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11.02.1997

Gute Hygiene-Praxis und HACCP

Die Wissenschaftsförderung der Deutschen Brauwirtschaft legte jetzt einen Leitfaden zum Thema Gute Hygiene-Praxis und HACCP vor. Die Richtlinie 93/43 EWG über Lebensmittelhygiene sollte bereits bis zum 31. 12. 1995 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland arbeitet zur Zeit noch eine Arbeitsgruppe zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit an der Umsetzung dieser Richtlinien, die voraussichtlich im Jahre 1997 erfolgen wird. Sie verpflichtet die Unternehmen der Lebenmittelwirtschaft, die Gute Hygienepraxis bei der Produktion zu beachten und die Grundsätze des HACCP-Konzeptes zu befolgen. HACCP steht bekanntlich für Hazard Analysis and Critical Control Points und bedeutet sinngemäß ins Deutsche übertragen: Gefahrenanalyse anhand kritischer Kontrollpunkte..

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