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Recht

EG-Urteil über inländische Bierlieferungsverträge -- Zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Delimitis/Henninger vom 28. 2. 1991 (Urteil C - 234/89) teilte der Deutsche Brauer-Bund (DBB) jetzt mit, daß der EuGH in diesem Urteil die vom DBB seit jeher vertretene Auffassung bestätigt hat, daß es für die Beurteilung der Frage, ob ein inländischer Bierlieferungsvertrag unter das Kartellverbot des Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag fällt, einer umfassenden Prüfung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem relevanten Markt bedarf (s.a. Brauwelt Nr. 9, 1991, S. 279). Damit erteilte der EuGH lt. DBB einer immer wieder vertretenen Auffassung eine deutliche Absage, nach der allein das Bestehen eines Bündels von Bierlieferungsverträgen (Bündeltheorie) die Anwendbarkeit des Art.

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Abfallbeseitigungsrecht -- Am 1. 10. 1990 traten verschiedene Verordnungen gemäß 2 Abs. 2 und 3 Abfallgesetz in Kraft. Sie betreffen Abfallerzeuger, d.h. Betreiber gewerblicher oder sonstiger wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen, in denen Abfälle anfallen, also auch Brauereien. Wie der Bayerische Brauerbund mitteilte, handelt es sich dabei im einzelnen um: - die Abfallbestimmungsverordnung als Ersatz für die Verordnung aus dem Jahre 1977; - die Reststoffbestimmungsverordnung; - die Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung. Sowohl der Abfallbestimmungsverordnung als auch der Reststoffverordnung ist eine Stoffliste angefügt, die alle besonders überwachungsbedürftigen Abfälle und Reststoffe enthält..

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Entscheidung über Verpackungsverordnung vertagt -- Wie bereits kurz gemeldet, wurde die Entscheidung über die Verpackungsverordnung im Bundesrat vertagt (Brauwelt Nr. 13/14, 1991, S. 485). In einer Pressekonferenz legte der Bayerische Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen Peter Gauweiler am 25. März 1991 in München dar, warum Bayern dem vom Bundesumweltminister am 22. März 1991 in Bonn vorgelegten Entwurf für eine grundsätzlich auch von Bayern geforderte Verpackungsverordnung nicht zustimmen konnte. Lt. Gauweiler hat der Bundesrat auf bayerische Initiative am 1. März 1991 einen Antrag zur Änderung des Bundesabfallgesetzes beschlossen. Damit sollte der Vermeidung und Verwertung von Abfällen vor einer sonstigen Entsorgung eindeutig der Vorrang gegeben werden.a.B..

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Werbung mit Bio hell unzulässig -- Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München I (4 HKO 10006/90) darf eine Brauerei ein Bier unter der Bezeichnung Bio hell und mit der Angabe ökologischer Landbau ist aktiver Umweltschutz nicht in den Verkehr bringen, auch wenn sie für dieses Bier - ein obergäriges Gerstenbier - ausschließlich landwirtschaftliche Rohstoffe, die unter Verzicht auf eine Behandlung mit chemischen und synthetischen Mitteln erzeugt werden, verwendet. In der Begründung weist das Gericht nach einer Mitteilung des Verbandes mittelständischer Privatbrauereien in Bayern darauf hin, daß der Begriff Bio in bezug auf das hergestellte Bier mehrdeutig sei. Dies sei aber zumindest bei einem Bier bedenklich, das den gleichen Alkoholgehalt aufweise wie ein normales Bier..

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Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters -- Der Ausgleichsanspruch, der mit der rechtlichen Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses entsteht, kann nicht im voraus ausgeschlossen werden (Paragraph 89 b Absatz 4 HGB) . Daraus folgt, daß Abreden, durch die der Ausgleichsanspruch eingeschränkt oder ausgeschlossen wird, dann wirksam sind, wenn sie nach Beendigung des Handelsvertretervertrages oder in einer Aufhebungsvereinbarung, die gleichzeitig den Vertrag beendet, getroffen werden. Unwirksam sind ausgleichsabträgliche Abreden jedoch dann, wenn die gleichzeitig vereinbarte Auflösung des Handelsvertretervertrages erst in einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. 3. 1990 - I ZR 2/89).

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Altersversorgung und Leistungen des Betriebsrentengesetzes - - Nach 7 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) haben Versorgungsempfänger, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Versorgungszusage nicht erfüllt werden, weil über das Vermögen des Arbeitgebers das Konkursverfahren eröffnet worden ist, einen Anspruch in Höhe der Leistung, die der Arbeitgeber aufgrund der Versorgungszusage zu erbringen hätte. In dem Streitfall ging es darum, ob es sich bei der versprochenen Zusage um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung handelte, denn nur diese Leistungen sind gegen die Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Mit dem Eintritt des vorgezogenen Altersruhegelds sollte der Kläger die Zulage erhalten. Die Leistung war damit an die gleichen Bedingungen geknüpft wie die Rente.B.

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Für eine durchgestaffelte Mengenstaffel bei der Biersteuer zur Begünstigung aller Brauereiunternehmen, unabhängig von ihrer Größenordnung -- ,trat der Wirtschafts- und Sozialausschuß der EG ein. Da Bier in vielen Ländern der Gemeinschaft zur nomalen Ernährung gehöre, sollte es ganz von der Verbrauchsbesteuerung ausgenommen werden. Da dies kaum möglich sein dürfte, sollte der Steuersatz möglichst niedrig gehalten werden.

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Dringender Verdacht kann fristlose Entlassung rechtfertigen -- Jedes Arbeitsverhältnis baut auf Treue und Fürsorge auf. Deshalb kann es dem Arbeitgeber nicht angesonnen werden, einen Mitarbeiter auch nur einen Tag weiterzubeschäftigen, der im dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Straftat steht. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin gegen eine Kassiererin entschieden (9 SA 42/90), die im Verdacht der Bon-Manipulation stand und der deshalb eine fristlose Kündigung zugeleitet worden war. Bevor sich der Arbeitgeber zu einer so weitgehenden Maßnahme entschließe, müsse er allerdings alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts tun. Dazu gehöre es auch, dem verdächtigten Arbeitnehmer die Möglichkeit einzuräumen, die Verdachtsgründe bzw. Juli 1990 - 9 Sa 42/90) ..

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Einkommensteuer: Zur Frage des Zeitpunktes der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zum Sonderbetriebsvermögen. -- l. Ein Wirtschaftsgut gehört nicht erst dann zum Sonderbetriebsvermögen, wenn es der Gesellschaft tatsächlich zur Nutzung überlassen wird, sondern bereits dann, wenn es zu einer späteren Nutzungsüberlassung objektiv erkennbar bestimmt ist. 2. Unabhängig von der tatsächlichen oder beabsichtigten Nutzung wird ein Wirtschaftsgut dann zum Sonderbetriebsvermögen, wenn die Anschaffung als solche betrieblich veranlaßt ist (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 27. Juli 1989 II 111/86, rkr, EFG 1990 S. 470)

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