Recht
Der Konkursverwalter eines Betriebes einer GmbH mit mehr als zwanzig Arbeitnehmern hatte den Betrieb stillgelegt. Er vereinbarte mit den Arbeitnehmern, die keinen Betriebsrat gewählt hatten, einen „Interessenausgleich und Sozialplan”. Ein Arbeitnehmer, der 18 000 DM als Abfindung erhalten sollte, beantragte, seine Forderung aus dem Sozialplan zur Konkurstabelle festzustellen.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht entschied in seinem Urteil vom 21. September 1999 (9 AZR 912/98):
Ein Sozialplan im Sinne von Paragraph 112 Betriebsverfassungsgesetz ist nicht wirksam aufgestellt worden. Er setzt zwingend die Mitwirkung des Betriebsrats voraus. Das ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden..
Recht
Zum Sachstand der Diskussion zur Thematik Verpackungsverordnung in Anbetracht der möglichen Unterschreitung der 72-%-Mehrwegquote teilte der Deutsche Brauer-Bund (DBB) folgendes mit:
q Die Quote für das Kalenderjahr 1998 ist im Vergleich zum Vorjahreswert von 71,35% wiederum gesunken, der genaue Wert wurde jedoch noch nicht publiziert.
q Die Fehlerbandbreite bei der Ermittlung der Quote dürfte wesentlich höher sein als bisher angenommen.
q Die laufende Nacherhebung wird sicher eine weiter sinkende Quote ergeben. Ob die Quote unterschritten wird, hängt letztendlich von der neu festzulegenden Fehlerbandbreite ab.
q Die Drohung mit der Einführung von Bepfandung und Rückgabe von Einweg hat keine Stabilisierung des Mehrweganteils gebracht..
Recht
Unter Berücksichtigung sämtlicher seit 1993 in Kraft getretener Veränderungen wurde die Gefahrstoffverordnung in einer Neufassung vom 15. 11. 1999 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999, Teil 1 Nr. 52, ausgegeben am 29. 11. 1999, veröffentlicht.
Recht
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Paragraf 84) hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von anderen Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerechtfertigt behandelt fühlt. Durch die Erhebung der Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer grundsätzlich auch dann keine Nachteile entstehen, wenn sich die Beschwerde als ungerechtfertigt herausstellt. Eine Kündigung kann allerdings wegen des Inhalts oder der Begleitumstände dann gerechtfertigt sein, wenn völlig haltlose, schwere Anschuldigungen gegen den Arbeitgeber oder den Vorgesetzten erhoben werden oder die wiederholte Einlegung grundloser Beschwerden den Arbeitnehmer als Querulanten ausweist. 1. 1999 – 8 (10) Sa 1215/98)..
Recht
In einem Rechtsstreit verlangte der Betriebsrat von der Arbeitgeberin, ihm vor Einstellungen alle Arbeitsverträge vorzulegen, um die Einhaltung des Nachweisgesetzes kontrollieren zu können. Die Arbeitgeberin verwendet Formulararbeitsverträge, deren Inhalt mit dem Betriebsrat abgestimmt ist und die alle nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Angaben vorsehen. Der Betriebsrat war der Auffassung, er benötige die ausgefüllten Arbeitsverträge, da er nur so prüfen könne, ob die vorgesehenen Angaben in ihnen auch tatsächlich enthalten seien. Die Arbeitgeberin meinte, die Einsichtnahme des Betriebsrats in die Arbeitsverträge sei zu dem verfolgten Zweck nicht erforderlich. Die Kenntnis des Betriebsrats von der Verwendung der Formulararbeitsverträge sei ausreichend. 10. 1999 – 1 ABR 75/98)..
Recht
Ein Sozialplan stellte für die Bemessung der Abfindung wegen Verlustes des Arbeitsplatzes auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Eine Arbeitnehmerin, deren Arbeitsverhältnis etwa 4,5 Jahre wegen Mutterschutzes und Erziehungsurlaubes ruhte, erhielt eine Abfindung, bei der nur die Zeit ihrer tatsächlichen Arbeitsleistung berücksichtigt wurde. Sie verlangte daher eine Abfindung nach der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit. Ihre Klage hatte Erfolg.
Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 19. Mai 1998 (4 Sa 773/97): Unter Betriebszugehörigkeit ist nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und der feststehenden Rechtsterminologie der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses zu verstehen..
Recht
Wenn der Verkauf eines Grundstücks notariell beurkundet wird, wird dem Käufer meistens auch gleich das Recht eingeräumt, das Grundstück zu nutzen. Indessen ist der Käufer mit der Unterzeichnung des notariellen Grundstückskaufvertrages noch nicht
Eigentümer. Der Eigentumswechsel tritt erst mit der Umschreibung im Grundbuch ein.
Wenn nun das verkaufte Grundstück mit einer Dienstbarkeit (Getränkevertriebs- und -werbeverbot) belastet ist, taucht die Frage auf, ob noch der Verkäufer oder schon der Käufer des Grundstück von der Brauerei in Anspruch genommen werden kann. Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof im Urteil vom 10. 7. 1998 – V ZR 60/97 – befaßt.
Dr. tt.
Recht
Brauereien können dem Betreiber eines Getränkeabholmarktes untersagen, nicht von ihr gekennzeichnetes Faßbiergebinde mit einem eigenen Mindesthaltbarkeitsdatum zu versehen (LG Aachen, Urteil vom 22. 10. 1999 – 43 O 113/99, noch nicht rechtskräftig).
Eine Brauerei verkauft Faßbier mit KEG-Verschluß der Gebindegrößen 30 l und 50 l an den Getränkefachgroßhandel zur Abgabe an Gaststätten; diese Fässer tragen – im Gegensatz zu kleineren, ausschließlich für den Endverbraucher bestimmten Gebinden – kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern nur das Abfülldatum. Der Betreiber eines Getränkeabholmarktes hatte die Fässer der Brauerei mit einem eigenen Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet, um sie in seinem Getränkeabholmarkt zum Verkauf anbieten zu können.
Recht
Auf Basis der Arbeiten der Arbeitsgemeinschaft Gewerbliches Geschirrspülen und in Zusammenarbeit mit den Vertretern der verschiedenen Interessengruppen im DIN wurde im September 1998 die DIN-Norm 10 511 „Gewerbliches Gläserspülen mit Gläserspülmaschinen - Hygienische Anforderungen, Typprüfung“ verabschiedet.
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