Zutatenverzeichnis für Bier
Zum 30. März 1997 läuft die Übergangsfrist für die Angabe des Zutatenverzeichnisses aus. Durch Anfragen sowie durch Anschauung von bereits entsprechend etikettierten Bieren im Handel hat der Deutsche Brauer-Bund erkannt, daß einige Details nicht beachtet werden. Deshalb hat er noch einmal einige Hinweise zu bestimmten Zutaten gegeben. Bei der Gärungskohlensäure handelt es sich nach _ 5 Abs. 2 Nr. 1 der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung nicht um eine Zutat, wenn diese ... während der Herstellung vorübergehend entfernt und dem Lebensmittel wieder zugefügt ... wird. Dies gilt vor allem für alkoholfreie Biere, die mit gestoppter Gärung hergestellt wurden sowie z.B. für Malztrunk. Sämtliche Spezialmalze, wie z.B. Sprühmalz, Spitzmalz usw., müssen nicht als solche auf dem Etikett erscheinen.