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06.03.1992

Werbung mit Bio hell unzulässig

Werbung mit Bio hell unzulässig -- Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München I (4 HKO 10006/90) darf eine Brauerei ein Bier unter der Bezeichnung Bio hell und mit der Angabe ökologischer Landbau ist aktiver Umweltschutz nicht in den Verkehr bringen, auch wenn sie für dieses Bier - ein obergäriges Gerstenbier - ausschließlich landwirtschaftliche Rohstoffe, die unter Verzicht auf eine Behandlung mit chemischen und synthetischen Mitteln erzeugt werden, verwendet. In der Begründung weist das Gericht nach einer Mitteilung des Verbandes mittelständischer Privatbrauereien in Bayern darauf hin, daß der Begriff Bio in bezug auf das hergestellte Bier mehrdeutig sei. Dies sei aber zumindest bei einem Bier bedenklich, das den gleichen Alkoholgehalt aufweise wie ein normales Bier..

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