für die Angabe des Zutatenverzeichnisses aus. Durch Anfragen sowie durch Anschauung von bereits entsprechend etikettierten Bieren im Handel hat der Deutsche Brauer-Bund erkannt, daß einige Details nicht beachtet werden. Deshalb hat er noch einmal einige Hinweise zu bestimmten Zutaten gegeben. Bei der Gärungskohlensäure handelt es sich nach _ 5 Abs. 2 Nr. 1 der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung nicht um eine Zutat, wenn diese ... während der Herstellung vorübergehend entfernt und dem Lebensmittel wieder zugefügt ... wird. Dies gilt vor allem für alkoholfreie Biere, die mit gestoppter Gärung hergestellt wurden sowie z.B. für Malztrunk. Sämtliche Spezialmalze, wie z.B. Sprühmalz, Spitzmalz usw., müssen nicht als solche auf dem Etikett erscheinen.
Recht
Ab 1. April 1997 ist ein Zutatenverzeichnis für alle Biere erforderlich. -- Der Deutsche Brauer-Bund weist noch einmal auf die Ausgestaltung des Zutaten-verzeichnisses hin, so wie es nach Auffassung der Lebensmittelüberwachungsbehörden in Deutschland anzugeben ist
Recht
Aufgrund der intensiven Bemühungen des Deutschen Brauer-Bundes und des CBMC soll die Freistellungsverordnung für Bierlieferungsverträge in der EU bis zum 31. 12. 1999 verlängert -- werden.
Recht
Zu dem Thema Umweltrecht und Kennzeichnungsrecht in der Spirituosenindustrie stellt der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie e.V. (BSI), Bonn, eine neue Broschüre vor. -- Eingegangen wird auf aktuelle Themen des Umweltrechts (Abfall-, Wasser-, Immissionsschutz-, Bo-den- und spezielles Umweltrecht) sowie auf die neuesten Entwicklungen des Kennzeichnungsrechts für Spirituosen.
Recht
Verordnung zur Eigenüberwachung von Abwasseranlagen (Abwassereigenüberwachungsverordnung - AbwEV, Bayer. Staatsministerium des Inneren, 9. Dez. 1990) -- Kanalüberwachung und Sanierung sind Aufgaben, zu denen ein Unternehmen laut Abwassereigenüberwachungsverordnung (AbwEV) verpflichtet ist. Frau K. Braig, Kanalsanierungs GmbH, Kempten, erläuterte die notwendigen Maßnahmen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind und ging auf die verschiedenen Möglichkeiten der Kanalsanierung im Rahmen der Gräfelfinger Praxistage 1996 ein. Die Verordnung ist seit 1991 in Kraft und regelt die Kontrollintervalle und den Umfang der Kontrollen. Die nebenstehende Abbildung zeigt den Kontrollablauf. Die Sanierung kann mit verschiedenen Verfahren erfolgen..
Recht
Mit Klosterbräu soll nur das Bier bezeichnet werden dürfen, das auch tatsächlich in einem Kloster gebraut wurde. -- Die Klöster Andechs und Ettal wollen mit einer entsprechenden Klage nicht nur gegen die Tochterfirma einer dänischen Brauerei in Mecklenburg-Vorpommern vorgehen, sondern für die ganze Branche ein Zeichen setzen. Nach der Niederlage in erster Instanz gingen die Klöster jetzt in Berufung