Zutatenverzeichnis und Deklarationspflicht
Zutatenverzeichnis und Deklarationspflicht -- Nach einer Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes hat die Bundesrepublik Deutschland im Vorgriff auf das zu erwartende EU-weite Zutatenverzeichnis die Einführung eines Zutatenverzeichnisses auch für inländische Biere mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol.-% beschlossen. Die Ausgestaltung dieses Zutatenverzeichnisses stellt sich nach Auffassung der Lebensmittelüberwachungsbehörden in Deutschland wie folgt dar: Gemäß õ 6 Abs. 1 Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) muß der Aufzählung der Zutaten des Lebensmittels ein geeigneter Hinweis vorangestellt werden, in dem das Wort Zutaten erscheint. Die Zutaten sind im einzelnen wie folgt zu deklarieren: verwendete Zutaten.