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06.03.1992

Dringender Verdacht kann fristlose Entlassung rechtfertigen

Dringender Verdacht kann fristlose Entlassung rechtfertigen -- Jedes Arbeitsverhältnis baut auf Treue und Fürsorge auf. Deshalb kann es dem Arbeitgeber nicht angesonnen werden, einen Mitarbeiter auch nur einen Tag weiterzubeschäftigen, der im dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Straftat steht. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin gegen eine Kassiererin entschieden (9 SA 42/90), die im Verdacht der Bon-Manipulation stand und der deshalb eine fristlose Kündigung zugeleitet worden war. Bevor sich der Arbeitgeber zu einer so weitgehenden Maßnahme entschließe, müsse er allerdings alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts tun. Dazu gehöre es auch, dem verdächtigten Arbeitnehmer die Möglichkeit einzuräumen, die Verdachtsgründe bzw. Juli 1990 - 9 Sa 42/90) ..

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