Recht
„Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten macht jetzt Nägel mit Köpfen. Wir werden unseren Beitrag leisten, um die Lücke von 21 Prozent, die zwischen den Löhnen von Frauen und Männern klafft, zu schließen“, hat die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger am 29. Juni 2016 vor 160 Betriebsräten zum Start der „Initiative Lohngerechtigkeit: was uns zusteht“ in Berlin angekündigt.
Recht
Der Deutsche Brauer-Bund hat den Ende Juni vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur Regulierung des Einsatzes der umstrittenen Fracking-Technologie als „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ begrüßt. Die neuen Vorgaben würden gegenüber der bisherigen Rechtslage zu einer deutlichen Verbesserung des Schutzes der Wasserressourcen führen. Der DBB kündigte an, das weitere Gesetzgebungsverfahren sowie die konkrete Umsetzung der Regelungen in der Praxis aufmerksam zu verfolgen und weiterhin auf einen effektiven Schutz aller Wasservorkommen zu drängen.
Recht
Im ersten Beitrag zu diesem Thema [1] wurden grundlegende und orientierende Vorgaben für den Umgang mit Bier in der EU sowie spezifische Regelungen zur Bezeichnung von Bier in Deutschland und Österreich beschrieben. Der vorliegende Artikel betrachtet nun die entsprechenden nationalen Vorschriften für Bier in der Schweiz, Italien, Frankreich und Belgien und verweist auf die Regelungen zum Einsatz von Zusatzstoffen.
Recht
Im ersten Teil dieser Artikelserie (s. BRAUWELT Nr. 21-22, 2016, S. 604 ff.) haben sich die Autoren damit befasst, wer im Sinne der Gesetzgebung Verantwortung für die Hygiene einer Getränkeschankanlage trägt und wie Verstöße rechtlich einzuordnen sind. Der nun folgende zweite Teil widmet sich jetzt der Frage: Was passiert, wenn mangelnde Hygiene und ein Verstoß gegen die entsprechenden Vorgaben festgestellt wurden?
Recht
Beim 27. Expertentreffen Getränkeschankanlagen in Weihenstephan zu Anfang des Jahres wurde auch zum Thema „Lebensmittelverantwortung – Compliance, Verstöße – Sanktionen gegen verantwortliche Mitarbeiter und Unternehmen“ referiert. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Betriebshygiene für die Schankanlage wird nun in einem mehrteiligen Artikel noch einmal festgehalten, wie die Lebensmittelverantwortung im Bereich der Getränkeschankanlage auszulegen ist. Es wird u. a. geklärt: Wer trägt Lebensmittelverantwortung? Wer ist (mit-)verantwortlich? Wer hat Täterprofil?
Recht
Die Herstellungsvorgabe, welche aus der in der bayerischen Landesordnung von 1516 erlassenen Brauvorschrift hervorgeht, ist äußerst knapp gehalten. Sie besagt, dass für Bier nur die Zutaten „Gerste, Hopfen und Wasser“ verwendet werden dürfen. Doch wie ist diese Botschaft nach den heutigen Rechtsvorgaben auszulegen?
Recht
Beim Reinheitsgebot hört für die einen der Spaß auf, für die anderen fängt er damit erst an, für manche beides. Das hat seit Jahrhunderten viele Gründe. Es ging und geht um fiskalische, protektionistische, preispolitische, verbraucherschützende oder ideelle Interessen, um Gewinnspannen, Marktanteile, Wettbewerbsvorteile und Qualitätsstandards ebenso wie um Genuss und kulturelle Identitätsstiftung – alles in allem überaus heikle Themen.
Recht
Am 21. März 2016 trat das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Mit diesem – hoffentlich – letzten Reformschritt liegt jetzt ein kompaktes und geschlossenes Verbraucherschutzrecht vor, das von allen Unternehmern zu beachten ist. Der folgende Beitrag soll Praktikern aus der Brauwirtschaft eine erste, kurze Übersicht zu ausgewählten wichtigen Änderungen geben.
Recht
Am 16. Februar 2016 entschied das Landgericht Ravensburg: Der Claim „bekömmlich“ ist als gesundheitsbezogene Angabe einzuordnen und daher bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten. Hierzu eine Stellungnahme von Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle, Leutkirch:
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