Eingabehilfen öffnen

10.10.1996

Übernahme einer Getränkebezugsverpflichtung durch Gaststättenkäufer. Unterbliebene Widerrufsbelehrung bei Vertragsübernahme

Übernahme einer Getränkebezugsverpflichtung durch Gaststättenkäufer. Unterbliebene Widerrufsbelehrung bei Vertragsübernahme -- Im November 1985 war ein Bierlieferungsvertrag zwischen Brauerei und Wirt zustande gekommen; im Juli 1991 kaufte dann ein Dritter das Gaststättengrundstück und übernahm damit die Getränkebezugsverpflichtung. Anschließend erklärte er seinen Widerruf. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10. 5. 1995 - VIII ZR 264/94) war er dazu berechtigt, da sein Vertragsvorgänger seinerzeit über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß informiert worden war. Wenn ein Bierlieferungsvertrag besteht und dafür das Abzahlungsgesetz gilt, dann ist der Vertrag so lange schwebend unwirksam, wie der Abnehmer nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist..

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

Craft Brewers Conference & Brew Expo America
Datum 28.04.2025 - 01.05.2025
EBC Symposium
18.05.2025 - 20.05.2025
kalender-icon