Recht
Laut der im Oktober 2013 in Kraft getretenen Neuregelung zu den Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sind Unternehmen seit Januar 2014 verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen, dass ihre Waren den Empfänger im EU-Ausland tatsächlich erreicht haben.
Recht
Die Umsetzung einer EU-Richtlinie, nach der künftig für schäumende Getränke keine undurchsichtigen Schankgefäße mehr verwendet werden dürfen, gefährdet den Bierausschank in Steinkrügen. Der Bayerische Brauerbund kämpft seit Monaten darum, dass die Nutzung von Steinkrügen, so genannte Keferlohern, in Bayern für den Bierausschank dauerhaft möglich bleibt. Nun scheint ein Erfolg in greifbarer Nähe.
Recht
Die verpflichtenden Informationen nach Art. 9 und Art. 10 der Lebensmittelinformationsverordnung (LMiVO) über Lebensmittel müssen gemäß Art. 12 Abs. 1 LMiVO bei allen Lebensmitteln verfügbar und leicht zugänglich sein. In diesem Artikel wird aufgezeigt, wie die verpflichtenden Kennzeichnungselemente auf den verschiedenen Verpackungen angebracht werden können, passend zu den brauereitypischen Verkaufswegen. Vorab erfolgt erneut der Hinweis, dass der noch kommende Bericht (13. Dezember 2014) der Kommission über die Kennzeichnung alkoholischer Getränke zu beachten sein wird. Des Weiteren gibt es noch zahlreiche Ausnahmen, die zum Wegfall eines oder mehrerer der verpflichtenden Kennzeichnungselemente führen. Diese Ausnahmen werden ebenfalls im folgenden Artikel beschrieben.
Recht
Nach Hahn [1] sind die Rechtsvorschriften zum Herstellen und Inverkehrbringen von Bier in folgende wesentliche Gruppen einzuteilen: das Lebensmittelrecht, das Eichrecht und Fertigverpackungsrecht, das Getränkeschankanlagen- und Hygienerecht und das Recht zum Verkauf von Bier. Wer jedoch in einer Brauerei für die Kennzeichnung der Produkte verantwortlich ist weiß, dass sich bei der Ausarbeitung der Deklaration zahlreiche lebensmittelrechtliche Fragen anhäufen. Vor allem in Anbetracht der momentanen Umstellungsphase von einzelstaatlicher Regelung auf europäische Kennzeichnungsvorgaben geht schnell der Überblick verloren.
Recht
Es kommt immer wieder vor, dass der Vertragspartner einer Brauerei aus einem Darlehens- und Getränkebezugsvertrag vorzeitig entlassen werden möchte und deshalb einen Nachfolger vorschlägt. Mit dem heutigen Beitrag soll aufgezeigt werden, welche Handlungsoptionen Brauereien in dieser Situation haben. Am Beispiel der Vertragsübernahme soll gleichzeitig dargestellt werden, was in rechtlicher Hinsicht zu beachten ist.
Recht
Abfallentsorgungsvertrag mit „bring-or-pay-Verpflichtung“
Recht
Ende Dezember hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln dem Mehrheitsgesellschafter der Kölner Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. oHG, Heinrich Becker, die Geschäftsführung entzogen. Zugleich haben die Richter einen bereits im Jahre 2007 gefassten Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter über die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis von Johannes Becker bestätigt. Damit sind beide Hauptgesellschafter der Brauerei von der Leitung des Traditionsunternehmens ausgeschlossen. Alleiniger Geschäftsführer wird Heinrich Philipp Becker, der bislang gemeinsam mit seinem Vater Heinrich Becker die Geschäftsführung wahrnahm und von diesem einen Minderheitsanteil übernommen hat.
Recht
Die Nachforderung von Lohnsteuer beim Arbeitgeber durch Steuerbescheid kommt in Betracht, wenn die Lohnsteuerpflichten nicht angemeldet wurden und es sich um eigene Steuerschuld des Arbeitgebers handelt.
Recht
Durch gesetzliche Regelungen sind Bäume unter Schutz gestellt. Sie müssen grundsätzlich erhalten bleiben und dürfen nur ausnahmsweise aufgrund einer behördlichen Entscheidung gefällt werden. Dadurch wurde die Dispositionsbefugnis der Eigentümer von Grundstücken aus Gründen von Natur und Landschaft eingeschränkt. Die gesetzlich vorgesehene Befreiungsmöglichkeit dient dazu, einer rechtlichen Unausgewogenheit zu begegnen, die sich ergeben kann, wenn aufgrund besonderer Umstände des jeweiligen Einzelfalls eine Ausnahme erforderlich ist. Dafür kommt es auf die jeweiligen Umstände an.
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